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Mehr als 2 Personen im MGB?
Verfasst: 23. Mai 2001, 12:13
von Andreas Karl
Hallo!
Ich habe einen MGB, EZ '65 mit Steck-Verdeck. Dürfen mehr als 2 Personen mitfahren? Wie sieht es mit der rechtl. Seite aus (mal abgesehen von der persönl. Verantwortung!)Wer kann mir hier Tipps geben?
Gruß, Andreas
Verfasst: 28. Mai 2001, 15:22
von DirkB
Hallo Andreas,
da der B nur für zwei Personen zugelassen ist, dürfen rechtlich auch nicht mehr als 2 Personen mitfahren, sonst findet man sich im Bußgeldkatalog und in Flensburg wieder.Dies gilt natürlich nur für den öffentlichen Straßenverkehr. Auf Deinem eigenen Grundstück kannst auch einen Rekord der Marke:"Wie viele Menschen passen in einen fahrenden MG B?" aufstellen!
Aber davon abgesehen, wem möchtest Du diesen Platz, der ja maximal eine Reisetasche aufnehmen kann, denn zumuten? Bei einem Steckverdeck mag ja noch ein zusätzlicher Mensch Platz finden, aber auch nur dann wenn er sich querlegt. Im geschlossenen Zustand reicht der Raum maximal für ein Kleinkind, aber auch nur, wenn man das Risiko eingeht, daß es ohne Kindersitz und ohne Rückhaltesysteme im Falle eines Falles hilflos durch die Gegend fliegt.
Dann doch besser ein B GT oder eine Magnette für den Familienausflug!
Safety Fast
DirkB
Verfasst: 28. Mai 2001, 15:59
von Patrick
Da stimme ich Dir nicht ganz zu,
es gibt MGB's, die als 2+2 Autos zugelassen sind (= 2 Sitzplätze + 2 Notplätze).
Es ist korrekt, dass der Platz sehr beschränkt ist, wie aber unser Clubmitglied Horst Prokoppa bewiesen hat, ist es so möglich einen Kurzurlaub im Allgäu mit 2 Kindern zu unternehmen. Horst hat zwei Kindersitze eingebaut, den ausführlichen Urlaubsbericht gibts übrigens in einem älteren "Drivers Magazin".
Unstrittig ist natürlich der Punkt, dass es nicht ganz ungefährlich ist. Aber bei einer gemütlichen Sonntagsausfahrt oder Rallye, wo langsam durchs Grüne gefahren wird, kann man doch wohl dieses Risiko eingehen, sonst dürften wir auch selbst nicht mit unseren Autos unterwegs sein.
Ich bin zur Zeit selbst auf der Suche nach einen entsprechenden KFZ-Brief, der den MGB als 2+2 ausweist, also Aufruf an alle: Meldet Euch hier im Web, wenn ihr einen 2+2 habt und mir eine Briefkopie zur Verfügung stellen könnt.
Gruß, Patrick
Verfasst: 29. Mai 2001, 09:50
von Mathias Tolle
Nach meinem Wissensstand (hab ich mal gelesen) zählt nicht die eingetragene Personenzahl, sondern die tasächlichen Sitzplätze, die sicher! für die Passagiere (Sicherheitsgurte, wo sie vorgeschrieben sind)und ohne Beeinflussung der Bewegungs- und Sichtfreiheit des Fahrers sind. D.h. bei alten Wagen ohne vorgeschriebenen Sicherheitsgurten (hinten) muss nicht eingetragen werden.
Haben wir unter den Boardusern keinen Polizisten, der das mal überprüfen kann. Ich hab das mal aus einer sicheren Quelle gelesen, weiss aber nicht mehr wo.
Gruß
Mathias
Verfasst: 29. Mai 2001, 11:22
von Heiner Thüroff
Hallo Patrick,
ich kann nächste Woche eine entsprechende Kopie eines Scheines besorgen,in dem 2+2 Sitze eingetragen sind.(69 er MGB).
Gruß Heiner
Verfasst: 30. Mai 2001, 16:12
von Andreas Karl
Hallo Heiner,
kannst Du mir vielleicht auch eine Kopie des Scheines 2+2 zukommen lassen? Das wäre nett.
Vielen Dank auch an die anderen.
Gruß, Andreas
Verfasst: 31. Mai 2001, 00:44
von Heiner Thüroff
Hallo Andreas,
wird noch ne´gute Woche dauern,da mein Freund gerade in Sardinien ist ,aber dann.....
Gruß ,Heiner
[Dieser Beitrag wurde von Heiner Thüroff am 31.05.2001 editiert.]
Verfasst: 5. Aug 2001, 15:02
von Christian Lorek
Hallo Heiner,
ist es möglich,das Du auch mir die Briefkopie
mit dem 2+2-Eintrag zuschickst? Wäre super nett, Danke!
Gruß Christian
Verfasst: 6. Aug 2001, 00:22
von Heiner Thüroff
Hallo Christian ,
werde mich nächste Woche darum kümmern.
Gruß Heiner
Verfasst: 23. Aug 2001, 22:02
von GUNDOLF
Mir ist auch folgende Erklärung gegeben worden - wann und wo weis ich auch nicht mehr !
Grundsätzlich ist die Personenzahl (auch 10) unwichtig, sofern die Bewegungsfreiheit des Fahrers und die Zuladung bzw. das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wir. Gilt natürlich nur bei Fahrzeugen bei denen keine Anschnallpflicht besteht !
Gruß
GUNDOLF
Verfasst: 23. Jan 2002, 18:27
von Rafael
Wer den Gesetzestext lesen möchte kann dies unter
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.html tun (§35a).
Ich hätte auch gern so 'ne Kopie!
Viele Grüße
Rafael
[Dieser Beitrag wurde von Rafael am 23.01.2002 editiert.]
Verfasst: 25. Jan 2002, 13:07
von ml
Heiner
Die Briefkopie hätte ich auch gerne. Der B bekommt nächsten Monat ein H Gutachten und dann wird eingetragen was nur geht. Gruss manfred
Verfasst: 27. Jan 2002, 11:48
von ARMIN
Hallo Heiner,wenn es nicht zuviel Arbeit macht könntest Du mir auch eine Kopie mit dem 2 + 2 Eintrag zukommen lassen. Vielen Dank im Voraus Armin
Verfasst: 28. Jan 2002, 13:57
von k.plenio
@ all:
Eventuell sollte man noch mal "Regeln und Erklärungen" durchlesen
(
http://www.mgdc.de/cgi-local/Ultimate.cgi?action=agree )
Da steht unter anderem: Wir bitten alle Besucher oder Mitglieder des Foren-Systems um eine engagierte und faire Diskussion und um akzeptable Wortwahl. Verwenden Sie bitte eine Sprache, die Sie in Antworten zu Ihren Beiträgen auch akzeptieren würden.
Es würde bestimmt ein besseres Licht auf unser aller Messageboard werfen, wenn man gewisse Streitigkeiten unter vier Augen per Mail oder auf den nächsten Treffen bei einer Apfelschorle bespricht.
Ich denke, unser Messageboard ist eine tolle Diskussionsplattform und so sollte es auch bleiben, oder?
Euer Karsten
#1109
Verfasst: 24. Feb 2002, 08:24
von wilhelm
Hallo Leute,
bin auch sehr interessiert an diesem Thema (wg. Nachwuchs). Ich kann mir nur überhaupt nicht vorstellen, wie das gehen soll. Hat einer von Euch zufällig ein Photo o.ä. Oder gibt`s in irgend einem Buch eine entspr. Abbildung?
Gruß,
Wilhelm
Verfasst: 25. Feb 2002, 18:26
von steffen
In einem Artikel in der Markt Heft 5/86 ist ein 2+2 Sitzer abgebildet. War es evtl. nur ein Prototyp?
Evtl. könnte man ja wie im 190 SL einen dritten Sitz quer einbauen, oder