RV 8 und Werkstatt
Verfasst: 15. Aug 2024, 23:55
was man in einer Werkstatt mit einem RV8 erleben kann
Nach 15 Monaten ist es vollbracht: ich habe meinen RV8 wieder . . . wenn auch nicht mit dem erhofften Erfolg!
Die „Werkstatt“ hat es nach vielen Verzögerungen geschafft, durch Austausch der Kardanwelle und Abdichtung des Getriebes das Auto wieder fahrbar zu machen!
Leider funktioniert der Tacho immer noch nicht richtig, jetzt zeigt er nur bis 50km/h die gefahrene Geschwindigkeit an. Bei höheren Werten treten nicht tolerierbare Abweichungen auf. Eine Nachbesserung lehnt der „Werkstattbesitzer“ trotz gegebener Garantie ab.
Ich weiß im Augenblick nicht, wie ich mich weiter verhalten soll.
Ich habe allein für die „Reparatur“ des Tachos 1430,-- € bezahlt und eine schriftliche Garantie erhalten (Email des Werkstattbesitzers : „nach Absprache mit meinem Anwalt übernehme ich die Gewährleistung der von mir erbrachten Arbeiten. Diese sind die Demontage und Montage der Auspuffanlage, Ab- und Anbau der Kardanwelle, sowie die komplette Montage der Tachomodifikationen.)
Da die ersten Versuche nicht erfolgreich waren und immer neue Ausreden kamen, habe ich ihm eine Nachbesserungsfrist eingeräumt. Danach hat er das Auto ausgeliefert.
Mein Freund hat den Wagen entgegen genommen und Probe gefahren (das Ergebnis ist oben beschrieben).
Da m.E. die Reparatur nicht gelungen ist, möchte ich die 1430,-- € zurück.
Gibt es im Kreise der Forum-Mitglieder jemand, der eine Meinung zu dem Vorgang hat, oder mir einen Rat geben kann (ich bin Rechtschutz versichert).
Gerne auch als PN
Uli
Nach 15 Monaten ist es vollbracht: ich habe meinen RV8 wieder . . . wenn auch nicht mit dem erhofften Erfolg!
Die „Werkstatt“ hat es nach vielen Verzögerungen geschafft, durch Austausch der Kardanwelle und Abdichtung des Getriebes das Auto wieder fahrbar zu machen!
Leider funktioniert der Tacho immer noch nicht richtig, jetzt zeigt er nur bis 50km/h die gefahrene Geschwindigkeit an. Bei höheren Werten treten nicht tolerierbare Abweichungen auf. Eine Nachbesserung lehnt der „Werkstattbesitzer“ trotz gegebener Garantie ab.
Ich weiß im Augenblick nicht, wie ich mich weiter verhalten soll.
Ich habe allein für die „Reparatur“ des Tachos 1430,-- € bezahlt und eine schriftliche Garantie erhalten (Email des Werkstattbesitzers : „nach Absprache mit meinem Anwalt übernehme ich die Gewährleistung der von mir erbrachten Arbeiten. Diese sind die Demontage und Montage der Auspuffanlage, Ab- und Anbau der Kardanwelle, sowie die komplette Montage der Tachomodifikationen.)
Da die ersten Versuche nicht erfolgreich waren und immer neue Ausreden kamen, habe ich ihm eine Nachbesserungsfrist eingeräumt. Danach hat er das Auto ausgeliefert.
Mein Freund hat den Wagen entgegen genommen und Probe gefahren (das Ergebnis ist oben beschrieben).
Da m.E. die Reparatur nicht gelungen ist, möchte ich die 1430,-- € zurück.
Gibt es im Kreise der Forum-Mitglieder jemand, der eine Meinung zu dem Vorgang hat, oder mir einen Rat geben kann (ich bin Rechtschutz versichert).
Gerne auch als PN
Uli