MBL546E hat geschrieben:Oktogon hat geschrieben:
Ich kenne den Händler über verschieden Kanäle.
Mein Sohn hat u.a. auch mal einen Wagen von ihm gekauft und war sehr zufrieden.
Der Händler ist ein Profi und ich bin mir sicher, der er würde mir seinen Kenntnisstand über den Wagen und seine Preis-Schmerzgrenze mitteilen.
Rudolf,
warum dann (mal wieder) NUR in Kundenauftrag ?
Heißt im Klartext: No risk for the dealer !
Gruß,
Darius
Hallo Darius,
dich und deine Argwohn hätte ich beinah vergessen. :
mrgreen:
Ich kann da da nicht unbedingt einen Zusammenhang sehen.
"Nur im Kundenauftrag '" könnte auch einen (Mw)steuerlichen Hintergrund haben.
Ob und inwieweit ein Händler aus einer Pflicht ist, wenn er im Kundenauftrag verkauft, kann ich nicht beurteilen.
Ist mir persönlich auch egal.
Grundsätzlich würde ich nur bei wenigen Händlern etwas kaufen und
egal wo man kauft, kommt man aus einer eigenen Prüf- und Sorgfaltspflicht nicht heraus.
Es ist Aufgabe des Käufers wachsam und vorsichtig zu sein!
Dem entsprechen habe ich in einem vorherigen Beitrag den Rat gegeben, bei einer 5stelligen Größenordnung und mangelnder eigener Erfahrung unbedingt einen Experten hinzuzuziehen.
Auch bei einem Händler meines Vertrauens bleibe ich grundsätzlich bei dieser Empfehlung .
Denn insbesondere wenn ein Händler kein MG-Spetzialist ist, könnten möglicherweise Fachleute, wie sie hier im Forum zu finden sind (oder ein Oldtimer-Werkstatt-Betreiber im Nachbarort) den Wagen bedeutend besser beurteilen, als der Händler.
Das Thema nicht artgerechte Innenausstattung und möglicher Kostenaufwand oder Preisminderung wurden bereits angesprochen.
Nur mal zur Info:
Ich bin kein Händler, verkaufe aber einen Wagen grundsätzlich als Unfallwagen.
Insbesondere, wenn er nicht mehr neuwertig ist.