Auch wenn das leidige Thema Brexit & Zoll hier schon x-Mal kommentiert wurde - vielleicht hilft das Teilen meiner neusten Erfahrung hier jemand bei seiner nächsten Bestellung:
Nach 3 Monaten Wartezeit kam nun entlich eine Lieferung von EuropaSpares an. Ich habe dort einen neuen Smith Tacho und Drehzahlmesser, sowie ein paar Birnen und Chrome Bezel gekauft. Warenwert 406GBP. Nach aktuellem Umrechungskurs also 506€ - womit ich von 77€ (bei 19% EuSt) zusätzlichen Kosten ausgegangen bin. Weil die Lieferung ewig auf sich warten ließ - wurde nun über DHL Express (nochmal 27GBP) geliefert.
Die Zollrechung: 152,54€ !!!!???? Nach Rückfrage (denn auf der Rechung ist das nicht nachvollziehbar) kam diese Erklärung von Zoll:
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Zollunion zum 01.01.21
sind für alle Warensendungen Zollanmeldungen erforderlich.
Das bedeutet, dass alle Sendungen aus dem Vereinigten Königreich (UK) bei der
Einfuhr umsatzsteuerpflichtig sind und diese Einfuhrumsatzsteuer an den deutschen
Warenempfänger generell abzurechnen ist.
Durch das Abkommen wurde geregelt, wie eine zollbegünstigte Einfuhr durch eine
Präferenzerklärung stattfinden kann. Die hierzu erforderliche präferenzielle
Ursprungserklärung (Präferenzerklärung) muss der Exporteur auf der
Handelsrechnung anbringen und dadurch mit dem vorgegebe Güter/Waren
bestätigen.
Ohne diese Erklärung ist es nicht möglich, eine Zollbefreiung zu gewähren und die
Sendung unterliegt dann der regulären Abgabenpflicht (Zoll + EUSt), Verzollung.
Leider war diese auf der vorliegenden Handelstrechnung nicht vorhanden.
Maßgebend für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist das Verzollungsdatum der
Sendung (siehe beigefügten Abgabenbescheid).
Die Berechnung der Einfuhrabgaben richtet sich nach den Angaben auf der
Handelsrechnung/ Proforma Rechnung /Zahlungsnachweis.
Wird in der Handels- bzw. Proforma Rechnung / Zahlungsnachweis, keine Frachtkosten oder Frachtkosten mit 0,00 EUR angegeben, wird vom Zollamt anhand einer Tabelle (IATA) ein Wert ermittelt. Dieser Wert bildet zusammen mit dem Warenwert und dem erhobenen Zoll die Grundlage zur Errechnung der zu zahlenden Einfuhrabgaben (Zoll und EUSt).
Berechnung der Zölle:
Warenwert (433.54 GBP = 507,45 EUR) + Nicht-EU-Anteil Transportkosten 26,70
EUR (nach IATA) = Zollwert 534,15 EUR
Zollwert 534,15 EUR x 4,5% Abgabensatz laut Warentarifnummer = Zölle 24,04 EUR
Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer:
Warenwert 507,45 EUR + Transportkosten 66,74 EUR + Zoll 24,04 EUR =
EUST-Wert 598,23 EUR
EUST-Wert 598,23 EUR x 19% Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer
113,66 EUR
Die Berechnung der Einfuhrabgaben ist also korrekt.
Damit Ihre Import-Sendungen ohne Verzögerungen verzollt und zugestellt werden
können, müssen wir für Ihre Einfuhrabgaben (Zölle/Einfuhrumsatzsteuer) in
Vorleistung treten. Die dadurch entstandenen Kapitalbereitstellungskosten werden
lt. aktuell geltender Preisliste (siehe Anlage) mit 2% aber mind. 12,50 EUR zzgl.
MwSt. in Rechnung gestellt.
Bei Bestellungen also umbedingt mit dem Händler im Vorfeld klären, dass eine Ursprungserklärung für UK möglich ist. Ausserdem besprechen, dass die Versandkosten mit 0€ in der Rechnung geführt werden (Auf Rückfrage hätte man mir hier einfach eine zweite Rechnung Online ausgestellt)
Eigentlich bezweifele ich, dass die Handhabung und Berechung von Zoll so korrekt ist. Am Ende kann man aber nichts dagegen ausrichten.
Rückblickend war es ziemlich dumm bei Europaspares zu bestellen.
Bei Limora hatte ich die gleichen Teile für 530€ bestellt im Januar bestellt. Da die Lieferung aber Mitte April immer noch nicht da war und EuropaSpares behauptet hat alles wäre lieferbar - habe ich bei Limora storniert. Überlegt also zweimal ob eine Bestellung in England immer noch günstiger ist.
Gruß
Tim