JHV Abstimmungsberechtigung
Verfasst: 4. Mär 2004, 15:01
Gestern erhielt ich die Zwischenmitteilung, in der darauf hingewiesen wird, dass eine Abstimmungsberechtigung nur bei gezahltem Jahresbeitrag besteht. Ich halte dieses für einen abenteuerlich einsamen Beschluss: Erstens habe ich - wie offenbar sehr viele andere auch - eine Einzugsermächtigung erteilt. Ich habe gar keinen Einfluss darauf, wann der Vorstand die Beiträge einzieht. Bisher ist das jedenfalls - trotz ausreichender Deckung auf meinem Konto - nicht erfolgt. Wenn der Einzug erst nach der JHV erfolgt, würde das in der Konsequenz bedeuten, dass whrscheinlich kaum jemand stimmberechtigt wäre. Das kann doch wohl nicht sein! Zweitens ist mir nicht bekannt, dass die Vereinssatzung einen solchen Hinweis auf fehlende Abstimmungsberechtigung beinhaltet. Insofern halte ich die "Drohung" in der Zwischeninfo für gegenstandslos.
Alexander Panitzki
#1.076
Alexander Panitzki
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