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Wie läuft es wirklich mit dem "H"?

Verfasst: 29. Nov 2001, 09:43
von Batolo
Gerade lese ich den Beitrag zur "Abzocke" ...

kommentieren möchte ich das jetzt nicht, dazu hätte ich keinen
neuen Beitrag eröffnet.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, weil wir doch nun schon beim Thema sind,
auch eine Frage zum magischen "H" zu stellen.
Auch ich möchte im kommenden Frühjahr diesen Akt vollziehen
und mache mir nun erstmalig Gedanken darüber,
was es wohl alles zu beachten gibt.
Möglich, dass ich mal wieder nicht gescheit aufgepasst habe
und schon zahlreiche Beiträge in dieser Form verfasst wurden.
Dann bitte ich freundlich um promptes Einschreiten und Verweis auf diese.
Falls nicht, hier meine Frage(n):

Bereits verstanden habe ich, dass es wie bei jeder Fahrzeug Untersuchung
darauf ankommt, ob nun Herr Müller, Herr Meier, Herr Schulze o.ä.
sich das Fahrzeug anschaut. Jeder sieht es anders und sicherlich
aus seiner persönlichen Sichtweise richtig.
Damit meine ich z.B. die Geschichte mit dem Weber-Vergaser,
welche auch auf mich zukommen wird.
Mit demontierten Sonnenblenden habe ich jedenfalls seit zehn Jahren
noch keine Probleme.

Vielmehr interessiert es mich, ob ich zusätzlich zum Fahrzeug noch etwas
anderes zum TÜV mitbringen muss.
Gibt es Formulare, die schon vorher auszufüllen sind?
Muss ich genauere und gesicherte Angaben zum Modell und
seinen Technischen Daten besorgen. ( Siehe MichaelW <- Ein MG Midget MKIII
wird als AH Sprite MKII eingetragen).
Sind da Kopien aus Werkstatthandbuch und/oder original Betriebsanleitung ausreichend?

Ich denke, es ist nicht nötig, da noch weiter ins Detail zu gehen.
Ihr habt verstanden, worum es mir geht.
Es wäre also nett, wenn mir jemand von Euch stichpunktartig auflisten könnte,
was dringend erforderlich oder auch einfach nur "von Vorteil" ist.

Beste Grüße


-bert-

Verfasst: 29. Nov 2001, 10:17
von Andreas
Lieber Bert,
hatten wir schon mal (SUCHEN-Funktion oben rechts im Fenster). Am ergiebigsten ist http://www.mgdc.de/ubb/Forum8/HTML/000030.html
Weitere Beiträge (mit teilweise abenteuerlichen Nebenkriegsschauplätzen), die eröffnet http://www.mgdc.de/ubb/Forum8/HTML/000157.html http://www.mgdc.de/ubb/Forum8/HTML/000159.html http://www.mgdc.de/ubb/Forum8/HTML/000281.html http://www.mgdc.de/ubb/Forum8/HTML/000320.html http://www.mgdc.de/ubb/Forum8/HTML/000333.html

Gruß, Andreas

Verfasst: 18. Dez 2001, 23:40
von ml
Andreas - deine web sites in Ehren. Am einfachsten ist die Web Seite des TÜV Rheinland (lass mich wissen ob Du weitere Info brauchst, dann grabe ich im Papier oder faxe - e-mail an malueck@compuserve.de). Kurz und bündig stehen dort die Zulassungskriterien und -was noch wichtiger ist: die Ausnahmen. So darfst Du z.B. ohne Probleme oder Eintrag eine Nummer grössere Reifen fahren.
Der C war gar kein Problem - der B wird es im Feb 2002 auch nicht. Gutachten kostet 198,- - ähhh 100 Euro (glaub ich - ist lange her) plus Umschreibung.
Also
D.K.P. Durchaus Kein Problem
gruss
ml

Verfasst: 19. Dez 2001, 09:00
von Andreas
Den kompletten Anforderungskatalog hatte ich seinerzeit im Thread http://www.mgdc.de/ubb/Forum8/HTML/000030.html
eingestellt - der ist auch noch da ;-)
Hier das Original-Link zum TÜV: http://www.tuev-sued.de/auto/special/urncirnqxgva.html
...und die wichtigsten Regeln auf einen Blick: http://www.tuev-sued.de/auto/special/vnypytejybhh.html
Zu den Reifen habe ich aber noch eine Frage, Manfred:
Du schreibst, man könne eine Nummer breitere Reifen OHNE Eintragung verwenden?
Der Anforderungskatalog sagt ja, man dürfe zwei Nummern breiter fahren, über Eintragungen läßt man sich da aber nicht aus. Hier in Düsseldorf muß ich grundsätzlich jede Verbreituerung eintragen lassen (habe vorsichtshalber noch mal nachgefragt), sogar eine Reduzierung des Querschnittes muß eingetragen werden, selbst wenn ich innerhalb der erlaubten Abweichung des Abrollumfanges bleibe (war beim Winterreifenkauf für den V8 ein kleines Problem - zum Glück habe ich dann noch passende Reifen im gewünschten Profil gefunden).
Also, hast Du dazu noch weitere Infos?

Vielen Dank im Voraus,

Gruß, Andreas


[Dieser Beitrag wurde von Andreas am 19.12.2001 editiert.]

Verfasst: 19. Dez 2001, 12:13
von ml
Andreas - um ehrlich zu sein: ich sehe es eher pragmatisch und lasse es drauf ankommen. Fahre allerdings die 165 - 15 eingetragene Grösse.
Zur Not würde ich dem freundlichen Polizisten das Papier vom Tuev Sued (danke - das war es) zeigen. Das Risiko ist wohl gering. Ich bin das letzte Mal vor 10 Jahren angehalten und gefragt worden, ob die Rechtslenkung nicht eingetragen werden muss. Dafür wurden die damals noch strikt verbotenen Flügelmuttern übersehen. Meine Erfahrungen mit der Polizei sind da sehr positiv. Viele freuen sich einfach das es so etwas noch auf der Strasse gibtund grüssen freundlich.
Und wenn ich recht informiert bin, ist das Fahren eines H Kennzeichens für ein Alltagsauto nicht zulässig. Also befinden wir uns immer auf Werft Probefahrt.
Düsseldorf war allerdings schon vor 25 Jahren komisch als wir mit einem MGA durch Oberkassel gegurkt sind.
Wenn ich das nächste mal meinen Haus - und Hof Gutachter vom TÜV treffe (MGB Fan), frage ich ihn mal danach. Wenn man so einen Mann kennt und vernünftig mit ihm redet, wird er bei Erstellung des H Gutachtens bestimmt alles eintragen was man so braucht. Zumindest hat er mir das für den B zugesagt.
manfred

Verfasst: 19. Dez 2001, 12:45
von Addi
Hallo Manfred

in einem Punkt muß ich dich korrigieren. Das H-Kennzeichen ist nicht durch irgendwelche Fahrtbeschränkungen betroffen. Nur beim roten Oldtimerkennzeichen gibt es diese Einschränkungen.

Gruß Addi