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H - Zulassung (mal wieder...)

Verfasst: 26. Okt 2002, 10:44
von chris_c
Hallo,

aus der heutigen Ausgabe der FAZ:

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Oldtimer

Das H-Kennzeichen kann schon im Januar des Jahres beantragt werden, in dem das Auto 30 Jahre alt wird. Darauf weist die Fachzeitschrift "Motor Klassik" in ihrer jüngsten Ausgabe hin. Ein im September 1973 erstmals zugelassener Wagen kann somit schon von Januar 2003 an mit dem H-Kennzeichen bewegt werden. Nötig dafür ist freilich eine eigene Hauptuntersuchung beim TÜV, das Fahrzeug muß im Original-Zustand sein. Die Kosten für die Umschreibung belaufen sich auf rund 120 Euro. Lohn der Mühe: ein reduzierter jährlicher Steuersatz von 191 Euro. fbs.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.10.2002, Nr. 249 / Seite 49<HR></BLOCKQUOTE>

Bisher dachte ich immer, es zählt der Tag der Erstzulassung, weiß jemand etwas darüber, haben sich vielleicht die Bestimmungen geändert?

Gruß
Christopher

[Dieser Beitrag wurde von chris_c am 26.10.2002 editiert.]

Verfasst: 27. Okt 2002, 13:17
von Matthias
Stimmt ganz offenbar wirklich so. Der DEUVET hat das in seinen regelmäßigen Mitteilungen, auf die wohl auch dieser Artikel zurückgeht, mitgeteilt.


Gruß

Matthias Schulze #421

Verfasst: 28. Okt 2002, 10:13
von chris_c
...oder auch nicht.

Ein Anruf bei der Behörde in Hamburg ergab nach längerem Gespräch, daß der Tag der Erstzulassung entscheidend ist, obwohl zugegeben wurde, daß das unterschiedlich gehandhabt wird.
Irgendwie ist das verwirrend, gibt es jetzt eine Bestimmung, die eindeutig regelt, welches Datum heranzuziehen ist, oder ist die Veröffentlichung der DEUVET nur als "self-fulfilling prophecy" gedacht?

Gruß
Christopher

Verfasst: 28. Okt 2002, 11:12
von Stefan M.
Und da wir gerade beim Thema H-Kz. sind: Hat sich schonmal jemand Gedanken gemacht, was mit den MG B-Chromumbauten passiert, die ab '04 Oldtimer auch im gesetzlichen Sinne werden? Haben die eine Chance auf das "H"?

Oder gibt es eine Möglichkeit, diese Autos mit G-Kat nachzurüsten?

Neugierige Grüße des immer noch MG-losen
Stefan

Verfasst: 28. Okt 2002, 11:20
von chris_c
Hallo,

zumindest das läßt sich offensichtlich eindeutig beantworten. Aus dem Richtlinienkatalog
http://www.tuev-sued.de/auto/download/O ... chland.pdf
geht hervor, daß
1. der Chromumbau möglich ist (S. 6)
2. Die Nachrüstung mit einem Katalysator grundsätzlich möglich ist (S. 9)

Gruß
Christopher

Verfasst: 28. Okt 2002, 18:25
von Peter Joos
Hallo zusammen,

1998 hatte ich einen Volvo Amazon, welcher am 1.7.68 zugelassen wurde. Auf Anfrage beim Landratsamt sagte man mir, dass nur das Jahr und nicht der genaue Tag der Erstzulassung massgebend wäre. Somit konnte ich das Auto bereits im April H-mässig bewegen.

Gruss

Peter

Verfasst: 30. Okt 2002, 12:57
von chris_c
So, nach einer Anfrage per eMail habe ich es jetzt auch schriftlich in einem Einzeiler:

"In Hamburg wird für die Oldtimer-Zulassung das Datum der Erstzulassung zu Grunde gelegt."

Auslegung von Gesetzen ist halt Glückssache Bild

Gruß
Christopher

Verfasst: 4. Dez 2002, 14:29
von Sandra
Hi,
wenn ich mich für ein H-Kennzeichen entscheide, bekomme ich dann eine komplett neue Nummer oder wird meine bestehende Nummer nur um das "H" addiert?

Beste Grüße,
Sandra

Verfasst: 4. Dez 2002, 14:47
von Manfred Hürland #224
Hallo Sandra,

amtl. Kennzeichen bleibt, das 'H' wird hinten drangehängt.

Grüße
Manfred Hürland

Verfasst: 4. Dez 2002, 20:57
von Heiner Thüroff
Hallo Sandra,
ich habe eine neue Nummer zugeteilt "bekommen".
Obwohl ich nicht wollte !
Gruß
Heiner

#1376

Verfasst: 5. Dez 2002, 08:12
von Thomas Harhoff
Auf meine Nachfrage beim Straßenverkehrsamt in Wesel teilte man mir mit, dass das Datum der Erstzulassung entscheidend sei. Zum Thema neues Kennzeichen: Es muß natürlich genügend Platz für das zusätzliche "H" sein. Wenn nicht, bekommt man ein neues Kennzeichen.

Verfasst: 5. Dez 2002, 08:17
von Gagamohn
Hallo,
weiß vielleicht jemand wie das mit der H-Zulassung in Dortmund gehandhabt wird?
Wird hier das Jahr oder der genaue Tag genommen?

Gruß
Bernd