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Fahrzeug-Import aus nicht EU-Land
Verfasst: 8. Mär 2005, 14:58
von blake
Hallo Zusammen,
ich habe vor ein Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland zu importieren. Zu den gängigen EU-Importen aus GB habe ich einige Beiträge im Forum gefunden leider nichts zum Import aus CH. Für Info´s zu den benötigten Papieren, Gültigkeitsbereich der Kurzkennzeichen etc und der anfallenden Kosten für Zoll Einfuhrsteuer etc wäre ich Euch dankbar.
Danke im voraus und Gruß
Blake
Verfasst: 8. Mär 2005, 15:27
von Heiner Thüroff
Hallo Blake,
man braucht eine Vollabnahme. Wenn der Wagen älter als 30 Jahre ist macht es Sinn sofort das Gutachten vom Tüv gemäß §21 StVZO mitmachen zu lassen.
Wenn Du Dir eine rote Nummer besorgst kannst Du dann zum Tüv. ;-)In der Schweiz braucht man keine Warnblinkanlage, bei uns schon !!!
Für die Zulassung muß er aber verzollt sein.
Das erledigt man an der Grenze oder beim zuständigen Zollamt. Wenn man es nicht an der Grenze schafft, besorgt man sich bei der Industrie und Handelskammer das Formular Nr.0737 und wandert damit zum Zollamt. Dort wird dann auf die Kaufsumme !!!die MwST auferlegt.Diese Summe wird dann mit 10 % verzollt. Mit Präverenzspruch sollte dies wegfallen.
Dann erst geht es zur Zulassungsstelle
u.a. mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA die nur 4 Wochen gütig ist, Doppelkarte , Tüv-Bescheinigug, Kaufvertrag, orginalem Brief und der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt.
Es sollten alle Angaben wie Ident.-Nr.usw und, falls AT Motor, die richtige Motornummer ausgefüllt sein.
Der Kaufvertrag sollte nicht zu hoch sein ! Wenn möglich ;-))))
Man sollte aber absolut eines vermeiden, das die Summe auf dem Kaufvertrag Unglaubwürdig erscheint und nicht gegen Null läuft! Der Zoll weiss schon was die Autos wert sind und im Zweifelsfall lassen sie den Wagen schätzen! Das könnte ein Eigentor werden.
Wie das jedoch ist wenn der Wagen einen Getriebe/Motorschaden hat,und nicht läüft,kann ich nicht sagen,mindert aber den Wert ;-).
Viel Spaß bei der Aktion.
Ich wäre neugierig wie es dann gelaufen ist.
Heiner Thüroff
#1376
Verfasst: 8. Mär 2005, 16:03
von blake
Hallo Heiner,
danke für deine schnelle Antwort.
...Warnblinkanlage ist vorhanden + das nötige Alter+Zustand für H-Kennzeichen ist auch gegeben. Mit der Verzollung habe ich aber noch ein paar Fragen. Meinst Du mit "Präferenzspruch" die ursprünglische Abstammung aus einem EU-Land? - das wäre meines Wissens gegeben. Welcher Nachweis muß dafür vorliegen - Kaufvertrag, oder alte Zulassung? Ich kaufe das Fahrzeug von Privat. Wieso schlagen die netten Zöllner noch extra 16 %MwSt drauf? Das puscht den EK ganz nett nach oben...
Ich möchte den Wagen auf eigener Achse überführen (daher fällt der Trick "Motor+Getriebschaden" leider weg) kann ich für die Schweiz auch die deutschen Kurzzeitkennzeichen verwenden oder benötige ich dann eine schweizer Nummer?
Ich bin mal gespannt was das alles gibt...
Was kostet eigentlich ca. die "Vollabnahme"?
Vielen Dank für die Tipps
Blake
[Dieser Beitrag wurde von blake am 08.03.2005 editiert.]
Verfasst: 8. Mär 2005, 16:22
von Heiner Thüroff
Der Präverenzspruch = Ursprungserklärung.
Formblatt Z4275
Ist dafür gedacht das ein Auto was aus einem EU-Land stammt und in ein Nicht-Eu-Land ausgeführt wurde,zurücküberführt wird.
"Der Ausführer der Waren ,auf die sich dieses Handelspapier bezieht,erklärt,dass die Waren soweit nicht anders angegeben,präferenzbegünstigte Englische Ursprungwaren sind".
Das sollte/muß mit auf den Kaufvertrag.
Ich nehme an es handelt sich auch um ein Englisches Fahrzeug.
An der MwSt kommst du nicht vorbei ,die haben wir nun mal .
Was meinst du mit "alter " Zulassung?
Du hast ja den Schweizer Brief und den Kaufvertrag.Falls der Wagen abgemeldet wurde wird das am Brief vermerkt mit dem Datum un "UNGÜLTIG".
Mit dem Kennzeichen kann ich dir leider nicht weiterhelfen,kenn ich mich nicht aus.
grüße
heiner
Verfasst: 8. Mär 2005, 16:39
von blake
Danke, jetzt bin ich im Bilde!
Bei der Berechnung der MwSt sollten doch dann zumindest die 2,4% Schweizer MwSt erst in Abzug gebracht werden, oder?
Das Fahrzeug ist in der Tat britisher Urabstammung und ist auch mit dem Octagon geadelt...weitere Info´s nach erfolgreichem Import...:-)
Mit alter Zulassung meinte ich den Nachweis der Zulassung in einem EU-Ursprungsland.
Danke für die Infos + Gruß
Blake
[Erledigt]
Verfasst: 8. Mär 2005, 17:17
von Heiner Thüroff
Wenn Du die natürlich die ehemalige Englische Zulassung dazu bekommst ist das natürlich Klasse.Wie sich das mit der 2,4% Schweizer MwSt verhält kann ich auch nicht sagen,aber ich nehme mal an das Du bei einem Privatkauf da nix bekommst,da du sie ja eh nicht bezahlen mußt.Anders sieht es aus wenn Du den Wagen bei einem Händler holst der die Mwst ausweisen kann.
Wir sind jetzt aber alle neugierig geworden ;-)Laß es uns wissen !
Grüße
Heiner
(hab einen CGT aus der Schweiz)
Verfasst: 8. Mär 2005, 22:32
von Geronimo
also ich kann dir nur soviel sagen wie es bei mir aus den usa war:
Wagenpreis + 10% Zoll = Summe1
Summe1 + 16% Mwst. = gesamtpreis!
Wegen den kennzeichen:
soviel ich weiß gehen die kurzkennzeichen (die mit dem gelben balken nicht). du musst dir eine rote nummer besorgen. aber ich schau nochmal nach wie das genau ist...
Verfasst: 9. Mär 2005, 08:51
von Heiner Thüroff
Hallo Geronimo,
mit dem Präverenzspruch auf dem Kaufvertrag wären die 10% Zoll entfallen. ;-)
Verfasst: 13. Mär 2005, 19:15
von blake
Hallo,
erstmal danke an alle für die Tipps...
ich hätte nicht gedacht das es soviel zu beachten gilt bzw das es bei Nichtbeachtung einiger Formularhürden deutlich teurer werden kann...irgendwie ist man wohl EU verwöhnt...
@ Darius: wer füllt diese "Warenverkehrsbescheinigung" aus? Der Verkäufer oder Hersteller...müssen da noch amtl. Beglaubigungen drauf...?
Der Fahrzeugwert darf ja auch nicht zu niedrig d.h. unglaubwürdig angesetzut sein...sonst droht die Schätzung...
Gruß Blake