Schutzbrief - Leistungen

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG ist hier die Hauptsache.

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oldie_arno
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Re: Schutzbrief - Leistungen

#21

Beitrag von oldie_arno » 3. Dez 2013, 09:57

LLosch hat geschrieben:Die freundliche Internetsuche behauptet, daß der AVD keine Einschränkungen macht.

Gibt es dazu hier Erfahrungswerte ?
Hallo,
ich bin AVD Oldtimer Card versichert.
Wir sind im vergangenen Jahr mit Bremsversagen am Chiemsee liegengeblieben.
Der B wurde dann zu meiner Werkstatt in die Nähe von Köln geliefert und wir bekamen einen Leihwagen für die Rückfahrt nach Hause zum Hotel gebracht. Das alles problemlos und ohne Eigenanteil. Auch bei einem Reifenschaden kurz vor Saarbrucken (ohne Reserverad) mit Zentralverschluss wurden die Kosten übernommen.
Für den Leistungscheck gibt es ja hier genügend Anhalstpunkte für den Vergleich wer, was und zu welchen Bedingungen übernimmt.
Arno
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OXY
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Re: Schutzbrief - Leistungen

#22

Beitrag von OXY » 3. Dez 2013, 10:07

sg641 hat geschrieben: Das Problem ist aber tatsächlich die Definition des Schadens.

Moinmoin,

exakt!

Und nicht nur das: Bei echten Schäden die über Pannenhilfe hinausgehen ist direkt damit verbunden das Problem des Fahrzeugwertes, bzw. Restwertes.

Übersteigt der vmtl. Reparaturaufwand nämlich den vmtl. Fahrzeugwert, dann wird nicht rücktransportiert.
Man kann sich ausrechnen, welcher enorme Vermutungsspielraum da erst mal vor Ort entsteht.

Das funktioniert auf der Checkliste des Vertragspartners mit 2 einfachen Fragen, auf die man sich gefasst machen muss.
1) Was ist das Fahrzeug wert?
2) Was kostet die Reparatur?

Für beide Fahrzeuge sollte man nach meiner Erfahrung gute Antworten + spontan plausible Zahlen parat haben.

Getestet mit meiner erstklassigen aber vom Regen völlig verdreckten R100CS Bj.81 bei einem Kupplungsschaden in den Alpen.
Frage des Abschleppers: " Was ist das alte Motorrad denn noch wert?"
Ich: "???"
Er: "Na, so ungefähr?!"
Ich: "6-8tsd, so ist sie auch versichert!"
Er: "???" .... Nicken eines umstehenden Kollegen..."das ist ein seltener Klassiker, nur 4tsd mal gebaut!!!"
Er:" Und was kostet die Reparatur?" ..... Nachtigall, ich hör dich trapsen
Ich: "So 3-500 wenns nur die Kupplung ist, 800-1000 wenns die Eingangswelle des Getriebes erwischt hat"
Er: "Wir haben hier einen BMW Händler in XXX, der macht auch Motorräder ...!?"
Ich: "Ist aber ein Spezialmodell!!! Das kann nur ein BMW Oldtimer-Fachbetrieb der auf Motorsportumbauten spezialisiert ist. Die BMW wurde mühsam aufgebaut. Jemand anderes als meine Werkstatt kommt kaum an die Teile und kann das auch nicht reparieren."
Er: "Aha, ...... naja, dann bringen wir die Maschine mal heim."

Glück gehabt, aber das Frage-Schema ist klar, denke ich. Bei einem Verkehrsunfall mit Blech-und Mechanikschäden am Oldie wird's da recht schnell eng.

Schöne Grüße
Stephan

major_healey
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Re: Schutzbrief - Leistungen

#23

Beitrag von major_healey » 3. Dez 2013, 13:14

Achtung! Viele Schutzbriefe haben eine Entfernungsklausel im Kleingedruckten, was in den allgemeinen Angaben der Anbieter gerne verschwiegen wird. So greifen die Leistungen z. T. erst ab einer Entfernung von 50 km Luftlinie von Zuhause (so z. B. beim AvD, mein Kenntnisstand ist von 2010).

Gruß

Stolli
Beste Grüße!
Stolli

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sg641
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Re: Schutzbrief - Leistungen

#24

Beitrag von sg641 » 4. Dez 2013, 08:16

Hallo,

beim AXA-Schutzbrief ausdrücklich auch unter 50km Entfernung. War auch einer der Gründe warum ich mich dafür entschieden habe.
Gruß, Stephan

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Re: Schutzbrief - Leistungen

#25

Beitrag von entenhannes » 4. Dez 2013, 19:51

Hallo,
etwas her, zu Zeiten des ADAC Auslandschutzbriefes, der übrigens damals für alle Mittelmeeranrainer Staaten galt:
BMW HPN Motorrad in den Dünen südlich Gsar Ghilaine, Südtunesien am Ostermontag kerngeschrottet. Laut ADAC keine Möglichkeit der Bergung aber bei Selbstorganisation erfolgt die Kostenübernahme.
Bis auf den letzten Pfennig wurde die sehr teure Aktion inkl. diverser Hotelübernachtungen, arabischer Schmudellquittungen und Frustbiere
komplett bezahlt.

@Llosch: Ich gehe mal davon aus, dass ich das Lenkrad deines B's in der Hand hatte als der Kotflügel seine Form verlor und die Radaufhängung brach, was hat den den Ausfall nun wirklich verursacht? Hoffe das schöne Auto wird bald wieder.
Gruss
Johannes

MH
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Re: Schutzbrief - Leistungen

#26

Beitrag von MH » 4. Dez 2013, 20:54

ein wenig off-tropic an Marcus:

Wodurch ist der Unfall verursacht worden? Würde mich interessieren,
da ich auch viel mit dem Trailer unterwegs bin.

Im Landrover-Forum wurde auch von einem Unfall berichtet, wobei
hier vermutlich ein Reifen des Trailers Luft verloren hat:

http://www.blacklandy.eu/blboard/forum/ ... utgegangen!

Danke und Grüße
manfred

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GummiJo
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Re: Schutzbrief - Leistungen

#27

Beitrag von GummiJo » 8. Dez 2013, 16:48

Hallo Freunde schöner Autos,

ich bin ADAC Plus Mitglied und hatte mit einem Oldtimer meines Chef`s eine Panne.

Da es sich um ein Auto in der Preisklasse von ca. 80.000,- handelte war ich da auch etwas nervös was den Abtransport nach Hause angeht.

Aber es war kein Problem, es dauerte zwar fast 2 Std. bis einer gekommen ist, dann ging der Oldi auf den Hänger, meine Person mit Gepäck in die Zugmaschine und zu der von mir angegebenen Werkstatt nach Hause.

Der ADAC wollte zwar erst den Wagen mit einem Sammeltransport im laufe der nächsten Tage bringen und mir einen Leihwagen zur Verfügung stellen aber ich bestand, auch weil es nicht mein Fahrzeug war, auf den direkten
Rücktransport.
Es gab aber keine Probleme oder zusätzliche kosten.
Viele Grüße aus dem Westerwald

Jörg

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Günter Paul
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Re: Schutzbrief - Leistungen

#28

Beitrag von Günter Paul » 9. Dez 2013, 12:05

major_healey hat geschrieben:Achtung! Viele Schutzbriefe haben eine Entfernungsklausel im Kleingedruckten, was in den allgemeinen Angaben der Anbieter gerne verschwiegen wird. So greifen die Leistungen z. T. erst ab einer Entfernung von 50 km Luftlinie von Zuhause (so z. B. beim AvD, mein Kenntnisstand ist von 2010).

Gruß

Stolli
Auch der ADAC macht Einschränkungen....

""Das geschützte Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa
aufgrund einer Panne oder eines
Un
falles nicht mehr
technisch fahrbereit und kann auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder in
einen technisch fahrbereiten
Zustand versetzt werden, oder es wurde ent
wendet. Die Panne in Deutschland hat sich min
destens 50 km
(Wegstrecke) von Ihrem Wohnsitz entfernt
ereignet. Sie oder die berechtigten Insassen reisen weiter oder
fahren nach Hause.

2.
Wählen Sie die Bahn für die Fahrt zum Zielort und zurück zum Schadenort, erstatten wir die Bahnfahrtkosten
1. Klasse für Sie und die berechtigten Insassen inklusive
Gepäck und Ladung.
Die Bahnfahrtkosten werden auch gezahlt, wenn Sie stattdessen zu Ihrem Wohnsitz zurück
reisen. In diesem
Fall erhalten Sie für die Abholung des reparierten Fahrzeuges zusätzlich die Bahnfahrtkosten für eine Person
vom Wohnsitz zum Schadenort.
MGB MK II
Erstzulassung England : 29.01.1971 Mr.T.T.MACAN
Erstzulassung : Bonn 15.07.1971
Botschaftssekretär(Brit.Botschaft)Mr.T.T.MACAN
Kennz. 0-545

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