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LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 11. Jul 2017, 08:04
von Glacier-Express
Hallo zusammen!
Da wir unseren B zunehmend für Urlaubsfahrten in Länder nutzen, in denen auch am Tage Lichtpflicht besteht, und da auch in D und F das Fahren mit Licht mittlerweile empfohlen wird, da andererseits aber das Abblendlicht viel Strom zieht, stellt sich mir die Frage, ob es legal wäre, ein Tagfahrlicht in die Nebelscheinwerfer einzubauen, vorzugsweise natürlich LED, des Stromverbrauchs wegen.
Dadurch würde das Erscheinungsbild nicht geändert.
Das Licht wäre dann als TFL zu schalten, d.h. mit der Zündung eingeschaltet.
Technisch kein Problem - aber ist das auch legal?

Re: LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 11. Jul 2017, 08:40
von Xpower
Legal ist es nur wenn die Leuchten auch die Kennzeichung für TFL haben und die Abmessungen zur Montage einhalten

Re: LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 11. Jul 2017, 08:57
von Josef Eckert
Hallo Christian,
die Idee ist Klasse und ich werde es so machen, ob legal oder nicht.
Ich glaube da kräht kein Hahn danach, Hauptsache Licht.

Gruß
Josef

Re: LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 11. Jul 2017, 10:00
von PM
Josef,
tut mir leid, aber da muss ich Dir widersprechen!

Ich hatte in die Begrenzungsleuchten bzw. Standlichtleuchten (neben den gelben Blinkern) helle LED als Tagfahrlicht eingesetzt.
Bei der DEKRA Abnahme wurde das leider bemängelt, da diese Leuchten keine TFL Zulassung haben ebenso wie die LED Leuchtmittel.
Da dies der einzige "Mangel" war und ich verbal versicherte umzurüsten, bekam ich die Abnahme.

Gruß vom linken Niederrhein
Peter

PS Übrigens, ich habe tatsächlich wieder umgerüstet und fahre halt mit Standlicht um den Verbrauch zu minimieren. Und die warm-weissen Leuchten vorne sehen doch viel besser aus als die 7000 K kaltweissen LEDs

Re: LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 11. Jul 2017, 11:27
von 65MK1
Hallo zusammen

Wir in der Schweiz kennen ja das Tagfahrlicht Obligatorium schon seit einigen Jahren. Dies ist ja wirklich eine gute Sache für die Sicherheit. Ich denke bei uns hat sich die Regelung bewährt.
Was klar ist, wenn die Leuchten nachgerüstet werden müssen diese die Kennzeichnung ECE-R 87 (Norm für Tagfahrlichter) aufweisen. Das ist die offizielle Version.
In der Schweiz gilt ferner die Regelung das Fahrzeuge welche vor dem 01.01.1970 in Verkehr gesetzt wurden, nicht zwingend mit dem Abblendlicht fahren müssen, da die Verkabelung nicht für diese Belastung ausgelegt ist.
Wer trotzdem gerne mit Licht, aber Stromsparend, umher fahren möchte und ein älteres Fahrzeug mit Markierungs- Standlichter beim Blinker hat besteht die Möglichkeit in den Fassungen der Standlichter bei den Hauptscheinwerfern (falls vorhanden) Warmweisse LED Birnen einzusetzen und diese separat zu verkabeln......

Fällt nicht auf und funktioniert tadellos :wink:

Gruss Norbert

Re: LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 11. Jul 2017, 12:29
von jupp1000
....eine weitere (möglicherweise illegale) Lösung ist der Einbau von Tagfahrleuchten, z.B. schmale rechteckige Form hinter dem Kühlergrill. Fällt im Stand überhaupt nicht auf, mit einem Schalter kann man sie bei Bedarf ein - und ausschalten.
Ein hier gut bekannter Driver hat das so in seinem Midget. Aus Datenschutzgründen verrate ich nicht mehr! ;)

http://www.ebay.de/itm/2-Stk-10-LED-Tag ... Sw0hlZI~Zg

sowas gibt es sicher auch mit E4 Nummer

Re: LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 11. Jul 2017, 12:55
von marc-ks
Blöde Frage, warum darf man nicht mit Standlicht fahren, also mit den Begrenzungsleuchten in der Blinkereinheit, wegen mir mit warmweissen LED gepimpt? Bei meinem Skoda ist das Tagfahrlicht auch zugleich das Standlicht.
Liegt das wirklich nur an der Zulassung?

Re: LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 11. Jul 2017, 13:09
von 65MK1
@Marc

Es gibt keine blöden Fragen sondern nur blöde Antworten.......

Antwort auf deine Frage: weil zu wenig effektiv / sichtbar. 4 Watt sind halt nicht besonders viel Lichtleistung und die Markierungs-Standleuchten besitzen auch keinen richtigen Reflektor welcher nach vorne das Licht gut sichtbar abstrahlt.
LED Birnen zum nachrüsten bewegen sich halt meist alle im illegalen Rahmen.

Gruss Norbert

Re: LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 11. Jul 2017, 13:30
von bernie
65MK1 hat geschrieben:
In der Schweiz gilt ferner die Regelung das Fahrzeuge welche vor dem 01.01.1970 in Verkehr gesetzt wurden, nicht zwingend mit dem Abblendlicht fahren müssen, da die Verkabelung nicht für diese Belastung ausgelegt ist.

Gruss Norbert
Danke Norbert für den Hinweis, ich vergesse nämlich fast immer, das Licht einzuschalten, wenn ich über die Grenze gehe.

Bernie

Re: LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 11. Jul 2017, 13:37
von Rule Britannia
Moin zusammen,

das mit dem selbstgebastelten TFL an Oldis wird bei uns im Norden geduldet. Keine Frage, rechtlich nicht erlaubt. Ich habe auch den freien Platz für eine LED mit fokussierten 2Watt Leistungsaufnahme in meiner Blinkereinheit genutzt. Über einen Schalter einfach bei Bedarf zuschaltbar. So hell wie möglich und trotzdem überscheint es nicht die Blinkerlampe. Das normale Standlicht ist im H4 Scheinwerfer integriert. Aber jeder wie er mag.

Re: LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 11. Jul 2017, 15:41
von Günter Paul
Hallo zusammen , hallo Frank .

Das scheint eine interessante Lösung zu sein , die du da zeigst , sauber eingearbeitet .
Hätte ich mir nicht im letzten Jahr einen W212 gekauft , könnte ich diesen Hinweis hier nicht geben .
Da geschieht fast das Gleiche in einer Einheit Tagfahrlicht kombiniert mit Blinklicht , hier jedoch wird beim Einschalten des Blinkers die Led Beleuchtung in Richtung 0 gefahren , also erheblich reduziert , damit nicht das auftritt , was du ansprichst , dass es das Blinklicht nicht überscheint .

Meine Meinung , ..ich hätte mit dieser Kombination bedenken , Problem würde im Schadenfall auftreten , wenn man beim Abbiegen den Blinker übersehen sollte ..?oder es so angeben würde :wink:

Was Norbert geschrieben hat scheint mir unproblematischer , das werde ich mir mal an meinem Wagen ansehen ...

""in den Fassungen der Standlichter bei den Hauptscheinwerfern (falls vorhanden) Warmweisse LED Birnen einzusetzen und diese separat zu verkabeln......""

Mir passiert in den letzten Jahren immer wieder dieses auf mich zufahren durch entgegenkommende Teilnehmer , meine zwei nachgerüsteten Hörner lassen die Leute am Straßenrand fast umfallen und na, ja , bis jetzt auch alle , die auf meiner Spur entgegenkommen aber mit Licht wäre es wohl noch besser
Gruß
Günter

Re: LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 11. Jul 2017, 17:06
von Retlaw
Hier gibt es auch noch einen interessanten Beitrag zu diesem Thema.

Re: LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 11. Jul 2017, 17:46
von robs174
Hallo zusammen bin dieses Jahr die Route des Grandes Alpes gefahren und stand auch vor vor der Wahl Licht einschalten und vergessen und dann berappen ,hatte ich erst vor zwei Jahren in der Schweiz, oder Tagfahrlichter.Die Idee hinter dem Grill hatte ich auch ,habe ich aber verworfen, weil man sie nur direkt von vorne sieht.Gelandet bin ich bei geprüften Leuchten in länglicher Form unter dem Stossfänger die mich nicht allzu sehr stören.

MFG Robert Egelhof
PS befestigt an den Stoßfängerhaltern sind sie in 2 Min wieder weg :wink:

Re: LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 11. Jul 2017, 17:58
von bernie
Thema be"rappen":
ja, was stimmt denn nun?
Darf man in der Schweiz ohne Tagfahrlicht fahren oder nicht?

Verwirrt
Bernie

Re: LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 11. Jul 2017, 18:25
von Retlaw
bernie hat geschrieben:... ja, was stimmt denn nun?
Darf man in der Schweiz ohne Tagfahrlicht fahren oder nicht?
Nein, wenn das Auto nach dem 1.1.1970 zugelassen wurde!
Respektive ja, bei eingeschaltetem Abblendlicht!
Weiteres dazu siehe hier.
Aber Vorsicht, die örtliche Polizei weiss das mit vor 1970 sehr oft nicht!

Re: LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 11. Jul 2017, 18:52
von bernie
Ein Schweizer Polizist, der nicht alles weiß?
Es ist nichts mehr, wie einmal war.
Aber warum dann "Vorsicht"?

Immer noch verwirrt
Bernie

Re: LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 11. Jul 2017, 18:57
von Retlaw
bernie hat geschrieben:... Aber warum dann "Vorsicht"?
Bernie
Weil eine Busse von 40 Fr. droht :?
Ich habe im Handschuhfach den entsprechenden Gesetzestext, so konnte ich vor ca. 1 Jahr so eine Busse abwenden.
Und ja, die Polizei ist auch in der Schweiz nicht mehr allwissend, dafür aber sehr schnell beim Bussen verteilen.

Re: LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 11. Jul 2017, 22:01
von bernie
Eigenartige Vorstellung, in einem engen MGA Cockpit Schulungsmaterial für die Eidgenössische Polizei mitfuehren zu müssen.

Aber vielleicht geht den Jungs ja doch noch das Licht auf.
LED hin oder her

Lucas lässt grüßen
Bernie

Re: LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 12. Jul 2017, 10:08
von Günter Paul
Hallo zusammen , hallo Walter..
Ich habe mir erlaubt , die Fotos aus dem von dir verlinkten Beitrag zu shooten , ich stelle sie hier mal ein .
Was haltet ihr davon , sind andere Fotos verfügbar ?
Gruß
Günter

Re: LED-Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfern - legal?

Verfasst: 12. Jul 2017, 11:17
von Retlaw
Hallo Günter,
ich finde das Tagfahrlicht im geposteten Bild etwas sehr hell und blendend, müsste man aber in der Realität beurteilen können.

Bezüglich Tagfahrlicht in der Schweiz habe ich hier noch einen Link vom Strassenverkehrsamt des Kanton Zürich, mit den gesetzlichen Vorgaben.
Für alle hier, die mit nachgerüstetem Tagfahrlicht die Schweiz besuchen wollen 8)