zu dritt im Roadster

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG ist hier die Hauptsache.

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Norbert Sch
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zu dritt im Roadster

#1

Beitrag von Norbert Sch » 5. Aug 2009, 11:08

Hallo,

Samstag Morgen - ich überlegen, ob ich die Brötchen mit dem B (Roadster) oder dem Fahrrad hole - mit dem B. Die Tochter möchte nach dieser Entscheidung mitkommen. Mein Sohn hört, dass ich den B aus der Garage fahre und springt noch schnell hinten rein - Fahrt zu dritt im Zweisitzer.

Was passiert, wenn mich die Ordnungshüter anhalten? Gegen welche Vorschrift verstoße ich? Ich konnte hierzu bisher nichts in den Regelwerken finden.

Gruss
Norbert

timmer
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Re: zu dritt im Roadster

#2

Beitrag von timmer » 5. Aug 2009, 11:37

Hallo Norbert

In der Schweiz dürfen nur so viele Kinder/Erwachsene mitgeführt werden, wie im Fahrzeug gemäss Fahrzeugausweis „Plätze“ zugelassen sind.

Wie es mit der Gurt- und Kindersitzpflicht bei Oldtimern aussieht, kann ich nicht sagen.

Gruss, Jean-Claude

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Re: zu dritt im Roadster

#3

Beitrag von MG A 1600 » 5. Aug 2009, 12:57

Hallo Zusammen,

in Deutschland ist dies in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt :

I. Allgemeine Verkehrsregeln
§21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.

Eine Gesetzeslücke sehe ich allenfalls bei Fahrzeugen mit einer vorderen, durchgehenden Sitzbank....

Gruß
Stefan

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Re: zu dritt im Roadster

#4

Beitrag von Matthias » 5. Aug 2009, 13:02

Hallo Norbert,

in Deutschland dürfen nach höchstrichterlichem Urteil so viele Personen im Auto mitgenommen werden, wie Plätze vorhanden sind. D.h., wenn dein B Rücksitze hat (die gab es tatsächlich bei frühen Bs gegen Aufpreis) dürfen hinten theoretisch zwei Kinder sitzen, auch wenn der B laut Zulasssungsdokumenten ein 2-Sitzer ist. Allerdings sind bestehende Regelungen zu Kindersitzen natürlich zu beachten und ich bin mir nicht wirklich sicher, ob Kinder hinten im B gut aufgehoben sind.


achteckige Grüße


Matthias #421

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Re: zu dritt im Roadster

#5

Beitrag von uwi » 5. Aug 2009, 15:07

Norbert Sch hat geschrieben:Gegen welche Vorschrift verstoße ich? Ich konnte hierzu bisher nichts in den Regelwerken finden.
Gegen Deine Vorbildfunktion gegenüber Deinen und anderen Kindern.

Gruß,
Uwe

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Re: zu dritt im Roadster

#6

Beitrag von Xpower » 5. Aug 2009, 15:35

früher brauchte es keine gesetzlichen reglungen da reichte gesunder menschenverstand aus...

armes deutschland.... es wird immer schlimmer...
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Re: zu dritt im Roadster

#7

Beitrag von MH » 5. Aug 2009, 16:50

...dann darf ich die Kinder der Nachbarschaft auch nicht mehr auf dem Trecker mitnehmen :cry:

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Re: zu dritt im Roadster

#8

Beitrag von ThomasSLE » 5. Aug 2009, 21:06

früher....

naja ich würde eher sagen früher hat man sowas alles gar nicht so genau genommen und einfach gemacht! (Was nicht heissen soll das es richtig war). Ich selber bin vor dreissig Jahren als Kind "lose" im Auto mitgefahren, und zwar im Fahrschulauto als meine Mama den FS gemacht hat. Ohne Gurt und ohne Sitzenbleiben! In der Fahrschule!.... Soviel zu "früher" ;-)

Ist schon ein Dilemma mit den Kindern und den zweisitzern.

Ich bin mir aber 100% sicher das man da "einen vermalt bekommt", wenn man den Polizisten nicht grad kennt. Aufm Trecker glaub ich nicht das es verboten ist?!

-Thomas

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Re: zu dritt im Roadster

#9

Beitrag von Simon8 » 6. Aug 2009, 10:36

Also wer sieht die Welt den so eng?? Früher bin ich im Kofferaum des elterlichen Kombi drinnen gesessen und lebe auch noch....
Klar ist, erlaubt ist es nicht. Aber wenn ich so nicht auf die Bundes-/Landstrasse fahre fallen die Kinder auch nicht gleich tot aus dem B.....
Ich habe das selbe Problem mit meinem A und 3 Kindern die mitfahren wollen! Zumindest mit den 2 größeren (3 und 5) habe ich auch schon eine "Spritztour" zum Sportplatz und zurück gemacht (der KLeine 1,5 darf nur bei mir im Hof mitfahren), da kann ich nämlich gleich auf den Feldweg fahren. Und die Grinsebacken der kleinen lassen alle Hezen höher schlagen....
Simon
PS: Zum Thema Vorbildfunktion würde ich dann mal lieber alle Eltern mit Radhelm rumfahren sehen, wenn Sie das von Ihren Kindern verlangen ;-)

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Re: zu dritt im Roadster

#10

Beitrag von Xpower » 6. Aug 2009, 13:52

eigentlich ist es traurig hier zu lesen was manchen ihre kinder wert sind...
und ich sehe es auch jeden tag auf der strasse... er verfall der sitten nimmt immer mehr zu...
vorbildwirkung ?? gibts nicht mehr... wenns nach mir geht sollten verkehrsteilnehmer die im beisein von kindern verbote missachten 10mal so hart bestraft werden wie es der katalog vorsieht...

30m vor der ampel rüber, bei rot über die ampel, falsche seite vom radweg, handy am ohr, ohne blinken spurwechseln, nicht angegurtet, ja kinder auf dem schoß beim fahrer muss ich auch schon öfter sehen und das bei 50 in der stadt...

und sicher gab es früher nur beckengurt vorn und hinten keine... aber was war denn los auf der strasse ???? da waren die leute froh wenn sie 50kmh erreicht haben... heute ist 70 noch langsam in der stadt und es sind um ein vielfaches mehr autos unterwegs
die unfallgegner in form von neuen autos nehmen die energie bei einem zusammenstoß nicht mehr so auf wie die klassiker...

tut euch und euren kindern einfach mál den gefallen und seit ein ordentliches vorbild

danke
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Re: zu dritt im Roadster

#11

Beitrag von uwi » 6. Aug 2009, 14:03

Simon8 hat geschrieben:PS: Zum Thema Vorbildfunktion würde ich dann mal lieber alle Eltern mit Radhelm rumfahren sehen, wenn Sie das von Ihren Kindern verlangen ;-)
Da könnte man dann auch gleich drei Fliegen mit einer Klappe schlagen: nicht zu Dritt im Zweisitzer fahren, mit dem Fahrrad zum Bäcker und dabei Helm aufsetzen. Der Lerneffekt am Samstag Morgen wäre perfekt. :mrgreen:

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Norbert Sch
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Re: zu dritt im Roadster

#12

Beitrag von Norbert Sch » 6. Aug 2009, 16:52

jetzt melde ich mich auch noch mal, denn schließlich habe ich ja angefangen.

Argument "Vorbildfunktion" - möchte ich gelten lassen, denn schließlich müssen die Kleinen sich im Alltagsauto auch immer hinten anschnallen.
Wenn es Bedenken wegen der Sicherheit gibt, dann dürfen wir mit keinem Auto mehr fahren, dass vor ca. 1990 gebaut wurde (keine Airbags, kein ABS, keine Sicherheitszellen, keine Sicherherheitslenksäule, viel zu wenig Masse....). Oder fahrt Ihr noch mit so unsicheren,alten Autos und nehmt sogar noch andere Personen mit? :wink:

Meine Ausgangsfrage war: weiß jemand, welche Strafe (Busgeld, Punkte in Flensburg) mich erwartet, wenn zufällig bei der Fahrt durch das Dorf mir die Polizei entgegenkommt und diese mich dann auch noch anhält.

Aber auch danke für die teilweise informativen Antworten und die beiden Links zu diesem Thema.

Gruss
Norbert - der immer noch meint, es ist für die Kinder gefährlicher mit dem Fahrrad durch´s Dorf zu fahren, als hinten im MG

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Re: zu dritt im Roadster

#13

Beitrag von dieterrauh » 6. Aug 2009, 20:49

Mein B Roadster wurde mit 2+2 Sitzplätzen eingetragen. Die gelten laut Eintrag aber nur bei Verwendung von entweder Hardtop oder Stoweaway-Verdeck. Denn mit Klappdach sind die beiden Notsitze ja auch gar nicht nutzbar. Da in Deutschland aber richtigerweise Kinder nur in den aktuellen Vorschriften entsprechenden Kindersitzen mitgenommen werden dürfen müsste ich (und werde ich wohl auch) hinten zumindest Beckengurte nachrüsten. Hab da auch schon mal eine Anleitung gesehen. An diesen kann ich dann einige zulässige Kindersitze sicher befestigen. Und dann gibts auch keine Probleme mit der Polizei. Im Moment dürfte ich ein Kind auf dem Beifahrersitz transportieren (natürlich im Kindersitz) und zwei Erwachsene auf der Rückbank. Aber Achtung: Dabei würde ich vermutlich das zulässige Ges.-Gewicht des B überschreiten.

Und ich fahre Fahrrad im Beisein meines Sohnes immer nur mit Helm und gehe nie bei rot über die Ampel etc.

vg
Dieter

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Re: zu dritt im Roadster

#14

Beitrag von Heiner Thüroff » 6. Aug 2009, 23:39

Im B zu Dritt ......neee , geht evt. für ein paar Meter im Garten oder Hof oder so ( Schritttempo max.) (3T?)im GT genau so beschissen die Lage ........
Ich glaube dafür ist dann ein zweiter Oldi gefragt :-) ... SA ... oder Markenfremd ....Benz... Bentley usw ;-)
alles andere is Käse .

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Re: zu dritt im Roadster

#15

Beitrag von Xpower » 7. Aug 2009, 02:53

so so Rainer hat bissl zu viel Meeresluft abbekommen

zur allgemeinen Frage

Verstoß:
wegen der Mitnahme eines oder mehreren Kindern ohne Rückhalteeinrichtung
bei einem Kind 1 Punkt 40€
bei mehreren Kindern 1 Punkt 50€

wegen der Mitnahme eines oder mehreren Kindern bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber mit Rückhalteinrichtung
bei einem Kind 30€
bei mehreren Kindern 35€

Missachtung der Anschnallpflicht - Sicherheitsgurt nicht angelegt, gilt auch in Omnibussen (Fahrgast) 30€

dazu kommen wenn nicht gleich bezahlt noch Bearbeitungs und Verwaltungsgebühren...

und Rainer zu deiner "Frage" ich fahre Klassiker - Mini und MGB GT allerdings beide eingetragen als 2 Sitzer so das hinten auf der Rückbank keiner was zu suchen hat
und ich fahre mit den beiden auch anders als mit einem neueren Wagen da die Technik nicht mehr in die heutige Zeit passt...

die Leute nehmen dir die Vorfahrt, schippen deine Fahrspur, ziehen ohne blinken rüber.... all das musst du ausgleichen... und da bin ich sehr froh das ich mir dank meiner verschiedenen Hobbys für jede Situation die auftreten könnte eine Lösung im Kopf parat gelegt habe...

und es sollte sich auch jeder der das Klassiker Hobby betreibt bewusst sein das die Folgen eines Unfalls weithin schwerer sein können und alleine aus diesem Gedanken herraus würde ich nicht noch meine Kinder oder andere Personen in meinem Auto zusätzlich gefährden....

und um die dumme deutsche Gesetzgebung nochmal aufzunehmen....
in einer Taxe müssen nur 2 halte Rückhalteeinrichtungen für Kinder sein... wenn mehr Kinder mitfahren muss man sich raussuchen welches wertvoller oder schneller neugemacht ist...
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Re: zu dritt im Roadster

#16

Beitrag von primrose » 7. Aug 2009, 08:02

hallo norbert,
Norbert Sch - 5. Aug. 2009, 11:08 Uhr, hat geschrieben:Was passiert, wenn mich die Ordnungshüter anhalten? Gegen welche Vorschrift verstoße ich?
wäre es nicht einfacher sich direkt an die polizei zu wenden und vor ort die frage zu stellen, bevor "das kind ins wasser fällt" (mal abgesehen von den sicherheitsaspekten) ? :wink:
oktagonale Grüße Petra

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Re: zu dritt im Roadster

#17

Beitrag von Simon8 » 7. Aug 2009, 12:47

Nun muss ich doch auch noch einen Kommentar abgeben....
wenn ich schreibe "Spritztour zum Sportplatz" sind das nur ca. 700m, über eine Dorfstrasse ohne Mittelspur, ohne Randstreifen, ohne nichts... Kategorie ganz unten. Da gibt es keinen der mich von der Strasse drängt, niemanden der falsch abbiegen kann. Allenfalls ein Traktor der mich überrollt wenn er vom Feld kommt, und da will ich dann auch nicht in meinen Toyota sitzen, weil gegen so ein Vieh auch die zig Airbags nicht helfen.
Ich liebe meine Kinder und sie sind mir viel Wert! Aber man muss doch das Gefahrenpotential vernünftig abschätzen und seinen Kopf als mündiger Bürger auch noch mal selber einschalten dürfen! Ich würde nie im Leben mit meinen Kindern auf eine Landstrasse oder eine Bundesstrasse oder sonst eine stark befahrenen Strasse fahren! Nicht nur weil eine längere Tour ungemütlich wäre, sondern zu gefährlich.
Aber ehrlich, wenn ich im <1000 Seelen Dorf mit 2 Kindern auf dem Beifahrersitz in einer Nebenstrasse rumkurve (mit nicht mehr als 20km/h weil mit das Kopfsteinpflaser zu holprig ist) sehe ich da nicht mehr Gefahr als wenn eben dort meine Kinder Fahrrad fahren (mit Helm, wie ich auch). Ich wüßte auch nicht was das für ein schlechtes Vorbild für die Kinder sein soll. Da stören mich eben eher die Leute die ihren Kindern den Radhelm anziehen und ohne solchigen hinterher fahren, oder noch schlimmer bei geschlossener Schranke mal eben schnell über die Gleise huschen,.... das sind schlechte Vorbilder.
So und wenn mich die Polizei erwischt wäre das dann halt mein erster Punkt.... ;-)
PS: das alte Auto mit Gurten ist in Arbeit, weil auch ich will ja mal mit Kinder weiter weg fahren.....
Gruß
Simon

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Re: zu dritt im Roadster

#18

Beitrag von mic » 7. Aug 2009, 13:06

Zu unseren Abi-Feiern (in den 70ern) habe ich in meinem MGB (ja, schon damals) paarmal zwei meiner Freunde mitgenommen - und auf dem Kofferraum (Beinchen auf dem Notsitz) sassen die girls...und die Polizei hiess damals 'Bullen'.
Tja, die Zeiten sind offensichtlich vorbei.
Sometimes I miss them...
Cheers.
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Re: zu dritt im Roadster

#19

Beitrag von Xpower » 7. Aug 2009, 13:39

Simon8 hat geschrieben:Ich wüßte auch nicht was das für ein schlechtes Vorbild für die Kinder sein soll.
und ich darf es jedes mal ausbügeln das eltern ihren kindern so einen mist beigebracht haben... wenn bei mir in der taxe auf einmal 4 auf der rückbank sitzen und mich mit grossen augen anschauen warum ich sie rausschmeisse.... ja es ist mein führerschein kinder.... und wenn ihr so wenig grips habt müsst ihr laufen...

sorry aber ich würd echt an manchen tagen lieber trabbi als mg fahren wenn dafür der abv wieder auf der strasse unterwegs wäre die polizei öfter kontrolliert und die menschen ihr gehirn wieder zum denken einsetzen... und etwas mehr zucht und ordnung herrschen würde...

und ja ich fand es auch nicht schlecht als es hiess "wer nicht hören will muss fühlen" das hat geholfen und zwar besser als alle therapiestunden heutzutage...

aber um zum thema zurück zu kommen....
ihr wollt klassiker fahren das pure autofahren geniessen ohne abs esp airbag und co... dann aber bitte auch mit gesundem menschenverstand
und dazu gehört für mich auch bei 500m fahrtweg eine ordentliche sicherung im fahrzeug
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Re: zu dritt im Roadster

#20

Beitrag von mic » 7. Aug 2009, 14:32

"sorry aber ich würd echt an manchen tagen lieber trabbi als mg fahren wenn dafür der abv wieder auf der strasse unterwegs wäre die polizei öfter kontrolliert und die menschen ihr gehirn wieder zum denken einsetzen... "
Hattest du beim Verfassen dieses statements DEIN Gehirn eingeschaltet? :shock:
Die Liberalitaet ist ein zartes Pflaenzchen...
Cheers
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