Der Winter wird hart, Herr Dobrindt will das so
Verfasst: 22. Sep 2017, 14:02
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artike ... dnung.html
Punkt 3
Das Tragen von Masken, Schleiern und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken, ist künftig verboten.
•Ein Verstoß gegen die Vorschrift wird vorsätzlich begangen und künftig mit 60 Euro bestraft.
Ziel der Neuregelung in der StVO ist die Gewährleistung einer effektiven – heute vermehrt automatisierten – Verkehrsüberwachung durch Feststellbarkeit der Identität des Kraftfahrzeug-führers. Das Rechtsstaatsprinzip gebietet, dass nur der Fahrer zur Verantwortung gezogen werden kann. Dies setzt voraus, dass er auch identifiziert werden kann, was erschwert wird, wenn ausschlaggebende Gesichtszüge nicht mehr erkennbar sind.
Ein Verstoß gegen die Vorschrift wird vorsätzlich begangen. Die angemessene Sanktion für die Zuwiderhandlung liegt daher bei 60 Euro.
Verboten ist das Tragen von Masken, Schleiern und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken. Nicht verboten sind reine Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen (z. B. Hut, Kappe, Kopftuch), Gesichtsbemalung, -behaarung oder Gesichtsschmuck (z. B. Tätowierung, Piercing, Karnevals- oder Faschingsschminke), die Sicht erhaltende oder unterstützende Brillen (z. B. Sonnenbrille), die nur geringfügige Teile des Gesichts umfassen. Ebenfalls nicht verboten ist das Tragen von Schutzhelmen für Kraftradfahrer.
Ihr Schutzbedürfnis ist vorrangig.
Muss ich jetzt mein zartes Gesicht immer freilegen, wenn ich im Winter offen fahre?
Vielleicht könnte man ersatzweise eine Puppe aus einem 3-Drucker auf den Beifahrersitz packen, so als "alter ego", eventuell noch mit Pappschild und Pfeil: "Thats me"
Oder eine Balaclava mit Gesichtsportrait?
Gibt es durchsichtige Wolle?
Am Flughafen haben sie es doch diese Dinger, mit denen man Koffer in Folie einpacken kann, würde ja vielleicht auch als Schal funktionieren.
ich bin so unruhig deswegen und habe gerade unserem Verkehrsminister geschrieben (wirklich)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lese gerade mit Entsetzen, dass Gesichter beim Autofahren zukünftig unverhüllt bleiben müssen.
Ich fahre einen alten britischen Roadster, der kein Verdeck und nur eine sehr kleine Frontscheibe besitzt.
Bei Regen und niedrigen Temperaturen habe ich bislang eine sogenannte Balaclava (Sturmhaube) getragen, um mich zu schützen.
Motorradfahrer dürfen ja freundlicherweise weiterhin einen Helm tragen, um sich zu schützen.
Zum Gesichtsschutz-auch bei Motorradfahrern oder Radfahrern-sagt Ihr Ministerium im neuen Erlass leider nichts.
Ich fühle mich nun doch sehr verunsichert und bitte um Klärung im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht als zuständiges Ministerium.
Bin mal gespannt, ob da was zurückkommt
Bernie
Punkt 3
Das Tragen von Masken, Schleiern und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken, ist künftig verboten.
•Ein Verstoß gegen die Vorschrift wird vorsätzlich begangen und künftig mit 60 Euro bestraft.
Ziel der Neuregelung in der StVO ist die Gewährleistung einer effektiven – heute vermehrt automatisierten – Verkehrsüberwachung durch Feststellbarkeit der Identität des Kraftfahrzeug-führers. Das Rechtsstaatsprinzip gebietet, dass nur der Fahrer zur Verantwortung gezogen werden kann. Dies setzt voraus, dass er auch identifiziert werden kann, was erschwert wird, wenn ausschlaggebende Gesichtszüge nicht mehr erkennbar sind.
Ein Verstoß gegen die Vorschrift wird vorsätzlich begangen. Die angemessene Sanktion für die Zuwiderhandlung liegt daher bei 60 Euro.
Verboten ist das Tragen von Masken, Schleiern und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken. Nicht verboten sind reine Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen (z. B. Hut, Kappe, Kopftuch), Gesichtsbemalung, -behaarung oder Gesichtsschmuck (z. B. Tätowierung, Piercing, Karnevals- oder Faschingsschminke), die Sicht erhaltende oder unterstützende Brillen (z. B. Sonnenbrille), die nur geringfügige Teile des Gesichts umfassen. Ebenfalls nicht verboten ist das Tragen von Schutzhelmen für Kraftradfahrer.
Ihr Schutzbedürfnis ist vorrangig.
Muss ich jetzt mein zartes Gesicht immer freilegen, wenn ich im Winter offen fahre?
Vielleicht könnte man ersatzweise eine Puppe aus einem 3-Drucker auf den Beifahrersitz packen, so als "alter ego", eventuell noch mit Pappschild und Pfeil: "Thats me"
Oder eine Balaclava mit Gesichtsportrait?
Gibt es durchsichtige Wolle?
Am Flughafen haben sie es doch diese Dinger, mit denen man Koffer in Folie einpacken kann, würde ja vielleicht auch als Schal funktionieren.
ich bin so unruhig deswegen und habe gerade unserem Verkehrsminister geschrieben (wirklich)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lese gerade mit Entsetzen, dass Gesichter beim Autofahren zukünftig unverhüllt bleiben müssen.
Ich fahre einen alten britischen Roadster, der kein Verdeck und nur eine sehr kleine Frontscheibe besitzt.
Bei Regen und niedrigen Temperaturen habe ich bislang eine sogenannte Balaclava (Sturmhaube) getragen, um mich zu schützen.
Motorradfahrer dürfen ja freundlicherweise weiterhin einen Helm tragen, um sich zu schützen.
Zum Gesichtsschutz-auch bei Motorradfahrern oder Radfahrern-sagt Ihr Ministerium im neuen Erlass leider nichts.
Ich fühle mich nun doch sehr verunsichert und bitte um Klärung im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht als zuständiges Ministerium.
Bin mal gespannt, ob da was zurückkommt
Bernie