Hallo zusammen,
eine Frage, liegt einem von Euch zufälligerweise eine Herstellerbescheinigung für Deutschland über die Höchstgeschwindigkeit für einen MGC GT (Automatik) vor?
Hintergrund: Bin gerade dabei beim TÜV eine Vollabnahme machen zu lassen. Eine Briefkopie eines solchen Fahrzeuges habe ich mir vorsichtshalber besorgt, damit die Götter in blau nicht allzuviel Arbeit haben. In dieser ist als Höchstgeschwindigkeit 190 km/h eingetragen. Mein Problem nunmehr ist, das auf dem Fahrzeug eine erst 1 Jahr alte T Bereifung aufgezogen ist, der TÜV aber eine H Bereifung verlangt, es sei denn ich kann eine solche Herstellerbescheinigung vorlegen. Möchte wenn möglich vermeiden, die neuwertigen T Reifen durch neue H Reifen zu ersetzen! Kann mir hier vielleicht jemand von euch weiterhelfen?
Gruß
Stefan
Herstellerbescheinigung MGC GT
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Re: Herstellerbescheinigung MGC GT
Hallo,
ich denke, da wirst Du Pech haben. Der C wird immer für eine Höchstgeschwindigkeit von über 180 km/h (meiner z.B. 200 km/h - deutscher Brief von 1969) notiert.
Und über 180 km/h sind m.W. H-Reifen vorgeschrieben. Auch zu Deiner eigenen Sicherheit.
Grüße
manfred
http://www.zweieichen.de/cgt.htm
ich denke, da wirst Du Pech haben. Der C wird immer für eine Höchstgeschwindigkeit von über 180 km/h (meiner z.B. 200 km/h - deutscher Brief von 1969) notiert.
Und über 180 km/h sind m.W. H-Reifen vorgeschrieben. Auch zu Deiner eigenen Sicherheit.
Grüße
manfred
http://www.zweieichen.de/cgt.htm
Re: Herstellerbescheinigung MGC GT
Stefan,
T - Reifen genügen bis 190kmh. Das wird beim C aber knapp. Sicher fährt man nicht dauernd 190kmh, aber Du wirst um H - Bereifung bis 210kmh nicht herumkommen. Wichtig ist auch der Traglastindex v. 92 o. mehr (steht im KFZ Schein), da der C vorne recht schwer ist.
Manfred, natürlich ist ein C nicht so schnell wie ein GT V8!!!
T - Reifen genügen bis 190kmh. Das wird beim C aber knapp. Sicher fährt man nicht dauernd 190kmh, aber Du wirst um H - Bereifung bis 210kmh nicht herumkommen. Wichtig ist auch der Traglastindex v. 92 o. mehr (steht im KFZ Schein), da der C vorne recht schwer ist.
Manfred, natürlich ist ein C nicht so schnell wie ein GT V8!!!
Zuletzt geändert von jupp1000 am 23. Jan 2009, 15:45, insgesamt 1-mal geändert.
schöne Grüße
Heinz #1565
Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun, und andere Ergebnisse zu erwarten.
Heinz #1565
Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun, und andere Ergebnisse zu erwarten.
Re: Herstellerbescheinigung MGC GT
Danke Heinz, richtig 190 km/h!
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Re: Herstellerbescheinigung MGC GT
kenn das problem bei meinem zr war von mg-rover auch nur h vorgesehen da er ja auch laut papieren nur 210 läuft aber der sachverständige nimmt höchstgeschwindigkeit + 10% reserve = mindest reifenindex also hat er mir v eingetragen
Re: Herstellerbescheinigung MGC GT
...wäre es bei den herrschenden Witterungsverhältnissen nicht sinnvoll, sich irgendwo einen Satz Winterräder zu leihen und damit zur Vollabnahme zu fahren? Da klebt man den 190-Sticker ins Auto und gut ist. Dann hast Du zumindestens mal die Abnahme und kannst nach einem Satz guter Reifen für den Sommer recherchieren.
Im Übrigen stimme ich dem lieben Heinz nicht zu: Beide Autos habe ich gefahren, und der C ist definitiv schneller als der V8 - schneller an der Zapfsäule...
War jetzt nur so mittellustig? Okay, dann schweige ich...
Cheers,
Andreas
Im Übrigen stimme ich dem lieben Heinz nicht zu: Beide Autos habe ich gefahren, und der C ist definitiv schneller als der V8 - schneller an der Zapfsäule...
War jetzt nur so mittellustig? Okay, dann schweige ich...
Cheers,
Andreas
Re: Herstellerbescheinigung MGC GT
Andreas,
ich fand das aber jetzt extrem lustitsch
ich fand das aber jetzt extrem lustitsch
schöne Grüße
Heinz #1565
Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun, und andere Ergebnisse zu erwarten.
Heinz #1565
Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun, und andere Ergebnisse zu erwarten.
