Gutachten für H-Kennzeichen - Minilight 5.5x14J (185/70/R14)

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG und andere britische Fahrzeuge ist hier die Hauptsache.

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rhinelander
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Gutachten für H-Kennzeichen - Minilight 5.5x14J (185/70/R14)

#1

Beitrag von rhinelander » 30. Jul 2011, 19:15

Hallo zusammen und Glückwunsch zu den gelungenen und informativen Seiten!
Ich bin neu im Forum, da ich seit einigen Wochen stolzer Besitzer eines 1980er B-Roadster bin.
Ich hab den Wagen nun persönlich überführt, er hat noch die englischen Kennzeichen drauf, MOT bis nächstes Jahr, und Raod Tax bis Ende November.
Nun möchte ich (da EZ 04/1981) das deutsche H-Kennzeichen angehen.
Ich hab den Wagen schon mal beim TÜV unverbindlich vorgeführt, um schauen zu lassen, ob, und wenn ja was, denn gemacht werden müsste, um überhaupt den TÜV zu passieren und zugleich die H-Zulassung zu erhalten.
Der Prüfer monierte eigentlich nur den Ölverlust, den ich beheben solle.
Allerdings merkte er zugleich an, dass
a) die Felgen evtl. nicht original wären, das müsse ich nachweisen (Es sind 5.5x14J MiniLIGHT-Felgen mit 185/70R14)
b) das Lenkrad ebenfall, dito als to do (es ist ein 15''er-Mountney mit drei geschlitzten Speichen)
c) dito für die Luftfilter (das sind K&Ns, keine Ahnung welche genau, müsste ich erst mal aufschrauben)

Nun hab ich mich in den letzen Wochen schon totgegoogelt, um Nachweise zu finden, auch hab ich in England versucht, was rauszufinden. Was ich soweit glaube herausgefunden zu haben, ist das Folgende:
a) Alufelgen von MiniLITE gab es ja wohl schon als Zubehör in den 60ern und 70ern.
Ob jedoch 1980 genau diese Felgen als MiniLIGHT in o.g. Format und der Kombination mit den Reifen auf nem B-Rdst.
so optional verfügbar waren, kann ich ich nicht abschließend belegen.
b) gleiches gilt für's Lenkrad. Auch da gab es ja auch werksseitig versch. Ausführungen, auch als Leder, aber ob es genau
so, wie das Mountney es nun ist, baugleiche zeitgenössische Modelle gab, kann ich auch so nicht belegen.
Ich hab Fotos aus den 60er und 70ern gefunden (teils auch aus alten Filmen), in denen man ein dreifach gelochtes
Lederlenkrad erkennt - aber ob das Mountney nun damit durchgeht - keine Ahnung
c) für die Luftfilter hab ich zwar herausgefunden, dass K&N auch bereits in den 70ern produziert hat, aber auch hier stellt
sich wieder die Frage mit dem speziellen Modell.

Nun meine Fragen:
Kennt sich zufällig jemand damit aus und kann mir dabei helfen, das nachzuweisen?

Der Vorbesitzer meinte, er ist sich ziemlich sicher, dass es sowohl die Felgen als auch das Lenkrad 1980 in der Form schon gab, er meinte sogar sich zu erinnern, dass es das als "factory option" gab. Allgemeines dazu hab ich gefunden (auch in alten Werbeanzeigen), aber auch nichts Konkretes.

Unsicher bin ich mir auch hinsichtlich der hier und da unterschiedlich diskutierten Fragen, ob man eine ABE/ein Festigkeitsgutachten für die Teile benötigt oder eine Briefkopie dazu notwendig wäre.

Hat da vielleicht irgendjemand einen Tip oder kann evtl. sogar mit Dokumenten aushelfen?
Das wäre sehr nett und würde mich um einige Sorgen erleichtern...

Vielen Dank schon mal für's Lesen und im voraus!

Josef Eckert
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Re: Gutachten für H-Kennzeichen - Minilight 5.5x14J (185/70/R14)

#2

Beitrag von Josef Eckert » 30. Jul 2011, 22:00

Der Prüfer hat Recht und ist kompetent, d.h. er hat wohl die neuralgischen Stellen erkannt, wo Dein Fahrzeug nicht H-Kennzeichen konform ist. Ob das jetzt 100,01%ig ist, wie DP schreibt, ist Ansichtssache. Ja es gibt vielleicht andere Prüfer, die weniger genau prüfen.
Ansonsten gibt es nur die Möglichkeit umzurüsten. Für alle 3 Teile gibt es keine Freigaben, die den 100,01%igen Prüfer überzeugen werden. Ab 1. Oktober ist die Haltung dieses Prüfers amtlich, d.h. alle Prüfer, die ab dann dagegen verstoßen können ein richtiges Problem bekommen, zumindest wenn sie TÜV oder DEKRA angehören. Zumindest haben beide Organisationen dies bestätigt.
Gruß
Josef

rhinelander
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Re: Gutachten für H-Kennzeichen - Minilight 5.5x14J (185/70/R14)

#3

Beitrag von rhinelander » 30. Jul 2011, 22:41

Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Nun bin ich allerdings leider noch weniger schlauer, als zuvor.

Ich dachte, ab Herbst sollen sich die Anfordergunen für's H-Kennzeichen insofern ändern, dass dann auch zeitgenössische Teile zugelassen werden können, es also auf gut Deutsch weniger streng wird.
Klingt jetzt in der Antwort aber eher umgekehrt...

Und zum anderen: Wenn es doch die Teile damals alle schon gab, warum müsste ich dann umrüsten, dann würden doch entspr. Nachweise dazu genügen. Man sieht ja auch etliche MGBs mit Minilites oder Minilights und Mountneys rumfahren - auch mit H-Kennung...

Verstehe das nun nicht ganz. Umrüsten ist natürlich kein Problem, und schön finde ich die Rostyle-Felgen auch - aber wenn es doch mit ner Eintragung geht, warum sollte ich dann umrüsten...

Hat niemand ne Briefkopie, wo sowas als H- drinsteht?
Oder Gutachten für die Teile.
Oder kennnt zumindest eine Adresse, wo man sowas erhalten kann, z.B. Hersteller oder Händler?
Muss es doch geben, die Teile werden doch auch in D verkauft, und da braucht's ja in der Regel die entspr. ABEs..

Eieiei. Hätte nicht gedacht, dass ich damit noch so Probleme bekomme...
Da ist echt guter Rat teuer.
Ich bin mal gespannt. Donnerstag hab ich nochmal nen Termin beim TÜV...
Ich bring mal meine Fotos von anderen Wagen mit usw., Fragen kostet ja nichts.
Eigentlich war der Prüfer recht zuvorkommend, alleine schon dadurch, dass es den Wagen kostenlos und unverbindlich für ne "Vorprüfung" auf die Bühne genommen hat. Korinthenka.... eigentlich gar nicht. Aber wahrscheinlich ist trotzdem jeder individuell anders.
Weiß jemand einen guten MG-Fachprüfer im Raum KO?

DANKE jedenfalls!

macbakerman
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Re: Gutachten für H-Kennzeichen - Minilight 5.5x14J (185/70/R14)

#4

Beitrag von macbakerman » 30. Jul 2011, 23:17

Hallo alle zusammen!
Da kommt ja eine große Diskussion auf....
Die neue Richtlinie für die Begutachtung nach § 23 findet ihr im Verkehrsblatt Heft 7-2011. Oder einfacher über einen " Oldtimer-Markt"-Link. Hauptneuerung ist, daß keine Zustandsnote 3 mehr gefordert ist und technische Änderungen nicht mehr in den ersten 10 Jahren durchgeführt werden mußten. Sondern: Sie hätten in den ersten 10 Jahren durchgeführt werden können! Beispiel: Du findest alte verchromte Rostyle-Felgen(wenn sie dann auch noch rund sind!) und schraubst sie statt deiner lackierten ans Auto!
Grundsätzlich müssen aber alle diese Teile natürlich ein gültiges Prüfzeugniss haben. Soweit ich weiß gibt es das sicher nicht für Minilite-Nachbauten zweifelhafter Herkunft und K&N-Lufis(Änderung von Abgas- oder Geräuschwerten führen immer noch zu einem Erlöschen der BE !!) Für Mountneys gab es mal eine ABE für Land-Rover, ob da der MGB mitdrinsteht???
Was wir an unsere Autos schrauben ist die eine Sache, aber:
Man sollte wissen was legal oder illegal ist, und was es für Folgen haben kann( Versicherung?) Und bitte nicht verlangen, daß alle DEKRA und TÜV Sachverständigen sich blöd stellen. Man spielt dabei mit seinem Job und dem Strafrecht!
Zum 1.10.2011 kommt dann die neue Richtlinie! Wie sie umgesetzt wird? Schauen wir mal: Von TÜV-Kollegen hört man alles wird strenger und schwieriger; wir bei DEKRA halten es noch für eine Vereinfachung.
Bis dahin wird es wohl noch eine Erläuterung geben, damit alle gleich verfahren. Vielleicht resultieren die derzeitigen Probleme auch aus dieser Unsicherheit.
Also: Auto original vorführen: keine Probleme. Hinterher wieder umbauen: ganz alleine dein Problem. Du must halt das Risiko abschätzen, ob es dir das Wert ist!
Grüße an alle Markus

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Re: Gutachten für H-Kennzeichen - Minilight 5.5x14J (185/70/R14)

#5

Beitrag von jupp1000 » 31. Jul 2011, 07:57

Hallo Marcus,
die Frage ist doch, gibt es überhaupt noch Originalteile? Während man wahrscheinlich rel. leicht ein gebrauchtes Lenkrad bekommt, wird es bei orignalen Luftfiltern und Luftfiltereinsätzen schon schwieriger. Und was ist z.B. mit Auspuffanlagen. Haben die angebotenen Auspüffe eine ABE oder ein Gutachten? Sind nicht alle neu erhältlichen E - Teile Nachbauten ohne Prüfbescheinigungen etc., die wer weiß wo produziert werden? Darunter sind auch viele sicherheitsrelevante Teile. Jeder kennt die "tolle Qualtät" von Bremsschläuchen, Fahrwerksfedern - teilen usw.
Warum zieht man sich immer an den MotoLitas und den "Minilites" hoch? Gibt es Statistiken wie viele Unfälle durch gebrochene Minilite oder rost - und verschleißgeschwächte Felgen und Lenkräder verursacht wurden? Wer maßt sich an, Bauteile nur deshalb nicht zu beanstanden, weil sie original aussehen, deren Qualität bekanntermaßen oft mehr als zweifelhaft ist?
Ist das typisch deutsche Korinthenkackerei oder gibt es einen tieferen Sinn? Der Sicherheitsaspekt kann es ja wohl nicht sein (s.o.).
Ein Denkanstoß, der marken- und Herstellerübergreifend gilt!
schöne Grüße

Heinz #1565

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Re: Gutachten für H-Kennzeichen - Minilight 5.5x14J (185/70/R14)

#6

Beitrag von Josef Eckert » 31. Jul 2011, 09:37

Hallo Heinz,
das ist alles typisch deutsch. Nein, halt ich glaube in Österreich und der Schweiz gibt es ähnliche Vorschriften. In UK z.B. gibt man dem Halter eine gewisse Eigenverantwortung, dass er selbst darauf achtet, dass er sicher durch die Gegend fährt (neben den bekannten Oldtimerthemen z.B. keine Eintragungspflicht für Anhängerkupplungen ). Das traut man aber hier dem deutschen Michel nicht zu. So sind wir halt im ehemals preußischen Polizistenstaat (ich meine jetzt die Kollegen die immer meinen sie müssten sich als Hilfspolizisten verdient machen). Der Deutsche fühlt sich einfach unwohl, wenn nicht alles genau geregelt ist und darauf wird auch geachtet - Rechts vor Links, wann wer wo zu blinken hat, und, und, und.
Gruß
Josef

macbakerman
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Re: Gutachten für H-Kennzeichen - Minilight 5.5x14J (185/70/R14)

#7

Beitrag von macbakerman » 31. Jul 2011, 10:12

Hallo Heinz
Ein nicht ganz ungefährlicher Denkanstoß!
Motolitas und Minilights sind häufig Thema, weil sie für jeden ganz einfach von aussen zu sehen sind. Oldtimertreff, Polizeikontrolle: Wer hat die denn eingetragen? Naja.... originoool is dös net!
Mit Verschleißteilen wie Auspuffanlagen hast du natürlich recht: Sind alle ohne Prüfzeichen und somit... Dann würden sicher 90% der Autos bald stehen.Mit der Qualität hat man weniger Probleme, wenn man nicht zur 10%-Aktion bei L. kauft, sondern beim Teilehändler seines Vertrauens. Er fragt mich immer: Billig oder besser oder gut?
Nochmal zu den Umbauten: Ich habe nichts gegen E-Fenster, Zentralverriegelung, Sebring Sätze, 4-Kolbenbremssättel,Teleskop-Stoßdämpfer usw. Nur das hat nichts mit historischem Kulturgut zu tuen. Normale Zulassung und Saisonkennzeichen finde ich nicht verwerflich. Natürlich werden die Autos dadurch auch besser , sicherer, schneller... Aber es geht nicht um ein S- oder B-Kennzeichen.
Also Modernisierung mit Augenmaß bitte! Und: Josef Danke für die Vokabel Eigenverantwortung! Wer sein Auto verbessern,tunen,modernisieren,verschönern,verspoilern und mit Navi ausrüsten will, der soll das tuen und mit normaler Zulassung herumfahren( oder doch einen MX5 kaufen??)! In Fragen Umweltzonen läuft da übrigens auf Europa-Ebene eine Initiative für eine Altersbedingte Ausnahme. Spätestens dann sollte man das H-Kennzeichen den H-Autos lassen.
Ich hoffe meine 2 Texte waren nicht zu wirr, aber die 14 Stunden Italien-Rückfahrt im Rover P6 haben meinen Kopf doch ein bißchen matschig gemacht.
Schönen Sonntag noch wünscht Markus

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jupp1000
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Re: Gutachten für H-Kennzeichen - Minilight 5.5x14J (185/70/R14)

#8

Beitrag von jupp1000 » 31. Jul 2011, 13:23

....werden Motolitas und Minilites nicht eingetragen weil sie nicht zum H-Kennzeichen passen, oder weil sie keine ABE o.ä. haben?
Also historisch korrekt dürfte beides sein - das Design gab es auch schon vor 30 Jahren. Mir fällt da auf Anhieb der Hundeknochen Escort RS ein.

OT: Markus, suchst Du immer noch?
schöne Grüße

Heinz #1565

Josef Eckert
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Re: Gutachten für H-Kennzeichen - Minilight 5.5x14J (185/70/R14)

#9

Beitrag von Josef Eckert » 31. Jul 2011, 14:46

Hallo Heinz,
hier ein Auszug aus der neuen "Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO":
3.2.6 Reifen/Räder
- Nur Originalausführung oder Rad-/Reifenkombination aus Fahrzeugbaureihe zulässig.
- Zeitgenössische Umrüstung mit Prüfzeugnis oder Werksfreigabe zulässig.- ..

Da es für diese Rad/Reifenkombination weder ein Prüfzeugnis noch eine Werksfreigabe gibt, nicht H-Kennzeichen-fähig.
Mal abgesehen, dass für eine "normale" Zulassung auch Zweifel angebracht sind.

Markus: Keine Angst, meine Autos sind z.T. originaler als eigentlich für die Zulassung erlaubt. Bin halt für Concours bei einem Markenclub verantwortlich und da sollte ich mit gutem Beispiel vorangehen.
Gruß
Josef

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Re: Gutachten für H-Kennzeichen - Minilight 5.5x14J (185/70/R14)

#10

Beitrag von ostfriese » 31. Jul 2011, 15:44

... sorry, wenn ich hier vielleicht schon x-mal besprochene Fakten wieder aufwärme, aber mir geht langsam der M... auf Grundeis, wenn ich an den TÜV Termin im April nächsten Jahres denke. Teleskopdämpfer und MotoLita bedeuten also für mich den Verlust meines H-Kennzeichens? Die Dämpfer könnte ich ja nachvollziehen, aber welches Lenkrad kommt denn dann noch in Frage? Ich habe ja schon gleich nach dem Kauf meines B nach einem Original-Lenkrad geschaut, aber nirgends etwas gefunden? Gut, und den inzwischen sehr aufdringlich lauten Sportauspuff mit dem sicherlich leeren Topf muss ich sicher auch ersetzen - das ist mir klar. Wie lange hat man Zeit, um sich nach so einer TÜV Abmahnung nach anderen Teilen umzuschauen? Ich habe auch Ganzjahresreifen drauf - die MUSS ich ja haben im Winter und die gab es damals auch noch nicht. Da beißt sich die Maus in den Schwanz,oder?
Gruß
Klaus

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Re: Gutachten für H-Kennzeichen - Minilight 5.5x14J (185/70/R14)

#11

Beitrag von oport » 31. Jul 2011, 16:02

Hallo ostfriese,

jetzt mal ganz langsam und die Ruhe bewahren. Du hast einen normalen TÜV Termin, kein Vollgutachten zur Erlangung des Hs vor Dir. Ich bin mal sehr gespannt, ob es in der täglichen Arbeit der TÜV-Prüfer tatsächlich eine Änderung durch die neuen Richtlinien gibt. Insbesondere ist mir bis jetzt kein Fall bekannt, wo ein H-Kennzeichen explizit bei einem normalen TÜV Termin aberkannt wurde, wenn vorher mit genau den Teilen das H erteilt wurde. Es sei denn, das Auto hat katastrophale Mängel (die kommen auch durch den normalen TÜV nicht mehr durch, und das mit Recht), oder es wurde in totaler Unkenntnis ein völlig falscher Motor verbaut und der soll eingetragen werden (häufiger in der VW- und Opelfraktion, da gibt es auch schon viele heissgemachte Kadetts etc. mit H).

Also ruhig bleiben - und im Zweifelsfall lieber einen vernünftigen (es gibt einen Unterschied zwischen bewusst vollblind und vernünftig) Prüfer suchen, viele davon fahren auch selbst Oldies und mit denen kann man immer reden.
CU OLAF
#1845

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Re: Gutachten für H-Kennzeichen - Minilight 5.5x14J (185/70/R14)

#12

Beitrag von TwinCam » 31. Jul 2011, 20:06

zu diesen 'schönen' stilgerechten Änderungen folgendes:
K&N Filter sind nicht für den Strassenverkehr zugelassen, Weltweit. Lest im Verkaufsbeipackzettel nach.
Minilites waren waren in D ebenfalls nie zugelassen, auch nicht mit Sondergenehmigung
Lenkräder die im Durchmesser kleiner waren als das Original waren auch nicht zugelassen, Holzlenkräder nur wenn Originalausstattung.
So war es damals als diese Autos noch neu zu haben waren (bin Zeitzeuge) :?

Siggi

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Re: Gutachten für H-Kennzeichen - Minilight 5.5x14J (185/70/R14)

#13

Beitrag von Josef Eckert » 31. Jul 2011, 22:20

Meines Erachtens birgt die neue Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern einigen Sprengstoff und ich bin mal gespannt wie sie in den Ausführungsbestimmungen ausgelegt wird. Auch was passiert mit bereits erteilten H-Gutachten, die bei Überprüfung nach der neuen Richtlinie eigentlich nicht mehr erteilt werden dürften. Kommen diese auf den Prüfstand? Werden sie zurückgenommen? Gewährt man Besitzstandsschutz?
Wenn ich die neue Richtlinie Juristen in meinem Arbeitbereich zeige bekomme ich als Antwort: Da ist alles ganz klar geregelt und was der neuen Richtlinie nicht konform ist, dem müsste das H-Kennzeichen entzogen werden. Da keinerlei Besitzstandsschutz in der neuen Richtlinie geregelt wurde und eine Überprüfungung nach §23 StVZO ist bei jeder normalen Hauptuntersuchung durchzuführen (so die Aussage der Juristen).
Also warten wir es ab.
Gruß
Josef

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Re: Gutachten für H-Kennzeichen - Minilight 5.5x14J (185/70/R14)

#14

Beitrag von ostfriese » 31. Jul 2011, 23:07

Moin Josef. Wenn das so sein sollte, wie du das hier beschreibst, muss ich meinen Kleinen wohl wieder auf den Markt setzen müssen. Das Zurückbauen (Fahrwerk, Reifen, Lenkrad) sowie die Erhaltung mit originalen Ersatzteilen wird wohl genauso teuer werden wie die jährliche Rechnung vom Finanzamt bei der Steuerfestsetzung für den ungereinigten Motor.
Vorstellen kann ich mir das schon, weil ich Ähnliches mit meinem Chevyvan vor ein paar Jahren durchgemacht habe, dessen Einstufung "Büro-KFZ" aufgehoben wurde und zum Wohnmobil fehlten direkt hinter dem Fahrersitz 4 cm an Stehhöhe - und das auf eine Distanz von 60 cm (da war so ein Buckel im GFK Dach). Ich habe dann nach einem Jahr Kampf und Umbauten im Innenraum klein bei gegeben und mir ein deutsches Normfahrzeug kaufen müssen, dass als 7 Sitzer (4 Kinder) mehr an Sprit geschluckt hat als der Ami. Schon damals war der Kommentar der Prüfer und des Finanzbeamten: "Tja, besondere Dinge sollten sich die kaufen, die es sich leisten können. "
Aber warten wir mal ab, was passiert und halten es mit dem alten Helmut Kohl, der auch alles ausgesessen hat. Bis dahin werde ich den Kleinen noch nutzen, sooft und lange es geht.
Gruß
Klaus

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Re: Gutachten für H-Kennzeichen - Minilight 5.5x14J (185/70/R14)

#15

Beitrag von jupp1000 » 1. Aug 2011, 07:32

....diverse anerkannte und hochpreisige Klassiker (z.B. Ferrari GTO) sind schon mehrfach neu aufgebaut worden, wofür dann das kleine Stückchen Blech mit der FIN gereicht hat. Deren Besitzer hatten sie bei irgendwelchen Rennen verschrottet.
schöne Grüße

Heinz #1565

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