Seite 1 von 1

H-Kennzeichen??

Verfasst: 2. Jan 2008, 12:09
von MikeH
Hallo erstmal!

Komme gerade von der Zulassungsstelle hier in Mülheim/Ruhr.
Mein Midget hat Erstzulassung 03/78. Heute wollte ich das H-Kennzeichen beantragen. Erst zum TÜV, da sagt man: Erst zur Zulassungsstelle, ob die auch 3 Monate "zu früh" das H-Kennzeichen zuteilen. Dort bekam ich die folgende Aussage: Die Beantragung des H-Kennzeichens darf erst im März gestellt werden, da auch ein Führungszeugnis ausgestellt wird und das darf zum Zeitpunkt der H-Zulassung nicht älter als 14 Tage sein!?

Wo wohn ich denn???
Haben die in der Zulassungsstelle zu lange Sylvester gefeiert?
Oder bin ich falsch informiert worden?
Wäre schön, wenn ich da mal korrekte Angaben von euch bekommen könnte.

Danke im vorraus
Michael, der auch einen "richtigen" Oldtimer fahren möchte :lol:

Verfasst: 2. Jan 2008, 12:30
von Günter Paul
Hallo Michael,
Du wirst noch drei Monate warten müssen..das Mindestalter muss definitiv dreizig Jahre betragen,vorher wird der TÜV nicht aktiv,dabei zählt für Behörden der Tag der ersten Zulassung..natürlich hat der Wagen seit der Produktion die dreizig wohl längst erreicht aber das zählt hier nicht.
Führungszeugnis wird nur bei 07ner Nummern verlangt,
ansonsten empfehle ich Dir die Informationen beim ADAC unter Oldtimer/Zulassungen ,außerdem gibt es in diesem Forum den Link
H-Zulassungen der ist allerdings nicht mehr ganz aktuell.
Grüße aus Gelsenkirchen
Günter Paul

Verfasst: 2. Jan 2008, 13:59
von mp65101
Hallo Michael,

auch wenn der TÜV Prüfer dir vorher den Segen für H-Kennzeichen gibt, so war es bei mir nämlich der Fall, reicht das dem Straßenverkehrsamt noch lange nicht. Ich war ein Tag früher da und durfte unverrichteter Dinge wieder abziehen. Die haben so schlaue Computer die leider erst dann einen Oldtimer erkennen, wenn der Tag der Erstzulassung mit dem Tag von heute minus 30 Jahre übereinstimmt. Also gedulde dich bis März.

Hoffe man trifft sich in Pfronten, dann kannst du uns ja dein H-Kennzeichen vorführen :lol:

Gruß

Verfasst: 3. Jan 2008, 11:41
von stoffl
Hallo,
mein MGB wurde im Dezember 07 30 Jahre alt.
Das Oldtimergutachten wurde beim TÜV bereits im Juli 07 gemacht.
Im Dezember gings dann zur Zulassungstelle und jetzt hängt das H-Kennzeichen am MGB.
In Augsburg darf das Oldtimergutachten max. 1 Jahr alt sein damit es von der Zulassungstelle noch anerkannt wird.
Führungszeugnis ist für das H-Kennzeichen nicht notwendig.

gruß
stoffl

Verfasst: 3. Jan 2008, 13:05
von jupp1000
...Bananenrepublik Absurdistan!

Verfasst: 3. Jan 2008, 14:47
von Günter Paul
Zur Vereinfachung des Verfahrens hier noch ein kleiner Nachtrag.
Mit der Novellierung der Fahrzeugzulassungsverordnung zum 1.3.2007 besteht jetzt auch die Möglichkeit zur Erlangung der H-Anerkennung nicht mehr nur beim TÜV,sondern auch bei Prüfingenieuren anderer amtlich anerkannter Sachverständigenorganisationen den Wagen vorzuführen also
DEKRA etc.

Grüße aus Gelsenkirchen
Günter Paul