Wahrscheinlich ist meine Klimaanlage mit dem Kältemittel R134a gefüllt (MG TF160 Bj. 2002)
Dieses ist aber heute verboten. Muss es ausgewechselt werden? Durch R1234yf? Ist die Klimanlage für dieses Kältemittell geeignet?
Wird das der TÜV beanstanden?
Kann beim Grenzübertritt der Zoll das verwendete Kältemittel bestimmen?
Soll ich einfach schummeln und R1234yf deklarieren?
Kältemittel Klimaanlage
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- marc-ks
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Re: Kältemittel Klimaanlage
Müsste auf den Anschlüssen stehen, welches Kältemittel verwendet wird. Wenn Du nicht ganz unbegabt bist, füllst Du selber nach.
https://chemicaltiger.com/de/3-in-1-for ... bgQAvD_BwE
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Grüße Marc
#2315

#2315

Re: Kältemittel Klimaanlage
R134a ist nicht verboten und kann problemlos wieder neu befüllt werden.
Bitte keine an den Haaren herbeigezoge Panikmache verbreiten.
Es gibt keinerlei Restriktionen bei TÜV, Zoll oder sonstigen Behörden.
Neu befüllen, fertig.
Bitte keine an den Haaren herbeigezoge Panikmache verbreiten.
Es gibt keinerlei Restriktionen bei TÜV, Zoll oder sonstigen Behörden.
Neu befüllen, fertig.
- Konrad_S
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Re: Kältemittel Klimaanlage
Der Link führt ja auch zu R134A !!!! Leider keine meiner Fragen beantwortet ...
- marc-ks
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Re: Kältemittel Klimaanlage
Nein, natürlich muss das Kältemittel nicht ausgetauscht werden.
Grüße Marc
#2315

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- Konrad_S
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Re: Kältemittel Klimaanlage
Ich basiere meine Fragen auf das Umwelt Bundesamt :https://www.umweltbundesamt.de/themen/k ... imaanlagen
Das ist wohl nicht ausführlich. Ich bin beruhigt und kann mein R134a auch beim Export nach DE drin lassen und der TÜV wird offenbar nicht meckern.
Danke für die Antworten.
Konrad
Das ist wohl nicht ausführlich. Ich bin beruhigt und kann mein R134a auch beim Export nach DE drin lassen und der TÜV wird offenbar nicht meckern.
Danke für die Antworten.
Konrad