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Fragen zu (fehlenden) TÜV-Eintragungen
Verfasst: 16. Okt 2006, 18:56
von Memphis
Ich habe mich mal ein wenig umgeguckt. Überall sehe ich, dass viele Sachen nicht eingetragen sind aber man trotzdem durch den TÜV kam.
Lenkrad, 95PS Motor, Auspuff, Vergaser, Luftfilter...usw.
Anscheinend scheint kaum jemand Teile eintragen zu lassen, wenn es nicht vom TÜV beanstandet wird, bei der HU oder Untersuchung zur H-Abnahme.
Hierbei frage ich mich allerdings, wie das genau mit den Folgen bei einem Unfall wäre. Wenn die Luftfilter z.B. nicht eingetragen sind (Sportluftfilter, K&N), das Lenkrad nicht eingetragen ist (MotoLita z.B.) o.ä. erlischt dann nicht die ABE des Autos? Sollte das nicht ein Grund sein, alles einzutragen oder wie macht sich das beim Unfall bemerkbar?
Ich frage mich das, da ich den B im Sommer als Alltagsauto nutze. Am Freitag hatte ich 2 Situationen, die mir nicht gefielen (Autos sind jeweils, obwohl sie mich sehen konnten 1m auf die Straße gefahren und ich musste sie umfahren). Beim Rückweg dann wurde mir derartig die Vorfahrt genommen, dass ich gerade mit ner Vollbremsung zum stehen kam und somit einem Unfall entrinnen konnte. Diejenige, die es verursachte, machte sich natürlich keinen Kopf und fuhr einfach weiter. Quitschen wohl nicht gehört...grrr
Ich bin 55 km/h gefahren, innerorts, es war hell, ich hatte Licht an und bin auf meiner Spur seit ca. 200m gewesen, sie konnte mich den ganzen Weg sehen....falls jemand fragen wollte....aber genug davon.
Daher mache ich mir nun natürlich noch mehr Gedanken, da man bei einem Alltagsfahrzeug ja auch eher in so eine Situation kommt, als wenn man nur Sonntags fährt.
Ich habe momentan noch nichts extra eingetragen, ausser dem kurzen Nummernschild hinten.
- MotoLita-Lederlenkrad
- Gummi auf Chrom Umbau (Tieferlegung eintragungspflichtig?)
- Auspuff k.A. welcher dran ist
- Motor mit 95PS, statt 65PS
- Doppelvergaser SU HS-4
- Momentan keine, wenn ich den Adapter fertig habe K&N (Kein Platz beim Bremskraftverstärker)
K&N sind seit über 10 Jahren drauf gewesen und das Lenkrad auch. Haben den Wagen so gekauft. Seit Motorumbau war ich nicht beim TÜV und K&N muss ich noch adaptieren. Auspuff ist auch schon ca. 5-6 Jahre dran. Vergaser wurden kurz nach dem Motor getauscht, vorher waren es SU HS-6.
Bisher ist der B (79er Gummi US) immer durch den TÜV gekommen, ohne etwas von dem oben zu beanstanden.
Doch hat er durch die Nichteintragung nicht dann die ABE verloren???
Was meint ihr, sollte ich machen? Auffallen würde es garantiert nicht. Bei ner Polizeikontrolle würden wohl K&N und maximal noch Lenkrad auffallen. 2009 ist ja dann H-Abnahme...dauert ja leider noch...
Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Ich will ja nicht ohne Versicherung rumfahren.
Bin für Tipps dankbar.
Viele Grüße
Nils
Verfasst: 17. Okt 2006, 11:40
von Mathias Tolle
Hallo Nils,
die TÜV Untersuchung ist leider kein Freibrief für nicht eingetragene Umbauten (rein rechtlich!). Theoretisch kannst Du fahren, so lange nichts passiert. Aber genau das ist ja gerade dein Punkt. Und da kann eine Versicherung bzw. Sachverständiger, wenn Sie wirklich sucht, fündig werden. Es geht dann um die Frage, wäre der Unfall mit allen Folgen so auch mit dem originalen MG passiert. Und bei Verletzungen im Brustkorb, wird es schwierig sein, die Verantwortung vom Moto-Lita Lenkrad zu nehmen. Ebenso mit der Leistungssteigerung ...
Vielleicht wäre für Dich und Dein Gewissen der Weg zum TÜV oder Dekra Deines Vertrauens der bessere Weg. Vieles ist nämlich mit ein wenig Gutmütigkeit einzutragen.
Viele Grüße
Mathias
MGA fast original (ich kann mich von den Flügelmuttern nicht trennen)
Midget mit eingetragenen K&N Luftfilter und Daytona Lederlenkrad!
Verfasst: 17. Okt 2006, 12:32
von Axel Krug
Ist immer wieder ein beliebtes Thema diese Eintragungen. Ich persönlich mache mir da in der Regel eher weniger Sorgen, bin mit meinem MGB jahrelang mit Minilites, kleiner Lederwurst, K&Ns und Tieferlegung (Chrom auf Chrom :lol: ) rumgefahren. Bei den geschilderten Gefahrenmomenten spielen doch auch im Falle eines Unfalles die besagten Veränderungen überhaupt keine Rolle. Da käme es bestenfalls auf ordnungsgemäße Bremsen an. Was ist wenn ich da jetzt noch auf Wilwood 4-Pot umgerüstet habe oder im "leichten" Tuningfall nur EBC-Scheiben und Kevlar-Beläge drin habe? Sollte ja besser bremsen aber ist nicht eingetragen. Alle reden immer von "... wenn mal was passiert dann wird es ein Problem". Heißt das konkret, dass noch nie einer einen Unfall mit einem MG (oder ähnlichem Old-/Youngtimer) hatte, an dem Veränderungen nicht eingetragen waren? Kann einer Erfahrungen berichten? Wie ist die genaue rechliche Lage?
Unser Vorstand sitzt doch an der Quelle.....
Sven: kannst Du dazu nicht mal was beitragen?
Viele Grüße
Axel
Verfasst: 17. Okt 2006, 12:49
von Memphis
Genau das rechtliche würde mich nämlich auch brennend interessieren. Neue Bremsen, auch wenn sie besser sind, lassen die ABE ja erlischen. Man muss bei neuen Bremsen glaube ich sogar extra die Bremsen und Bremsleistung prüfen lassen beladen und unbeladen.
Wäre super, wenn noch jemand antwortet, der damit schon Erfahrung gesammelt hat oder sich rechtlich damit auskennt.
@ Axel
Wenn es bei solchen Situationen keine Rolle spielen würde, warum sollte man denn dann überhaupt die Sachen eintragen? Wäre ja unlogisch... Immerhin ist ein anderes Lenkrad und Leistungssteigerung meiner Meinung nach stark mit so etwas verknüpft.
Viele Grüße
Nils
PS: Sachverständige könnten sogar rausfinden, ob beim Unfall Licht an war oder nicht, da sind meine Veränderungen doch mehr als Offensichtlich
Und wenn durch ein Teil, welches keine ABE besitzt und welches nicht eingetragen wurde, die ABE des Autos erlischt, wäre es in meinen Augen logisch, wenn man bei jeder Beschädigung haftbar gemacht wird, da man das KFZ nicht hätte auf öffentlichen Straßen bewegen dürfen...
Jaja, Fragen über Fragen

Verfasst: 17. Okt 2006, 13:31
von Axel Krug
Tja Nils, das ist ja genau die Frage... wann spielt sowas eine Rolle? Das in Deutschland immer die Frage des Eintragens kommt ist wohl auch eher typisch deutsch. Die Leistungssteigerung mit K&N-Filtern ist nun wahrlich nicht erheblich. Selbst bei der Vollabnahme mit H-Kennzeichen von unserem Midget und auch TVR hat sich der TÜV nicht für die Moto Litas oder K&Ns interessiert, das war alles überhaupt kein Thema. Was heißt das denn nun für mich? Ist da Auto damit nun ok oder hab ich zwar H-Zulassung aber keine ABE? Der TÜV-Prüfer sieht es absolut realistisch und menschlich logisch, er schaut nach den Dingen, die technisch relevant sind. Und es spielt nun wirklich keine Rolle, ob sich beim Frontalcrash das originale Federspeichenlenkrad eines frühen B oder eine angenehm weiche 32er Moto Lita Lederwurst in meine Brust bohrt. Leistungssteigerung mit K&N bewegt sich auch eher im Bereich der sonst üblichen Serienstreuung. Die Tieferlegung einen Gummibootes hat doch auch mit den ultraflachen GTI-Abkömmlingen nun gar nichts zu tun, bewegt sich doch alles im normalen Bereich.
Neben der rein rechtlichen Betrachtung würde mich wirklich viel mehr interessieren, ob irgendjemand mal Probleme mit einer nicht eingetragenen Änderung am Fahrzeug hatte.
Gruß
Axel
Verfasst: 17. Okt 2006, 13:59
von Sven # 1063
Liebe MG-Gemeinde !
Axels Aufforderung nehme ich mal zum Anlaß etwas Grundsätzliches zum Thema zu sagen :
Für Fahrzeuge mit 'schwarzen' Kennzeichen gilt, dass sie eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis haben müssen. Diese erlischt, wenn Teile eingebaut oder ausgetauscht werden, die ihrerseits nicht über eine ABE (im Süden auch gerne Bauratgenehmigung genannt !)verfügen, und zwar nicht nur bezogen auf das eingebaute Teil, sondern für das komplette Fahrzeug. Ein Erlöschen der ABE führt zwingend zum Verlust des Versicherungsschutzes. Entscheidend ist, dass es sich bei den Teilen nicht einmal um tragende, sicherheitsrelevante Teile handeln braucht, sondern rein theoretisches jedes verbaute Teil, z.B. auch Scheinwerfer. In jeden Fall gehören Teile dazu, die einer besonderen Materialbeschaffenheitsprüfung (Festigkeitsprüfung) stand halten müssen, z.B. Lenkräder, Felgen.
Danach gibt es nur eine Empfehlung: Solche Umbauten sind einzutragen, was z.B. bei MOTO-LITA-Lenkrädern wohl auch grundsätzlich machbar ist.
Ein TÜV-Stempel ohne die erforderlichen Eintragungen ändert nichts am Verlust der ABE !!
Bei roten 07-Kennzeichen mag ggf. anderes gelten. Das Fahrzeug muß grundsätzlich nur verkehrssicher sein. Hier empfíehlt es sich in jedem Fall bei entsprechenden Modifikationen den Segen der Versicherung einzuholen. Akzeptiert diese die Änderungen gegenüber dem Original, dürfte jedenfalls dem Versicherungsschutz nichts im Wege stehen. Dies sollte man sich aber auch schriftlich bestätigen lassen.
Also: Ich empfehle, jede Modifikation, die zum Verlust der ABE führen kann, entweder mit dem TÜV oder mit der Versicherung abzustimmen. Dann gib's keine unangenehmen Überraschungen !
Oktagonale Grüße
Sven
Verfasst: 17. Okt 2006, 15:48
von Memphis
Danke Sven.
Dann werde ich wohl bald mal oder nach dem "Winterschlaf" die Teile eintragen lassen. Sollte ja rein theoretisch auch nicht das Problem sein. Ist ja auch nicht so toll, quasi ohne Versicherung herumzufahren. Scheint mein Vater und der Vorbesitzer ja schon min. 7 Jahre nicht gestört zu haben, mich stört es allerdings schon, wenn ich sehe, welche Idioten heutzutage unterwegs sind. Und mit dem Alltagsauto spule ich doch ein paar Kilometer mehr ab, also manch anderer mit dem Sonntags-Schönwetterauto.
Gibt es hinsichtlich der H-Kennzeichen einen entsprechenden Gesetztestext, den man so lesen kann? Fände es interessant, da ich schon noch vorhabe, in meinem Leben einen Wagen zu restaurieren. Andere Leute setzten sich als eines der Ziele, einen Baum zu pflanzen, ich ein Auto zu restaurieren

Bin ja noch jung und habe Zeit, aber hinsichtlich einer H-Zulassung würde mich sowas da natürlich dann auch interessieren.
Viele Grüße
Nils
PS: Achja, mir fiel noch was ein. Wenn er unversichert ist, bezahlt im Schadensfall der Inhaber, Besitzer oder Fahrer? Der Wagen gehört bis auf Motor, Felgen und anderen Teilen meinem Vater

Ich fahre, schraube und pflege ihn. Jüngstes Beispiel, Herztransplantation.
Er ist also Inhaber und auch Besitzer, ich fahre ihn hauptsächlich, bin aber nicht eingetragen. Er meint immer, muss nicht eingetragen werden und wenn was passiert, zahlt der Inhaber, wobei ich eher denke, dass die Last auf den Fahrer abfällt...
Hat jemand ne Grobe Abschätzung, was das Eintragen kostet? Also für Motor, Lenkrad und Luftfilter (welche auch immer da rankommen)?
Vergaser gehören ja sicher zum Motor und Felgen mit gleichen Dimensionen von lackierten auf chrom Rostyle muss wohl auch nicht.
Verfasst: 17. Okt 2006, 16:15
von Sven # 1063
Hi Nils,
die grundlegenden Regelungen findest Du in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und dort in den §§ 19 ff., insbes. §§ 21c, 22 ff.
Schwere Kost....
Sven
Verfasst: 17. Okt 2006, 16:20
von Memphis
Schwere Kost ist das ja meistens. Aber nun habe ich einen Anhaltspunkt, wo ich suchen kann.
Verfasst: 17. Okt 2006, 16:54
von achimroll
Hallo Nils,
wenn Du, ohne vorher mal die Situation auszuloten, beim TÜV vorfährst und z.B. das Moto Lita Lenkrad eintragen lassen willst, wird dir der fachkundige TÜV Ingenieur umgehend das H-Kennzeichen entziehen müssen oder Dich darauf hinweisen, dass Moto Lita Lenkräder in den Vorschriften des TÜV Süddeutschland, die in ganz Deutschland Anwendung finden, für das H-Kennzeichen explizit ausgeschlossen werden (Kapitel iV). Ähnliches gilt vermutlich auch für andere Änderungen. Die Tatsache, dass manch einer das Moto Lita oder Minilites oder aber auch Speichenfelgen oder K&Ns eingetragen hat, rührt wohl eher daher, dass es den 100% fachkundigen TÜV Ingenieur selten gibt. Ich würde zunächst mal zu einem unverbindlichen Gespräch dort auflaufen, um die Bereitschaft zu testen, derartiges Zubehör einzutragen.
Die Richtlinien für das H-Kennzeichen findest Du z.B. unter:
http://www.schellong.de/div/Hanforderungen.pdf
Viel Erfolg und nette Grüße
Achim Roll
MGDC
Verfasst: 20. Okt 2006, 14:31
von cademidget
Hallo Nils,
die gleiche Problematik hatte ich mit der Vollabnahme meines TR 4 . Ich hatte ein Motolita, Edelstahlauspuff (ohne Mitteltopf), KN-Filter und rote hintere Blinkleuchten.
Ich hab problemlos die H-Abnahme bekommen und den Ing. gefragt, ob er mir das Lenkrad eintragen könnte ? Nein, das wollte er nicht, es sei aber "zeitgenössiges Zubehör" und damit kein Problem - tolle Antwort, was auch immer das heißen mag... -wohlgemerkt, ich habe ihm eine Briefkopie MIT dem Eintrag von KN-Filtern und Motolita gezeigt !!
Bei Deiner Schilderung würde ich mir eher Gedanken über die 95 PS machen (hast Du 65 PS versichert ?), wobei alle Anderen natürlich auch Recht haben, daß faktisch die Betriebserlaubnis erlischt...!
Bei Kontrollen wird wohl kaum ein Polizist oder sonstwer haargenau entscheiden können, daß der KN-Filter oder das Lenkrad falsch ist!
Gruß Carsten
Verfasst: 21. Okt 2006, 09:21
von jupp1000
...ob Dich beim Unfall das originale oder das Motolita Lenkrad aufspiesst wird sicher nicht relevant sein, aber die 30 PS Differenz könnten schon Probleme bereiten.

Im Ernst, lass diese Angabe in jedem Fall entsprechend ändern!
Verfasst: 22. Okt 2006, 13:08
von stang
Die Betriebserlaubnis ist eine wichtige Sache. Viele Briefe werden für MGBs oder andere Oldtimer zu schnell erstellt oder unvollständig weil es billiger sein soll.
Habe bei meinem MGB z.B. das MotoLita Lenkrad genauso eingetragen wie 2-Flügel Muttern und Speichenrädern verschiedener Größen und auch das Hardtop.
Eine Polizeikontrolle oder TÜV/DEKRA ist eigentlich kein Problem... die meisten kennen britische Oldtimer nicht so gut. DEKRA ist wie der TÜV auch "kundenorientiert", daher gehen bei gepflegten Oldtimern viele Sachen durch die bei einem aktuellen Auto sofort Probleme nach sich ziehen würden.
Bei einem Unfall mit Personsnschaden hätte ich schon mehr Bedenken wenn ein Gutachter sich die beteiligten Autos anschaut. Und unter den Gutachtern gibt es mehr Oldtimer Enthusiasten als man vieleicht vermutet.
Grüße,
Stang[/url]
Verfasst: 22. Okt 2006, 21:26
von AlexP
Hallo an alle Gesetzestreuen und Rechtskundigen, aber so wie ich die StVZO lese, hat nicht jede Änderung am Fahrzeug gleich automatisch den Verlust der Betriebserlaubnis zur Folge. Im besagten Paragrafen 19 heißt es doch: "Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."
Sehe ich das nun zu entspannt, oder könnte man somit etliche Änderungen (eben auch das technisch durchaus nicht schlechtere Moto-Lita-Lenkrad, nicht hingegen lauter schlürfende Luftfilter) durchaus als unproblematisch einstufen?