Kältemittel Klimaanlage

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Konrad_S
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Kältemittel Klimaanlage

#1

Beitrag von Konrad_S » 1. Jun 2024, 15:31

Wahrscheinlich ist meine Klimaanlage mit dem Kältemittel R134a gefüllt (MG TF160 Bj. 2002)
Dieses ist aber heute verboten. Muss es ausgewechselt werden? Durch R1234yf? Ist die Klimanlage für dieses Kältemittell geeignet?
Wird das der TÜV beanstanden?
Kann beim Grenzübertritt der Zoll das verwendete Kältemittel bestimmen?
Soll ich einfach schummeln und R1234yf deklarieren?

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marc-ks
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Re: Kältemittel Klimaanlage

#2

Beitrag von marc-ks » 1. Jun 2024, 15:42

Müsste auf den Anschlüssen stehen, welches Kältemittel verwendet wird. Wenn Du nicht ganz unbegabt bist, füllst Du selber nach.
https://chemicaltiger.com/de/3-in-1-for ... bgQAvD_BwE
Grüße Marc
#2315

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DePee546
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Re: Kältemittel Klimaanlage

#3

Beitrag von DePee546 » 1. Jun 2024, 15:43

R134a ist nicht verboten und kann problemlos wieder neu befüllt werden.

Bitte keine an den Haaren herbeigezoge Panikmache verbreiten.

Es gibt keinerlei Restriktionen bei TÜV, Zoll oder sonstigen Behörden.

Neu befüllen, fertig.

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Re: Kältemittel Klimaanlage

#4

Beitrag von Konrad_S » 1. Jun 2024, 16:23

Der Link führt ja auch zu R134A !!!! Leider keine meiner Fragen beantwortet ...

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Re: Kältemittel Klimaanlage

#5

Beitrag von marc-ks » 1. Jun 2024, 16:28

Nein, natürlich muss das Kältemittel nicht ausgetauscht werden.
Grüße Marc
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Konrad_S
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Re: Kältemittel Klimaanlage

#6

Beitrag von Konrad_S » 1. Jun 2024, 18:21

Ich basiere meine Fragen auf das Umwelt Bundesamt :https://www.umweltbundesamt.de/themen/k ... imaanlagen
Das ist wohl nicht ausführlich. Ich bin beruhigt und kann mein R134a auch beim Export nach DE drin lassen und der TÜV wird offenbar nicht meckern.
Danke für die Antworten.
Konrad

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