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Fahrgestellnummer Midget MK3

Verfasst: 6. Jul 2001, 03:13
von Dirk
Hallo MG Freunde,
hier schon meine Frage :
muß zusätzlich zum Blechschildchen im Motorraum noch eine Fahrgestellnummer eingeschlagen werden ( wenn ja, wo ?) ? Falls es eine gab ist diese nun hoffnungslos überlackiert. Das Fahrzeug ist Baujahr 10/73.
Besten Dank an Alle.
Dirk

Verfasst: 6. Jul 2001, 09:01
von Josef Eckert
Hallo Dirk,
keines von beiden ist notwendig, wenn Dein Midget vor einem bestimmten Datum, ich glaube 01.07.1969, hergestellt wurde. Erkundige Dich beim TÜV, die wissen das normalerweise.
Gruß
Josef

Verfasst: 6. Jul 2001, 09:04
von Josef Eckert
Tschuldigung Dirk,
habe zu spät gelesen, daß Dein Fahrzeug Bj. 73 ist.
Gruß
Josef
Aber trotzdem: Frag beim TÜV nach. Unser TÜV ist inzwischen (meistens) sehr nett geworden!

Verfasst: 6. Jul 2001, 09:23
von Thomas Harhoff
Hallo Dirk, bei meinem Midget, Bj. 5/73 bin ich damals (vor 10 Jahren) ohne eingeschlagene Ident.-Nr. zur Erstabnahme gefahren. Ich war der irrigen Anahme, daß der TÜV diese einschlagen würde. Ich wurde eines Besseren belehrt. Um nicht noch einmal mit dem Fahrzeug vorfahren zu müssen, ist damals in die Papiere "Ident.-Nr. vorn rechts auf Längsträger" eingetragen worden. Zusätzlich habe ich noch dieses kleine Blechschild angebracht. Ob das vorgeschrieben ist weiß ich allerdings nicht.

Verfasst: 6. Jul 2001, 15:23
von MichaelW
Ich würde auch lieber mal nachfragen!
Bei meinem Midget (bj.67) hat der Vorbesitzer für den TÜV noch mal die Nummer eingeschlagen. Datauf hat meine Zulassungsbehörde Ärger wegen doppelter Fahrgestellnummer gemacht. Das sei eine zu viel und ich brauchte einen Nachtrag vom TÜVPrüfer der es so haben wollte....
Viel Erfolg
Michael

Verfasst: 8. Jul 2001, 21:14
von T96
Hallo Dirk,

mein Midget (3/67) hat nur die Nummer auf dem Blechschild, eine weitere ist nicht vorhanden. Bei der Vollabnahme wollte der TÜV-Prüfer wissen, wo ich eine einschlagen werde, um es dann in den Papieren zu vermerken. Dies hat er allerdings vergessen. So wie ich ihn damals aber verstanden habe, ist es wichtig, daß eine Nummer eingeschlagen wird, um sie nicht nachträglich ändern zu können, das Blechschild sei unnötig....

Grüße

Tobias

Verfasst: 8. Jul 2001, 23:07
von Dirk
Besten Dank für Eure Beiträge, ich werde gleich morgen mal beim TÜV nachfragen. Mich würde noch interessieren wo Eure Midgets mit Fahrgestellnummern verhauen wurden ( falls vohanden natürlich ).
Besten Dank
Dirk

Verfasst: 10. Jul 2001, 12:36
von T96
Hallo Dirk,

mich hat er gefragt wo ich die Nummer einschlagen will. Er hat aber gesagt am besten wäre es vorne auf dem Rahmen.

Grüße

Tobias

Verfasst: 10. Jul 2001, 22:36
von Hartmut Stevens
auf's Datum der Erstzulassung kommt es an : bei Erstzulassung vor 1.10.69 ist ein angenietetes Schild ausreichend, nur bei späterer Erstzulassung muss die Fahrgestellnummer eingeschlagen sein. Im Zweifel soll der TÜV-Prüfer im §59 der StVZO nachlesen...

Ich ärgere mich heute noch, dass ich das 1977 nicht wusste: da hat der TÜV-Prüfer verlangt, auf dem frisch lackierten Blech meines soeben restaurierten 1964er Princess herumzuhämmern.

Viele Grüsse,
Hartmut Stevens