Heute allerdings, allerdings nicht auf Seite 1 sondern versteckt in einem Artikel der Stuttgarter Nachrichten, bei dem es um nicht vorhandene rechtliche Grundlagen bei der Rußfilternachrüstung für Lkw geht, folgt das Dementi. Ein Herr Heinz Kicker, Leiter der Abteilung Straßenverkehr im Stuttgarter Amt dür öffentliche Ordnung und damit ein untergebener des Herrn Schuster korrigiert die Aussagen seines Chefs auf einer Veranstaltung der Grünen, indem er mitteilt, dass dieses Thema keineswegs entschieden sei. Und der Sprecher des Stuttgarter Regierungspräsidiums, Marc Frank, wird noch deutlicher, indem er mitteilt, "es sei rechtlich nicht eindeutig geklärt", ob Ausnahmen für Oldtimer überhaupt zulässig seien. "Unser Luftreinhalteplan steht, wir regeln Ausnahmen, nicht der Gemeinderat."
Was kann man daraus lernen? Zum einen, dass es im Stuttgarter Rathaus scheinbar ganz erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Chef und Untergebenen gibt, die zu allem Überfluss auch noch auf dem Rücken der Oldtimerbesitzer ausgetragen werden, und zum anderen, dass man in Sachen Fahrverboten nichts und niemendem mehr glauben sollte.
Schön auch, wie der Stuttgarter Katalysatorpionier Paul Wurm ganz offenbar mit der Feinstaubhysterie Kasse machen will und den Oldtimerfreunden, seine Hauptkunden, im gleichen Artikel in den Rücken fällt. Paul Wurm weiß zu verkünden: "Wer freie Fahrt will, muss eine Gegenleistung bringen". Aus seiner Sicht sind auch Oldie-Fahrer gefordert. Herr Wurm sieht auch kaum Grenzen für eine Nachrüstung sieht. Nun, Herr Wurm, ich nehme sie beim Wort, und gehe davon aus, dass sie geregelte Katalysatoren z.B. für meinen MGC kurzfristig nachrüsten können.
Matthias Schulze #421