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H-Kennzeichen nach Umbau auf Chrom?

Verfasst: 7. Feb 2005, 15:29
von lupus
Hallo Gemeinde,
bin im Begriff einen MGB zu kaufen, der in 5 Monaten 30 J alt wird und auf Chrom umgebaut ist. Gibt es ein Problem mit dem H-Kennzeichen? Gilt das Herstellerjahr oder der exakte Monat?
Vielen Dank für Hinweis, ist kaufentscheident.
Martin

Verfasst: 7. Feb 2005, 15:41
von Gagamohn
Hallo Martin,
es zählt der Monat, ich musste auch leider bis zum 1.7.04 warten, damit ich das H bekam.
Weitere Info findest Du hier http://www.schellong.de/div/Hanforderungen.pdf

Der Umbau Gummi auf Chrom ist kein Hinderniss.

Gruss
Bernd

  [Erledigt]

Verfasst: 7. Feb 2005, 16:18
von Daniel Fulda
Hallo Martin,

auch auf die Gefahr hin Dich zu enttäuschen: für die Zulassung des H-Kennzeichens ist nicht das Herstelldatum sondern der Monat der ersten Zulassung entscheident. Ausnahmen gibt es bei aus dem Ausland importierten Fahrzeugen, bei denen das ursprüngliche Datum der Erstzulassung nicht mehr ermittelt werden kann, hier gilt pauschal der 01.07. des Baujahres.
Solltest Du also einen MGB in der Garage stehen haben, der 1966 gebaut wurde aber erst letztes Jahr ertszugelassen wurde müsstest Du noch lange 29 Jahre auf ein H-Kennzeichen warten.

Grüße
Daniel Fulda (#1111)

Verfasst: 8. Feb 2005, 09:36
von Mike Standring
Daniel, würdest Du Dein 66iger B überhaupt zulassen können? Die Abgasreinigung fehlt, der Wagen ist bestimmt zu laut und die Sicherheitseinrichtungen (Airbag, Sicherehitsgurte, Gurtstrammer, Sidebag, Kniebag, Kopfstützen, dritte Bremsleuchte, Leuchtweitenregelung der Scheinwerfer usw.) fehlen auch!

Mike

Verfasst: 12. Feb 2005, 20:40
von apfelrechner
hallo lupus,
frag einfach mal bei verschiedenen TÜV stellen nach, es gibt da nämlich spielraum für die H zulassung bez. monat/ jahr. der TÜV ist ein dienstleistungsbetrieb mit interesse an kunden (= gebühren!) von 2 TüV stellen in meiner nähe gibt es einen, der das zulassungsjahr für das H akzeptiert.
gruß richard

Verfasst: 12. Feb 2005, 22:37
von Andreas
Die Oldtimerzulassung wird in §21c STVZO geregelt. Danach ist ein Gutachten erforderlich, welches einer Richtlinie der jeweiligen zuständigen Landesbehörde entspricht. Mittlerweile haben sich die TÜVs auf eine einheitliche Richtlinie verständigt, siehe Beitrag eines Hobby-Kollegen weiter oben.
Die eigentliche Zulassung macht dann natürlich nicht der TÜV, sondern die Zulassungstelle - also das eine nicht mit dem anderen verwechseln. Und die Zulassungsstelle schaut dann, ob ein positives Gutachten vorliegt, und wirft dann in der Regel einen Blick in die Fahrzeugpapiere, ob die Erstzulassung länger als 30 Jahre her ist.
Vorgehen also:
Bei der Zulassungsstelle die Auslegung vor Ort erfragen (Jahr/Monat/ oder gar Tag der Erstzulassung). Dann beim TÜV das Gutachten machen lassen, damit wieder zur Zulassungsstelle und ein H-Kennzeichen holen.
Achtung: Die Gutachten gelten z.B: in Düsseldorf nur ein halbes Jahr, also nicht zu früh zum TÜV fahren!

Andreas

[Dieser Beitrag wurde von Andreas am 12.02.2005 editiert.]