Seite 1 von 2

mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 8. Mai 2015, 17:36
von carl hans
Hallo mg-lern,
Wer hat ein paar Tipps für mich?

Auf der heimfahrt, keine Blinker und kein Bremslicht mehr. Sicherungen sind alle in Ordnung auch die fliegende Sicherung,
Kann das blinkerelay sein? aber warum keine Bremslichter.

Danke für eure Tipps

L.G. Hans aus Erftstadt

Re: mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 8. Mai 2015, 21:28
von cw_schreuer
Hallo Hans
eine Vorstellung ist in diesem Forum üblich.
Dein Problem wird eine fehlende Masseverindung sein. Gehen die Rückleuchten und Kennzeichenbeleuchtung ?
Prüfe mal bei die fehlenden Leuchten ob Masse vorhanden ist.
Diese korrodieren gerne.
Benutze auch mal die Suchfunktion.
Grüße aus Stolberg
Willi

Re: mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 8. Mai 2015, 23:08
von Ralph 7H
Hallo Hans,

willkommen hier!

Was Willi meint, sind die schwarzen Kabel, die im Kofferraum an den Befestigungsschrauben des Numernschilds und am Schließwinkel des hinteren Haubenschloss befestigt sind. Kontaktprobleme an diesen Stellen sind nicht selten und führen zu dem beschriebenen Ausfall.
Bitte bereichte über deine Befunde!

Safety Fast !

Ralph

Re: mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 8. Mai 2015, 23:59
von carl hans
Hallo,
Erst mal möchte ich mich vorstellen
Mein Name ist Hans kraushaar bin 62 jahre alt und wohne in Erftstadt, besitze seit ca. 3wochen einen mgb Bauj.1971

Danke für eure antworten,
Masse ist vorhanden es leuchten Nummernschild Beleuchtung. Rückleuchten, warnblinker.
Ich dachte das der Blinkgeber defekt sei, habe mir einen Geber neu gekauft im Metall Gehäuse mit 2 Stecker b + l liegt unter Handschfach.
Weiterhin keine Blinker- keine Bremslichter.
Wer hat noch eine Idee die mir helfen kann?

Danke für eure antworten
L.g. hans

Re: mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 9. Mai 2015, 00:20
von Retlaw
Bei meinem B ging auch mal der Blinker nicht mehr, eine der Sicherungen hatte sich gelockert.
Gruss, Walter

Re: mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 9. Mai 2015, 09:36
von Günter Paul
Wilkommen Hans...hallo zusammen
Versuche mal diesen link und sieh dir den Schaltplan an...einfach scrollen , bis unten rechts dein Baujahr zu sehen ist.
Sieht so aus als ob es die Sicherung 5/6 ist ..
Gruß
Günter Paul
http://www.advanceautowire.com/mgb.pdf

Re: mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 9. Mai 2015, 12:10
von jupp1000
...hatte auch Glassicherungen drin, die an den Enden nicht verlötet waren, sondern der Konstantandraht war einfach nur ums Glas gebogen und die Kappe war nur draufgeschoben. Das macht wunderbare Fehler!!!!
Prüf auch mal den Si.kasten/Stecker auf Korrosion. Ein neuer Kasten (Kästchen) mit neuen Steckern und guten Glassicherungen wirken oft Wunder. Wenn Du den alten Si.kasten mal rausnimmst wirst Du Dich wundern wie er von unten aussieht.

Re: mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 9. Mai 2015, 16:44
von carl hans
Hallo,
Danke eure antworten, warnblinkschalter ist defekt, bremslichtschalter defekt, alles wurde wieder instand gesetz habe wieder Blinker und Bremslicht.

Wagen wurde dann noch von unten begutachtet dabei wurde festgestellt das der mgb einen gewaltigen Unfall gehabt haben
muss mgb ist auf der linken Seite ca. 3 cm kürzer als auf der rechten Seite, Lenksäule wurde geschweißt, kompl.vorderwagen ist schief. Hat aber im April eine vollabnahme und H - Gutachtens durch den TÜV 4/17 diese Schäden hätte der TÜV Mann sehen müssen?
Bin auf eure antworten gespannt.

L.g. aus Erftstadt Hans

Re: mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 10. Mai 2015, 09:45
von jupp1000
...darüber kann man sich vielleicht ärgern oder wundern, aber zielführend ist das nicht.

Da trotz vieler restriktiver Bestimmungen seitens des TÜV (Dekra, GTÜ, KÜS.......) keinerlei Haftung besteht, kann auch niemand dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Dort hat man sehr viele Rechte, aber praktisch keine Pflichten, insbesondere was die Haftung betrifft.
Ein "TÜV Siegel" kann eine gewisse Beruhigung für den Käufer bieten, eine Garantie für ein verkehrssicheres, einwandfreies Fahrzeug ist es nicht.
Im übrigen hatte ich schon diverse ähnliche Erfahrungen....

Re: mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 10. Mai 2015, 12:36
von PM
Hallo Hans,

je nachdem wo und unter welchen Vertragsbedingungen Du den Wagen gekauft hast, ist eine Rückabwicklung möglich.
Dazu brauchst Du aber sicherlich einen Anwalt (Rechtsschutzversicherung?)

Andernfalls:
Damit leben und das Beste daraus machen, wobei m.E. eine geschweisste Lenksäule ein "NO GO" ist.

Gruß vom linken Niederrhein
Peter

Re: mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 10. Mai 2015, 17:33
von Günter Paul
jupp1000 hat geschrieben:...darüber kann man sich vielleicht ärgern oder wundern, aber zielführend ist das nicht.

Da trotz vieler restriktiver Bestimmungen seitens des TÜV (Dekra, GTÜ, KÜS.......) keinerlei Haftung besteht, kann auch niemand dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Dort hat man sehr viele Rechte, aber praktisch keine Pflichten, insbesondere was die Haftung betrifft.
Ein "TÜV Siegel" kann eine gewisse Beruhigung für den Käufer bieten, eine Garantie für ein verkehrssicheres, einwandfreies Fahrzeug ist es nicht.
Im übrigen hatte ich schon diverse ähnliche Erfahrungen....

Hallo Heinz...
den TÜV zu verklagen macht in der Tat wenig Sinn , dennoch , wenn so offensichtliche Mängel vorliegen , kann es durchaus möglich sein ,und meiner Meinung nach müsste man so etwas sehen...allerdings nicht als Klage gegen den TÜV sondern gegen das entsprechende Bundesland...Hoheitsaufgaben eben...

""In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm jetzt deutlich gemacht, dass eine Haftung für fehlerhafte Gutachten des TÜV besteht.""

Es gibt sie also , diese Präzedensfälle...m.E. ein muss , wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist...also dann ..
1. Der Anwalt zur Lagebesprechung und Situationseinschätzung..dann
2. Gutachter und
3. Klageerhebung...
Wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist , würde ich mir das alles natürlich überlegen...du weißt ja .." Vor Gerichten und auf hoher See ist man in Gottes Hand ".. :wink:
Gruß
Günter

Re: mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 10. Mai 2015, 18:04
von MBL546E
Nein, das ist der falsche weil viel zu langwierige Weg. Beweissicherungsverfahren, Auto bleibt lange stehen etc. Nicht empfehlenswert !

Wenn die TÜV-Abnahme wirklich erst vor kurzer Zeit und anhand des abgelesenen KM-Stands seitdem kaum gefahren wurde, gibt es 2 Wege zur Lösung.

-Die Zentrale der Prüforganisation kontaktieren, bzw. wenn es der TÜV selbst war, die Hauptstelle aufsuchen und mit dem Hauptstellenleiter einen Termin vereinbaren.

-Fotos der betreffenden Bauteile machen.

-mit einem RA zum Termin inkl. Fotos

Die 2 Möglichkeiten zur Abwicklung lauten:

- wenn man das Fahrzeug nicht mehr unbedingt aus Sicherheitsgründen oder wegen grober Rostschäden behalten mag, kann es der betreffende Prüfer selbst "erwerben".
- wenn man es behalten mag, aber die Reparaturkosten abwälzen will, kann eine Fachwerkstatt die Schäden welche HU-relevant sind beheben und der TÜV/Prüforganisation " übernimmt" die Rechnung.

Wenn die Prüforganisation eines nicht will, ist einen solchen Fall öffentlich zu machen. Gerichtsverfahren sind öffentlich und werden hinterher von Fachpublikationen wie "Kfz-Betrieb" etc. veröffentlicht. Und man wird daher kulant sein. Der Teufel scheut bekanntlich das Weihwasser.

Das sind keine Märchen, sondern gängige Praxis wenn man es richtig anstellt. Wer nicht das Maul aufmacht auf gut deutsch, bleibt auf solchen Kosten sitzen.

Aufgrund der Konkurrenzsituation unter den Prüforganisationen ist das Vermeiden der Öffentlichkeit in solchen Fällen sehr erwünscht. Das muss man sich halt zunutze machen.

Gruss,
Darius

Re: mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 10. Mai 2015, 21:21
von hamoos
Hallo,
nur mal so zu meinem Verständnis. Warum den TÜV verklagen? Der TÜV hat ja keine Kaufüberprüfung gemacht und ein positives Gutachten abgegeben. Er hat lediglich die Abnahme gemacht. Wenn ich den TÜV klage, dann kann ich nur doch nur Klagsinhalt sein, dass das Ergebnis der die Prüfung nichtig ist. Mit diesem Ergebnis kann ich dann den Verkäufer belangen. Aber der - so nehme ich mal Süd dem Titel des Beitrags - sitzt in den USA. Das dürfte dann relativ schwierig werden.

Schöne Grüße
Harald

Re: mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 10. Mai 2015, 23:02
von MBL546E
Eben, Harald. Klagen kann man, verklagen ist langwierig, lästig und ungewiss. Deshalb praktisch vorgehen. Siehe oben. Ich nehme bisher an, das Hans das Fahrzeug hier erworben hat mit frischem Gutachten.

Gruss,
Darius

Re: mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 11. Mai 2015, 12:00
von PM
Hans,
wenn ich das alles richtig gelesen habe, so hast Du das Fahrzeug am 10 März 2015 in Emmerich gekauft.
Dabei wurde Hu für Zulassung mit TÜV vom Verkäufer veranlasst, da Du ja ein Fahrzeug zulassungsfähig gekauft hast, ODER?
War es ein Privatkauf oder über einen Händler ? In jedem Fall den Verkäufer einbinden, denn der ist Dein Vertragspartner und nicht der TÜV.
Hast Du Deinen Verkäufer schon kontaktiert und ihn über den Fahrzeugzustand informiert ?
Vielleicht kannst Du ja mit ihm reden über Wandlung bzw. Rückabwicklung. Je nachdem was Du anstrebst.

Good luck vom linken Niederrhein
Peter

Re: mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 11. Mai 2015, 12:30
von jupp1000
Harald, keine Kaufempfehlung oder Beratung, aber eine Überprüfung auf Verkehrs - und Funktionsicherheit. Eine geschweißte Lenksäule ist ja wohl weder das Eine noch das Andere.

Günter, ja genau: "auf hoher See und vor Gericht..."

Darius, der Prüfdienst wird immer behaupten dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Überprüfung i.O. war.
Die Lenkung wurde sicher "erst nachher geschweißt."

Re: mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 11. Mai 2015, 16:30
von MBL546E
Heinz, nicht wenn da nur ein paar Kilometer zwischenliegen.

Ich weiß von mehreren Fällen, wo so etwas auf diese Weise "gütlich" geregelt worden ist.

Gruß,
Darius

Re: mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 11. Mai 2015, 16:44
von Günter Paul
Kann ich mir auch nicht vorstellen ,...der Wagen wurde am 10.März in Emmerich gekauft und Hans musste noch vier Wochen warten , ehe er ihn abholen konnte wegen TÜV und H-Zulassung...wurde also definitiv innerhalb der letzten vier Wochen gemacht und wenn danach jemand geschweißt haben sollte so etwas kann man doch nachweisen...insofern wird es nicht einfach abzutun sein ,... ein verkürztes , schiefes Auto , eine geschweißte Lenksäule ...na mehr geht nun wirklich nicht...
Den Satz von Darius unterschreibe ich sofort...

""Wer nicht das Maul aufmacht auf gut deutsch, bleibt auf solchen Kosten sitzen.""

Insofern wie auch immer ,...so etwas darf und kann man nicht hinnehmen...wie hier schon vorgeschlagen wurde ,.. Rückabwicklung ist mehr als nur ein Thema , ich habe das mit dem Kauf und der damit verbundenen TÜV Abnahme so zunächst nicht mitbekommen...für mich ist das Betrug , eine Riesenschweinerei und wenn es ein Privater war schlimm...noch schlimmer , wenn es ein Händler war...ich würde so etwas nicht behalten wollen...
Aber jetzt warte ich erst einmal auf Hans , der vermutlich längst in der Sache aktiv ist und die Zeit zum Schreiben nicht findet..
Gruß
Günter

Re: mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 11. Mai 2015, 17:01
von hamoos
Heinz, das versteh ich schon. Aber solange durch diese TÜV-Prüfung kein nachweislicher Schaden (Unfall) entstanden ist, kann ich auch nicht klagen. Meines Erachtens ist der einzige Geschädigte der Käufer. Und der kann wiederum nur den Verkäufer belangen und nicht einen, der die Abnahme gemacht hat.
SG
Harald

Re: mgb bauj. 71aus usa

Verfasst: 11. Mai 2015, 17:59
von MBL546E
hamoos hat geschrieben:Und der kann wiederum nur den Verkäufer belangen und nicht einen, der die Abnahme gemacht hat.
SG
Harald
Harald, das sehe ich komplett anders. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die Prüfung; der Verkäufer darf sich aber nicht ungeprüft darauf verlassen sofern gewerblicher Fachmann.

Aber die Prüforganisation muß sich an die gesetzlichen Vorgaben halten - und ist dann auch belangbar.

Wie gesagt, meine vorgeschlagene Vorgehensweise ist die Abkürzung des Rechtsweges, welcher in D lang und steinig werden kann.

Gruß,
Darius