TÜV Terminverlängerung

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG ist hier die Hauptsache.

Moderatoren: Gagamohn, JuanLopez, Xpower, Krukkuz

Antworten
Benutzeravatar
Günter Paul
Beiträge: 4357
Registriert: 14. Sep 2007, 16:53
Fahrzeug(e): MGB MKII

TÜV Terminverlängerung

#1

Beitrag von Günter Paul » 10. Okt 2012, 16:47

Hallo zusammen..
jetzt hab`ich mir ein wenig Zeit gelassen,mit dem TÜV..Fällig war der Wagen in 5/2012 heute war ich da,keine Mängel und bis 10/2014 die Plakette :D ..
Ja, nicht schlecht die Regelung..wieviel Monate darf man eigentlich überziehen ..nutzt Ihr auch diese Möglichkeit..mir schwebt nämlich vor erst wieder im Frühjahr 2015 aufzutauchen,falls dann etwas beanstandet wird kann ich die Frühlingssonne nutzen :wink: ..
Gruß
Günter Paul
MGB MK II
Erstzulassung England : 29.01.1971 Mr.T.T.MACAN
Erstzulassung : Bonn 15.07.1971
Botschaftssekretär(Brit.Botschaft)Mr.T.T.MACAN
Kennz. 0-545

Benutzeravatar
Noddy
Beiträge: 2814
Registriert: 26. Aug 2012, 13:23
Fahrzeug(e): MGB GT Bj. 1979
Wohnort: Schalksmühle im Sauerland

Re: TÜV Terminverlängerung

#2

Beitrag von Noddy » 10. Okt 2012, 18:03

So war das eigentlich immer ...bis auf einen relativ kurzen Zeitraum, in dem wohl eine Lobby ein Interesse hatte Gebrauchtwagenfahrer zu gängeln. Dafür sollen wir jetz aber für die Verspätung latzen, musstest Du das nicht?

Ich hatte früher auch die Vorstelltermine ins Frühjahr rein getimed, Fälligkeit in den letzten Monaten sind eh schlecht wegen der abgelaufenen Plakettenfarbe und im Frühjahr lässt es sich viel besser die Beanstandungen angehen. Die werden eh immer kurioser, Wischblätter vom Heckscheibenwischer und fehlendes Waschwasser empfinde ich nur als Gängelung.

Grüße

Micha
#2303

Benutzeravatar
Günter Paul
Beiträge: 4357
Registriert: 14. Sep 2007, 16:53
Fahrzeug(e): MGB MKII

Re: TÜV Terminverlängerung

#3

Beitrag von Günter Paul » 11. Okt 2012, 13:57

15,- Euro mehr hab ich gezahlt...
Vor zweieinhalb Jahren waren es 59,- Euro und jetzt 74,- Euro..
Ach ja zuzügl. 18 Euro für AU, die zahle ich auch,wenn sie nicht gemacht wurde :wink: :mrgreen:
Gruß
Günter Paul
MGB MK II
Erstzulassung England : 29.01.1971 Mr.T.T.MACAN
Erstzulassung : Bonn 15.07.1971
Botschaftssekretär(Brit.Botschaft)Mr.T.T.MACAN
Kennz. 0-545

macbakerman
Beiträge: 27
Registriert: 11. Okt 2010, 08:38
Fahrzeug(e): Rover P6 V8
Wohnort: Düsseldorf

Re: TÜV Terminverlängerung

#4

Beitrag von macbakerman » 26. Okt 2012, 14:58

Liebe geschädigte HU Kunden! Wenn ihr wieder so anfangt, wird es sich sicher wieder ändern. Nein, man DARF gar nicht überziehen!! Knöllchen gibt es weiterhin! Wer mehr als 2 Monate überzieht zahlt Aufpreis für eine erweiterte HU! Hat damit seine Unzuverlässigkeit bewiesen und brauch sich nicht zu wundern, das Waschwasser und Wischerblätter bemängelt werden. Das waren übrigens schon immer Mängel, nur: geringe Mängel hat ja eh keiner beseitigt....Das hat der Gesetzgeber dann gemerkt und sich etwas überlegt.. Wer eine AU bezahlt, hat auch ein Recht darauf,d.h. bei Fahrzeugen vor 1.1.1969 eine CO-Messung.Wer seine Prüftermine ins Frühjahr verlegen will, konnte auch bisher schon 6-Monate früher kommen...Wenn weiterhin viele versuchen die Regeln zu umgehen wird es nicht einfacher! Wir Prüfer sind von den geänderten(zum Teil blödsinnigen) Vorschriften auch nicht begeistert! Viel Spaß und erfolgreiche Winterarbeiten an euren Autos wünscht Markus

MBL546E

Re: TÜV Terminverlängerung

#5

Beitrag von MBL546E » 27. Okt 2012, 07:55

... wie gut, daß es auch Prüfer gibt die auf die Zusatzgebühr verzichten. Trotz verspätetem Erscheinen... :mrgreen:
Wie der ADAC kürzlich festgestellt hat, wird in den seltensten Fällen auch tatsächlich eine Leistung erbracht, trotz "Mehrgebühr" für "Mehraufwand".

Benutzeravatar
Burggraf
Beiträge: 61
Registriert: 19. Sep 2011, 10:45
Fahrzeug(e): MGF,DB W 210K E320 Allrad,
Wohnort: Bad Breisig

Re: TÜV Terminverlängerung

#6

Beitrag von Burggraf » 27. Okt 2012, 14:28

Ohohohohohoh....Grfährliches Thema!!!!!!!!! :P
Das Leben ist zu kurz um gewöhnliche Autos zu fahren!

Benutzeravatar
bernie
Beiträge: 569
Registriert: 5. Feb 2001, 01:01
Fahrzeug(e): MGA 1958
Wohnort: Freiburg im Breisgau

Re: TÜV Terminverlängerung

#7

Beitrag von bernie » 30. Okt 2012, 12:59

Nun ja, zumindest die jährliche TÜV-Prüfung ist einmal vom Tisch.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/eu-v ... 64192.html

Interessant der letzte Absatz des Artikels: " Ausnahmen für Oldtimer", was ja in anderen EU-Ländern, z.B. in GB durchaus schon üblich ist.

Bernie

Benutzeravatar
brasil
Beiträge: 389
Registriert: 20. Aug 2012, 21:58
Fahrzeug(e): MGB Bj 66 Dodge Challenger
Wohnort: Düsseldorf (D)

Re: TÜV Terminverlängerung

#8

Beitrag von brasil » 30. Okt 2012, 15:16

...ganz vom Tisch ?? Nur aufgeschoben, bis zum nächsten " Vorschlag" der nun wohl ausgearbeitet werden muss /soll....
Steht auch im letzten Absatz...
Grüße Jürgen
MG Owners Club Member

Benutzeravatar
bernie
Beiträge: 569
Registriert: 5. Feb 2001, 01:01
Fahrzeug(e): MGA 1958
Wohnort: Freiburg im Breisgau

Re: TÜV Terminverlängerung

#9

Beitrag von bernie » 30. Okt 2012, 16:17

Also, das lese ich nun wirklich eindeutig anders.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Politiker dieses tote Pferd noch reiten wird.

Wir werden sehen
Bernie

Benutzeravatar
brasil
Beiträge: 389
Registriert: 20. Aug 2012, 21:58
Fahrzeug(e): MGB Bj 66 Dodge Challenger
Wohnort: Düsseldorf (D)

Re: TÜV Terminverlängerung

#10

Beitrag von brasil » 30. Okt 2012, 17:25

@ Bernie
mir soll es Recht sein... smile..

Gruß Jürgen
MG Owners Club Member

Benutzeravatar
Noddy
Beiträge: 2814
Registriert: 26. Aug 2012, 13:23
Fahrzeug(e): MGB GT Bj. 1979
Wohnort: Schalksmühle im Sauerland

Re: TÜV Terminverlängerung

#11

Beitrag von Noddy » 1. Nov 2012, 13:59

Ähem, brauchen Fahrzeuge vor 69 eine AU?
#2303

Benutzeravatar
jupp1000
Beiträge: 3956
Registriert: 17. Nov 2001, 01:01
Fahrzeug(e): MG MIDGET
Wohnort: Westerwald

Re: TÜV Terminverlängerung

#12

Beitrag von jupp1000 » 1. Nov 2012, 14:37

....wie üblich, wird hier politikseitig wieder der zweite Schritt vor dem ersten gemacht.
Zuerst müsste die "TÜV" Untersuchung europaweit standardisiert werden. Erst dann macht es Sinn, sich mit dem Turnus zu beschäftigen. Sollte es wirklich EU Länder geben, bei denen die Unfallzahlen direkt mit dem Alter der Fahrzeuge in Zusammenhang stehen, stellt sich die Frage nach der Ursache. Per se ist ein "altes" Auto nicht weniger sicher als ein neueres, vorausgesetzt der Prüfstandard ist entsprechend hoch. Dann ist das Sicherheitsniveau auch entsprechend gut. Wenn man oft die "Seelenverkäufer" sieht, die im vereinten Europa unterwegs sind.....
Oldtimer grundsätzlich unter Generalverdacht zu stellen ist einfach nur dumm und unreflektiert.
Ich habe öfter mit Importfahrzeugen aus GB zu tun, die "frisch ge -MOT- et" sind. Teilweise sind das Grotten die mit steinalten Reifen, abgefahrenen Bremsbelägen, zugequollenen Bremsschläuchen und RIAT (Rost in allen Teilen) unterwegs sind (meist alles zusammen).
Z.B. nicht in D zugelassene LKW (insbes. a.d. Ostblock) haben nicht die bauartliche 80km/h Begrenzung sondern laufen meist locker ca. 100km/h und alles ohne "deutsch gründlichen" TÜV/Sicherheitsstandard.
Wer schon mal mit einem Austin A35 oder Minor auf der Autobahn unterwegs war, hat mit Sicherheit etliche Nahtod Erfahrungen gemacht. Man fühlt sich permanent angeschoben, wenn man das Markenschild der LKW formatfüllend im Rückspiegel hat und sonst nichts mehr. Nötigung, Verkehrsgefährdung etc. inbegriffen.
Noch Fragen?
Ich bin beileibe kein Paragraphenreiter, aber Standards müssen sein.
schöne Grüße

Heinz #1565

Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun, und andere Ergebnisse zu erwarten.

karei
Beiträge: 70
Registriert: 16. Aug 2009, 18:33
Fahrzeug(e): MGC GT, MGB, MG-TC
Wohnort: Hochtaunus

Re: TÜV Terminverlängerung

#13

Beitrag von karei » 1. Nov 2012, 14:42

Hallo Noddy.
Fahrzeuge (Benziner) mit 1.Zulassung vor dem 01.07.1969 sind von der AU befreit!

Gruß Reinhold

Benutzeravatar
Noddy
Beiträge: 2814
Registriert: 26. Aug 2012, 13:23
Fahrzeug(e): MGB GT Bj. 1979
Wohnort: Schalksmühle im Sauerland

Re: TÜV Terminverlängerung

#14

Beitrag von Noddy » 1. Nov 2012, 17:01

Danke Reinhold,

so habe ich das auch in Erinnerung. Ich habe auch in Erinnerung, daß ein Auto mit Scheibenwischern ausgestattet sein muss aber nicht mit ner Wischwassereinrichtung.

Mit meinen immer alten Fahrzeugen habe ich ausgiebige Erfahrung mit den Prüfern. Jedesmal aufs neue wie eine Schweißnaht auszusehen hat, öftermal das der sieht von unten ja noch gut aus für sein Alter bis zum diesmal klappts noch bei regelmäßig instandgehatenen Autos. Nett war auch die Diskussion mit dem frisch vonner Schule gekommenen Ing über die rote Lampe nach dem Motorstart meines LT28D, da müssen Sie sich sofort drum kümmern sonst bleiben sie stehen. Die Lima- Kontrolle verlischt erst ab einer bestimmten Drehzahl um anzuzeigen, daß nach dem Start die Zusatzbatterien vom Wohnbereich und Kühlschrank noch nicht von der Lima versorgt werden. Die Klemme W an der Lima schaltet die Zusatzverbraucher erst im Lastbetrieb zu. Is so seit über 20 Jahren in denen ich das Auto fahre. Da is was kaputt. Axo, bevor der alte Diesel wegen fehlender Betriebsspannung ausgeht muss die Batterie schon sehr nieder sein, da is nur ein kleiner Hubmagnet in der Einspritzpumpe, ansonsten braucht der Motor keinen Strom.

Ein Prüfer tat mir eher leid als er sich ins Fond meines R5 quälte um sämtliche Gurtschlösser der Rücksitzbank auf Funktion zu testen.

Ich lege Wert darauf selbst sichere Autos zu fahren und möchte auch meine Familie nicht in roenden Zeitbomben unterwegs wissen und akzeptiere es locker wenn Prüfer mir Probleme aufzeigen die ich übersehen oder auch mal falsch eingeschätzt habe, nur was ich in letzter Zeit erlebt habe is nur Missachtung meiner Einstelung zu meinen Autos.

Grüße

Micha
#2303

Benutzeravatar
Günter Paul
Beiträge: 4357
Registriert: 14. Sep 2007, 16:53
Fahrzeug(e): MGB MKII

Re: TÜV Terminverlängerung

#15

Beitrag von Günter Paul » 3. Nov 2012, 17:09

"""Z.B. nicht in D zugelassene LKW (insbes. a.d. Ostblock) haben nicht die bauartliche 80km/h Begrenzung sondern laufen meist locker ca. 100km/h und alles ohne "deutsch gründlichen" TÜV/Sicherheitsstandard."""

Das verstehe ich jetzt nicht Heinz,haben denn in Deutschland zugelassene LKW eine 80 km/h Begrenzung ???
Das sind durchweg Deutsche Trucker,die ich mit ziemlich genau 100 Stundenkilometer über die Autobahnen fahren sehe oder sehe ich das jetzt falsch ??Bei den Bussen hingegen scheint die Begrenzung auf 100 Stundenkilometer zu funktionieren ..

Micha , ganz klar lege ich Wert darauf,dass ein Prüfer den Wagen so untersucht,dass Mängel beanstandet werden,ich hab ebenfalls keine Lust mit einem unsicheren Fahrzeug herumzufahren...bei der ASU ist es allerdings wirklich so,dass ich keinen Wert darauf lege,Baujahr 71 eben andererseits sollen die Jungs auch nicht leer ausgehen,deswegen zahle ich so oder so...,
Gruß
Günter Paul
MGB MK II
Erstzulassung England : 29.01.1971 Mr.T.T.MACAN
Erstzulassung : Bonn 15.07.1971
Botschaftssekretär(Brit.Botschaft)Mr.T.T.MACAN
Kennz. 0-545

Benutzeravatar
jupp1000
Beiträge: 3956
Registriert: 17. Nov 2001, 01:01
Fahrzeug(e): MG MIDGET
Wohnort: Westerwald

Re: TÜV Terminverlängerung

#16

Beitrag von jupp1000 » 3. Nov 2012, 23:29

Hallo Günter Paul,

Zitat Wikipedia:

Vorschriften in Deutschland

"In Deutschland müssen alle Kraftomnibusse sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein, es sei denn, dass diese Fahrzeuge aufgrund ihrer Bauart ohnehin nicht schneller als 100 km/h bzw. 90 km/h fahren können. Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist bei Kraftomnibussen auf eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h einzustellen, bei Lastkraftwagen auf eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h. Er muss so beschaffen sein, dass er nicht ausgeschaltet werden kann".


Es sind also 90 km/h

Ich weiß, dass fast alle schneller fahren, weiß aber nicht warum! Anscheinend kümmert das niemand.
Vielleicht haben wir einen Schutzmann in unseren Reihen, der das aufklären kann.
schöne Grüße

Heinz #1565

Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun, und andere Ergebnisse zu erwarten.

Benutzeravatar
Günter Paul
Beiträge: 4357
Registriert: 14. Sep 2007, 16:53
Fahrzeug(e): MGB MKII

Re: TÜV Terminverlängerung

#17

Beitrag von Günter Paul » 4. Nov 2012, 10:22

jupp1000 hat geschrieben:Hallo Günter Paul,

Zitat Wikipedia:

Vorschriften in Deutschland

"In Deutschland müssen alle Kraftomnibusse sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein, es sei denn, dass diese Fahrzeuge aufgrund ihrer Bauart ohnehin nicht schneller als 100 km/h bzw. 90 km/h fahren können. :D :D Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist bei Kraftomnibussen auf eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h einzustellen, bei Lastkraftwagen auf eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h. Er muss so beschaffen sein, dass er nicht ausgeschaltet werden kann".


Es sind also 90 km/h

Ich weiß, dass fast alle schneller fahren, weiß aber nicht warum! Anscheinend kümmert das niemand.
Vielleicht haben wir einen Schutzmann in unseren Reihen, der das aufklären kann.
Heinz,es braucht keinen Schutzmann...die Jungs müssen ja eine Lobby haben,...ein LKW kann doch garnicht schneller als 90 fahren.. :D ..jedenfalls hast Du mein Problem gelöst,mir ist jetzt so einiges klar geworden...
Gruß
Günter Paul
MGB MK II
Erstzulassung England : 29.01.1971 Mr.T.T.MACAN
Erstzulassung : Bonn 15.07.1971
Botschaftssekretär(Brit.Botschaft)Mr.T.T.MACAN
Kennz. 0-545

Antworten