H-Zulassung

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG und andere britische Fahrzeuge ist hier die Hauptsache.

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Peter Joos
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#16

Beitrag von Peter Joos » 10. Sep 2004, 08:21

Hallo zusammen,

auf der von Andreas genannten Seite wird der Tag der Erstzulassung als massgebend für die Erteilung des H-Kennzeichens genannt.
Es scheint mir so, als ob das vom zuständigen Landratsamt abhängig ist.
Habe gerade eben deswegen beim LRA Ravensburg telefonisch nachgefragt. Hier ist nur das Jahr der EZ massgebend.

Gruss

Peter

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Simon8
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#17

Beitrag von Simon8 » 10. Sep 2004, 09:35

Hallo Sebastian,
das mit dem "zeitgenössisch" ist eher so gemeint das wenn das Zubehörteil schon damals für den Neuwagen verkauft wurde, und das montierte Teil eben aus dieser Zeit stammt darf es auch drann (Wenn ich das rescht verstehe). Ein Beispiel wäre so eine Sonneblende die vorn über der Windschutzscheibe angebaut wird. Ebenso wäre da natürlich der original "Supercharger" wie der von jusdon beim MGA. Man sollte halt belegen können das es ein Teil von damals ist.
Gruß
Simon

Mathias Tolle
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#18

Beitrag von Mathias Tolle » 10. Sep 2004, 09:51

Simon,

vielleicht ist der Judson Supercharger ein schlechtes Beispiel: Er ist zwar zu der Zeit vertrieben und gebaut worden und somit kein Hindernis für das H-Kennzeichen, aber ich denke, Du wirst aus anderen (unerfindlichen? Bild )Gründen warscheinlich gar keinen Eintrag bekommen Bild

Viele Grüße
Mathias

AF
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#19

Beitrag von AF » 10. Sep 2004, 16:54

Hallo Peter,

es ist schon seltsam, in Karlsruhe konnten wir erst im Juni das H-Kennzeichen bekommen - hier war wohl der Monat ausschlaggebend. Wahrscheinlich ist es abhängg von der Tagesform des zuständigen Beamten Bild

Viele Grüße

Andreas

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dieterrauh
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#20

Beitrag von dieterrauh » 12. Sep 2004, 00:27

Hallo Jörn,

kann es sein, dass du mit deinen 15-Zöllern und dem 5-Gang-Getriebe durchgekommen bist weil du die Sachen schon vor mehr als 20 Jahren eingebaut hast?? :-) Ich phrAg nur so.

Und heisst das "zeitgenössisch" dann, dass der V8, den ich in meinen Tourer einbaue annähernd so alt wie mein Auto sein muss??? Da steht doch was drin in den H-Bestimmungen, dass stärkere Motoren einer Fahrzeug-Baureihe verwendet werden dürfen (z.B. 300 D Motor im 240 D Benz).

Nur so als Gedankenspiel - wenn ich meinem US-FlegMa (hihi) schon mehr Power gönne, dann gleich richtig, oder? ;-)

spaßigen Gruß
Dieter

Jörn
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#21

Beitrag von Jörn » 12. Sep 2004, 12:10

Dieter,
die 15-Zöller hab ich erst letzten Monat beim TÜV begutachten und eintragen lassen. War ein Versuch, der Prüfer hat von sich aus ohne Diskussion die Reifen/Felgen-Kombi akzeptiert, da hatte ich Glück.
Das 5-Gang-Getriebe ist tatsächlich seit Ewigkeiten im Auto. Das hab ich 1984 konstruiert und die Kupplungsglocke dazu bauen lassen.

Und was das V8-Thema angeht: ein MGB mit V8 Umbau dürfte nur unter bestimmten Umständen ein H-Kennzeichen erhalten, denn es gab dieses Fahrzeug erst ab 73 mit einem V8 und auch dann nur im Coupe.
Der Umbau eines Cabrios von sagen wir Bj. 69 auf V8 ist zwar machbar und wird auch zugelassen, dürfte aber kein H haben, da dies historisch nicht korrekt ist.
Ausnahme: der Umbau ist nachweislich mehr als 20 Jahre her.
Ein BGT Bj 73 oder später mit V8-Umbau dürfte wohl ein H-Kennzeichen erhalten, auch wenn der Umbau erst gestern erfolgte, denn 73 gab es diesen Typ ja so.
Andererseits führt der H-Kennzeichen Katalog explizit das Beispiel des Umbaus von Gummi auf Chromstoßstange als akzeptierbaren Umbau an, ebenso den Umbau eines Mercedes Coupe zum Cabrio. Beides Beispiele, die dem eigentlichen Gedanken der historischen Korrektheit 100% entgegenlaufen und in meinen Augen vielleicht Werte steigern, aber eben die Zerstörung und Verfälschung historischer Substanz sanktionieren.
Meine 15-Zöller sind in diesem Kontext sicherlich auch diskutierbar, entsprechen aber dem zeittypischen Kontext: 15-Zöller gab es in den 60igern an vielen Autos (etwa am MGC), die Kombi sieht von den Proportionen her korrekt aus und mit dieser Begründng wurden sie auch akzeptiert. Anders wäre es, wenn ich statt meiner 186/65-15 gekommen wäre mit 16-Zoll Felgen und 205/45 oder ähnlichen Niederquerschnittsteilen. Das sähe genauso Sch..e aus die ein aktueller Porsche mit Speichenfelgen und 195-15 und wird wohl nie mit H-Kennzeichen belohnt.
Ich halte es mit der Filisofie, dass zeitgenössisch korrekte Umbauten durchaus akzeptabel sind. Was ich nicht gut finde sind Änderungen die zu "Lebzeiten" des Fahrzeuges nicht üblich oder möglich waren. Siehe besagte Super-Niederquerschnittreifen oder ein Turbolader im MGB. Diese Technik gab es im Fahrzeugbau erst ab den 70igern (Ein Turbo-MGB ist ein tolles Auto, hat aber kein H verdient). Ein Kompressor hingegen wäre ein durchaus historisch akzeptables Tuningteil, das man Anfang der 60iger sogar von Judson als Zubehör für den MGA und den MGB kaufen konnte. (Das man damit dann trotzdem TÜV-Probleme haben wird, ist wieder eine andere Sache).

Jörg Hüsken
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#22

Beitrag von Jörg Hüsken » 12. Sep 2004, 14:41

Alles Quatsch!
Das einizge was zählt ist der Zustand des TÜV-Prüfers am Tag der §21c Abnahme.
Ich kenne sowohl V8 Roadster mit H Kennzeichen als auch BGT V8 mit Baujahren weit vor 1973 mit reichlich unorginalen Zutaten die ebenfalls H Kennzeichen haben.
Versucht es einfach - und wenn es beim einen nicht klappt fahrt zum nächsten TÜV. O
der versucht es in den neuen Bundesländern bei der DEKRA, die scheinen in der Summe sehr viel großzügiger zu sein.

Schönen Gruß

Jörg (mit H Kennzeichen)

Jörn
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#23

Beitrag von Jörn » 12. Sep 2004, 15:03

Jörg,
Du hast natürlich Recht, es geht bei der Prüfung selten um den tatsächlichen Zustand sondern meist um den Kenntnisstand des Prüfers. Das ändert aber nichts daran, dass ein 67er MGB mit V8 DEFINITV nicht im Sinne der H-Kennzeichen Regelung ist.

Und alle die Politiker, umweltschützer und anderen, die gegen die rote 07er-Nummer wettern, weil angeblich soviel Mißbrauch damit getrieben wird, werden, sowie sie die 07er-Nummer abgeschafft oder noch weiter eingeschränkt haben, mit derselben Argumentation das H-Kennzeichen angreifen.

[Dieser Beitrag wurde von Jörn am 12.09.2004 editiert.]

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Daniel Fulda
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#24

Beitrag von Daniel Fulda » 12. Sep 2004, 18:38

Hallo Jörg,

es tut mir leid Dir widersprechen zumüssen aber es gab sehr wohl V8-Motoren im MGB Roadster. Kostello hat meines Wissens auch Roadster mit dem Rover V8 ausgerüstet, auch wenn Abingdon die Maschine nur im GT angeboten hat. Sicher wirst Du mir zustimmen, daß ein Kostello-V8 sicher unter die H-Kennzeichenregelung fällt. Ich bin mir aber auch ganz klar darüber, daß kaum ein mit H-Schild fahrender B-Roadster ein Kostello-Original ist aber es erleichtert die Argumentation bei der Abnahme deutlich, wenn man nachweisen kann, daß das Fahrzeug nach gleicher Spezifikation aufgebaut wurde ;-)).
Grundsätzlich halte ich nicht nur Originalfahrzeuge als bewahrenswert im Sinne von automobilem Kulturgut - und um nichts anderes geht es beim H-Kennzeichen - sondern, gerade bei einem Fahrzeug wie dem MGB, der bereits während seiner Bauzeit von den Besitzern oft modifiziert wurde, auch die zeitgenössich veränderten Fahrzeuge.

Bei manchen "originalen" und seit der Herstellung sicher nicht mehr veränderten Fahrzeugen mit H-Kennzeichen, die eher eiener fahrenden Schrottsammlung gleichen und mir auch immer wieder im Straßenverkehr begegnen habe ich da viel eher meine Bedenken ob das im Sinne der Erfinder der H-Zulassung ist. Gott sei Dank gibt es denn auch noch TÜV-Prüfer, die die Kirche im Dorf lassen und sich nicht nur an ihren Paragraphen festhalten.

Grüße
Daniel Fulda (#1111)

Jörg Hüsken
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#25

Beitrag von Jörg Hüsken » 12. Sep 2004, 22:34

Ich habe nie verstanden warum ein orginales Auto "bewahrenswert" ist, ein modifiziertes Fahrzeug dagegen nicht. Ich denke auch, dass es nicht sinnvoll ist diese Unterscheidung zu treffen. Die Erfindung des H-Kennzeichens ist wahrscheinlich mal wieder eine sehr deutsche Variante. Aber wie auch immer - es spart Steuern, meist bei denen die es finanziell sicher ehr weniger nötig haben. Es ist aus meiner Sicht nur eine Frage der Zeit wann irgend ein sehr schlauer Mensch den europäischen Rechtsweg beschreitet um Harmonisierung zu verlangen - mit dem Ergebnis das alle brav wieder Steuern in voller Höhe zahlen. (Nur die nicht, deren Besitzstand gewahr werden muß - wie auch immer sie ihn erlangt haben:-))
Die Welt ist ungerecht und wird es immer sein. Schönen Abend noch

Jörg

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