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TÜV-Eintrag Lederlenkrad Moto-Lita 14"
Verfasst: 18. Apr 2013, 10:30
von Glacier-Express
Guten Morgen allerseits!
Ich suche die Kopie eines Eintrags für ein Moto-Lita Mark 4 Lederlenkrad in 14" , 35,5 cm, auf einen MGB oder B GT.
Hat das eventuell jemand eingetragen bekommen?
Die Diskussionen für und wider sind mir bekannt, auch die mitunter auftretende Problematik mit dem H-Kennzeichen und Zeitgenössigkeit möchte ich hier nicht vertiefen.
Das Originallenkrad ist mir zu groß, und das Moto-Lita-Lederlenkrad erscheint mir unter Sicherheits- und Stabilitätsaspekten nicht schlechter als das originale Lenkrad Bj. 76.
Ich möchte halt zumindest versuchen, es eintragen zu lassen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Re: TÜV-Eintrag Lederlenkrad Moto-Lita 14"
Verfasst: 18. Apr 2013, 19:42
von KlausH
Hallo Christian,
hat der TÜV danach gefragt ? Es ist ein zeitgenössisches Zubehörteil, mit Sicherheit schon länger als 20 Jahre im Angebot und da fragt kein Mensch mehr danach. Ich habe es auch verbaut, mein Kumpel auch in einem B, dann hat er sowas noch im GT6 und ich baue es im TF 1500 ein, d.h. es liegt schon bereit.
Ich würde mal da keine schlafende Hunde wecken.
Klaus
Re: TÜV-Eintrag Lederlenkrad Moto-Lita 14"
Verfasst: 18. Apr 2013, 21:55
von bernie
Hi Christian,
ich lege zum TÜV-Termin immer das Originallenkrad auf den Beifahrersitz. Mein Prüfer hat nämlich Humor.
Grüße
Bernie
Re: TÜV-Eintrag Lederlenkrad Moto-Lita 14"
Verfasst: 18. Apr 2013, 23:50
von Glacier-Express
Mein Prüfer hat auch Humor!
Ich möchte einfach abklären, ob man so ein Lenkrad auch legalisieren kann. Das ginge halt besser, wenn ich die Kopie eines solchen Eintrags vorweisen könnte.
Falls es noch niemand hat eintragen lassen, würde ich es halt so probieren.
Falls der Eintrag abgelehnt würde, würden mich auch die Gründe interessieren. Das Lenkrad ist zeitgenössisch, nicht viel kleiner und sogar stabiler als das Original, die Befestigung ist stabil (das Original ist ebenfalls verschraubt), es paßt optisch zum Rest des Interieurs, es ist wie das Original ein Lederlenkrad (kein Holz), und der Hersteller ist ja nun auch nicht gerade unbekannt und arbeitet auch als Erstausrüster für einige Hersteller...
Re: TÜV-Eintrag Lederlenkrad Moto-Lita 14"
Verfasst: 14. Aug 2013, 15:07
von Glacier-Express
Ich möchte den Faden nochmal nach oben ziehen
Ich suche nach wie vor die Kopie eines Eintrags für ein Moto-Lita
Lederlenkrad in 14" , 35,5 cm, auf einen MGB oder B GT.
Tips, wie ich da am besten vorgehe oder an wen ich mich wenden kann, gerne auch per PN oder Mail.
Herzlichen Dank!
Re: TÜV-Eintrag Lederlenkrad Moto-Lita 14"
Verfasst: 14. Aug 2013, 17:24
von chris17m
Hallo Christian,
eine Kopie von einem Fzg-Schein mit einem eingetragenen MotoLita Lenkrad wirst Du nicht finden, weil es keiner eintragen lässt! Da die Lenkräder keine EU-Unbedenklichkeitsbescheinigung haben, müsste man für sehr viel Geld ein Einzelgutachten erstellen lassen. Das macht aber kein privater MG-Fahrer, da er die Kosten nicht unterbringt. Ich selbst habe auch ein MotoLita verbaut und habe keinerlei Probleme beim TÜV. Das gleiche gilt für die K&N Luftfilter-Trichter, hier kenne ich auch niemanden, der sich die Teile eintragen lässt...
Grüße Chris
Re: TÜV-Eintrag Lederlenkrad Moto-Lita 14"
Verfasst: 14. Aug 2013, 18:12
von HeikoVogeler
Ich hatte auch kein Problem beim TÜV mit dem Motolita.
Re: TÜV-Eintrag Lederlenkrad Moto-Lita 14"
Verfasst: 14. Aug 2013, 19:31
von achimroll
Hallo Christian,
Vorsicht, es ist sogar so, dass in den alten Richtlinien für das H-Kennzeichen ein Moto-Lita Lenkrad als ausdrückliches Ausschlusskriterium genannt wird. Keine schlafenden Hunde wecken.
Nette Grüße
Achim Roll
MGDC
Re: TÜV-Eintrag Lederlenkrad Moto-Lita 14"
Verfasst: 14. Aug 2013, 20:08
von bernie
...aber nur in der Rubrik "Holzlenkräder".... und Christian fragt ja hier nach einem Eintrag für ein Lederlenkrad.
Lenkung
Nachfertigungen von Originallenkrädern sind akzeptabel.
Ein Holzlenkrad ist nur zulässig, wenn es sich dabei um ein Original bzw. um einen
originalgetreuen Nachbau handelt. Es sind keine Nachfertigungen zu akzeptieren,
die keine Originalmaße aufweisen (Moto-Lita Holzlenkräder sind z.B. grundsätzlich
nicht zulässig !).
Zeitgenössische Sport- oder Sonderlenkräder sind nur möglich, wenn diese
wahlweise ab Werk angeboten wurden oder nachweislich aus der Zeit stammen
(Nachweis z.B. durch Rechnung oder Katalog-/Bildmaterial aus dieser Zeit). In
beiden Fällen muß das Lenkrad vorschriftsmäßig gem. StVZO sein.
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... v_sued.pdf
Wenn man mal in anderen Foren schaut, ist das Thema dort auch schon reichlich weichgekocht mit dem einigermaßen durchgängigem Ergebnis, dass man gerade zu diesem Thema lieber nicht zu viel Fragen stellen sollte und das mögliche Risiko für sich abwägen sollte.
Grüße
Bernie
Re: TÜV-Eintrag Lederlenkrad Moto-Lita 14"
Verfasst: 15. Aug 2013, 10:43
von Glacier-Express

Herzlichen Dank für Eure Antworten!
Ich frage nicht weiter und mache es so, wie Bernie geschrieben hat...
@admin: Falls Ihr den Schred für einen "Schlafende-Hunde-Wecker" haltet, könnt Ihr ihn gerne löschen...