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Re: Odieinfuhr aus den Niederlanden

Verfasst: 14. Jan 2011, 00:01
von MH
Rainer, es fällt nichts an - kein Zoll, keine Steuern! Wenigstens dafür ist die EU gut!

Grüße
manfred

Re: Odieinfuhr aus den Niederlanden

Verfasst: 14. Jan 2011, 09:54
von Josef Eckert
Hallo Rainer,
einfach kaufen und gut ist.
Aber, wenn der Wagen von außerhalb EU nach Holland eingeführt wurde und noch nicht in Holland zugelassen wurde, brauchst Du die holländischen Verzollungspapiere mit der Freigabe.
Gruß
Josef

Re: Odieinfuhr aus den Niederlanden

Verfasst: 14. Jan 2011, 13:20
von Florian84
Hallo Rainer,

endlich kann ich hier auch mal was zurückgeben :)
Als Bilanzbuchhalter kann ich Manfreds und Josefs Aussagen nur bestätigen - innerhalb der EU ist der Autokauf steuerfrei (nichts anderes wenn du in Holland tankst), außerhalb der EU benötigst du die Zollunterlagen.

Bis dann
Florian

Re: Odieinfuhr aus den Niederlanden

Verfasst: 14. Jan 2011, 20:53
von martini
Hallo Rainer,

ich hab ja auch nen USA-Holländer hier stehen. Ich hab mal bei unserem Zoll nachgefragt. Es wird kein zusätzlicher Zoll oder Steuer erhoben aber ich brauche eine Unbendklichkeitsbescheinigung vom Zoll zur Zulassung. Allein die Einfuhrpapiere reichen in Berlin nicht aus. Dazu muß das Auto auch vorgeführt werden zum Vergleich der Fhgst.Nr. Ist aber auch kostenlos.(Man staune :shock: )

Grüße
Martin

Re: Odieinfuhr aus den Niederlanden

Verfasst: 14. Jan 2011, 23:48
von Florian84
N'Abend Rainer,

ich gehe einfach mal davon aus, dass du den Wagen privat kaufst und nicht als Unternehmer...
Der Holland-Kauf ist unspektakulär, du zahlst die holländische Rechnung mit der dortigen Umsatzsteuer und musst nichts weiter machen.
Bei dem USA-Kauf bin ich mir nicht 100%ig sicher, welche Papiere genau benötigt werden - da können dir sicherlich die Kollegen besser weiterhelfen, die bereits praktische Erfahrung gesammelt haben. In der Regel (einer meiner Mandanten importiert aus China - steuerlich mit den USA gleichgestelltes "Drittland") zahlt jedoch der Händler sowohl den Zoll als auch die Einfuhrumsatzsteuer, so dass dich finanziell keine weitere Belastung erwartet.
Bei den restlichen (Luxus- 8) ) Problemen kann ich dir allerdings nicht mehr weiterhelfen :wink:

Bis dann
Florian

Re: Odieinfuhr aus den Niederlanden

Verfasst: 15. Jan 2011, 00:21
von Florian84
Hallo Rainer,

als Unternehmer hätte die Sache wieder etwas anders ausgesehen - aber du hast die steuerliche Hürde nun passiert :wink:
Hier wird tatsächlich viel angeboten und der Weg nach Holland ist auch überschaubar - was mich nicht davon abgehalten hat, seit nunmehr acht Monaten noch keinen passenden A gefunden zu haben. Bestimmt morgen... :roll:

Viel Spaß (hoffentlich mit dem S1... :wink: )
Florian

Re: Odieinfuhr aus den Niederlanden

Verfasst: 15. Jan 2011, 15:15
von Josef Eckert
Rainer,
Ja genau. Zur Zulassung brauchst Du den Kaufvertrag, die Unbedenklichkeitsbescheinigung/Zolleinfuhrerklärung und ziemlich sicher den US Title der letzten Zulassung in den USA.
Fahrgestellnummer sollte auf allen Papieren und dem Fahrzeug übereinstimmen.
Gruß
Josef

Re: Odieinfuhr aus den Niederlanden

Verfasst: 15. Jan 2011, 20:56
von martini
Hi Rainer,

ich glaube nicht das der holländische Händler dir die Unbendenklichkeitsbescheinigung des Deutschen Zolls ausstellt. In Berlin gibt es die beim Hauptzollamt durch Vorführung des eingeführten Wagens in Verbindung mit den holländischen Einfuhrpapieren.

Grüße
Martin

Re: Odieinfuhr aus den Niederlanden

Verfasst: 15. Jan 2011, 21:56
von Josef Eckert
Hallo Martin.
nicht alles durcheinander bringen. der holländische Händler braucht nur die holländischen Einfuhrpapiere. Er führt zwar in die EU ein, aber nach Holland. Wenn Rainer den Wagen von ihm kauft, braucht Rainer auch nur die holländische Zollbescheinigung, denn es ist egal wo man in die EU einführt. Eingeführt ist eingeführt. Rainer selbst kann nur nicht nach Holland einführen, da er wahrscheinlich keinen Wohnsitz in Holland hat.
Gruß
Josef

Re: Odieinfuhr aus den Niederlanden

Verfasst: 16. Jan 2011, 01:27
von Florian84
Hallo Rainer,

bin in die frisch gekaufte Sonderausgabe von Motor Klassik "Oldtimer & Youngtimer für Einsteiger" vertieft und da springt mir doch auf den Seiten 72-77 ein guter Artikel mit tabellarischer Übersicht entgegen - Thema: "Oldiekauf im Ausland - Zoll- und Steuermodalitäten". Dort wird auch dein Thema behandelt, der Oldiekauf beim niederländischen Händler, der den Wagen aus den USA hat.
Das gebundene Heft kostete mit 9,80 € nicht die Welt und ist - für mich natürlich aus anderem gegebenem Anlass :wink: - sehr interessant.

Bis dann
Florian

Re: Odieinfuhr aus den Niederlanden

Verfasst: 16. Jan 2011, 23:05
von martini
Hallo Josef,

ich bring schon nichts durcheinander :wink: . Wie schon gesagt habe ich auch einen und war bereits persönlich bei unserem Zoll um das zu klären.
In Berlin (vieleicht ist es ja in NRW oder wo auch immer anders) brauchst du zur Zulassung des in Holland importierten Wagens eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom deutschen Zoll.

Rainer braucht ja bloß mal auf der Zulassungsstelle anzurufen, dann weiss er es ganz genau wie beim ihm verfahren wird.

Grüße
Martin

Re: Odieinfuhr aus den Niederlanden

Verfasst: 17. Jan 2011, 09:16
von Josef Eckert
Hallo Martin,
wenn Du als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, nicht Holland, einen Wagen über Holland nach Deutschland einführst, brauchst Du (jetzt) die Unbedenklichkeit des deutschen Zolls. Das ist richtig.
Aber, wenn ein holländischer Händler den Wagen nach Holland einführt und verzollt bekommt er die Unbedenklichkeit des holländischen Zolls. Er könnte den Wagen in Holland zulassen. Macht er das nicht und verkauft ihn weiter nach Deutschland, Österreich, UK oder sonstwo innerhalb der EU, dann genügt auch bei der Zulassung im Heimatort des Käufers, der den Wagen vom Händler kauft, die holländische Zollerklärung. Denn der Wagen ist kein Import-Fahrzeug mehr, sondern der Wagen ist innerhalb der EU gekauft und der Kauf obliegt den Bestimmungen des freien Warenverkehrs innerhalb der EU. Ansonsten wäre es eine Doppelt-Verzollung, verzollt in Holland und dann nochmal in Deutschland und das ist durch den Vertrag von Schengen ausgeschlossen.
Ergo, auch Berlin muss die holländische Zollerklärung in diesem Falle anerkennen.
Gruß
Josef