Seite 1 von 2

Neupreis MG Midget

Verfasst: 1. Sep 2005, 13:11
von MPetter
Hallo,

wer kann mir helfen ?

ich benötige eine nachweisbare quelle, aus der ich den neupreis eines 68er mg midget nachvoll ziehen kann.

vielen dank frür eure hilfe.

gruß
michael

Verfasst: 1. Sep 2005, 15:07
von mp65101
Hallo Michael,

kann dir den Grundpreis für den 66/67 Midget schicken. Der betrug 555englische Pfund plus 129 Pfund Umsatzsteuer = 684 Pfund.

Quelle:Sprites und Midgets Collector`s Guide Band XIII aus dem Heel Verlag.

Gruß

Marcus

Verfasst: 1. Sep 2005, 15:13
von MPetter
hallo marcus,

das ist ja schonmal sehr nett. und wie stand das pfund 1968 im kurs ?

ich habe fragen.... kopf schüttel

Verfasst: 1. Sep 2005, 15:21
von Jörn
So, und was bringt das Euch beiden? :-)
Um daraus einen Wert zu erkennen, muß man die damalige Zeit berücksichtigen, also: was hat man verdient, wieviel kostete ein Laib Brot, was eine Handwerkerstunde? Dann erst bekommt man eine Vorstellung, ob ein Sprite damals teuer oder preiswert war.

684 Pfund klingt wenig, aber was hat ein Handwerker damals in UK verdient, wieviel Monate/Jahre mußte er für einen Sprite arbeiten??

Verfasst: 1. Sep 2005, 15:33
von MPetter
@joern: ich möchte hier keine diskusion über die wertigkeit eines mg`s damals und heute entfachen.
ich benötige die info aus steuerlichen gründen.

Verfasst: 1. Sep 2005, 15:41
von Andreas
Was das bringt? Je nach Konstellation bares Geld für die eigene Firma.

Ich schaffe einen Oldtimer als Dienstwagen (auch zur privaten Nutzung) z.B. für den Gesellschafter-Geschäftsführer oder die Sekretärin Nadine an, unterhalte ihn sachgemäß, setze die entstandenen Aufwendungen als Betriebsausgabe ab und der Geschäftsführer (oder Nadine) versteuert 1% des NEUPREISES des Fahrzeuges als geldwerten Vorteil. Wird gerne genutzt, um das Finanzamt ein wenig an den gestiegenen Kosten der allseits geforderten Mobilität zu beteiligen...

Um das Modell anzuerkennen, hätte das Finanzamt natürlich gerne einen stichhaltigen Nachweis des damaligen Neupreises.

Cheers, Andreas

Edit: Oh, mit dem Beitrag des Vorredners überschnitten - sorry!

[Dieser Beitrag wurde von Andreas am 01.09.2005 editiert.]

Verfasst: 1. Sep 2005, 15:43
von MPetter
...danke andreas

Verfasst: 1. Sep 2005, 15:46
von Jörn
MPetter: war mir schon klar, wofür das gebraucht wird :-)

Verfasst: 1. Sep 2005, 15:50
von MPetter
@joern.... dann habe ich deinen beitrag wohl nicht verstanden...sorry

Verfasst: 1. Sep 2005, 16:08
von entenhannes
Obacht geben länger leben,
je nach Finanzamt wird nicht nur der damalige Neupreis besteuert, sondern auch die Restaurierungskosten, respektive den tatsächlichen Marktwert, und je nach Gemeinde
werden die auch mit dem H - Kennzeichen komisch. Hat sich bei mir dann nicht mehr gerechnet. Diese nette Idee hatte ich auch schon.
Gruß Johannes

Verfasst: 1. Sep 2005, 16:23
von Andreas
Wo wir schon einmal dabei sind:
1. Bei Besteuerung des Marktwertes dürfte das Finanzamt schlechte Karten haben, denn genau um das verhindern wurde ja seinerzeit der Neupreis als Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil eingeführt. Wo wird denn dann die Grenze gezogen? Sollte der Marktwert herangezogen werden, kontere ich natürlich sofort mit dem 10 Jahre alten Porsche 911 für 1/4 des Neupreises :-)
Ob eine Klage vorm Finanzgericht lohnt?

2. Ob das ganze Modell überhaupt akzeptiert oder mit irgendwelchen Winkelzügen ausgehebelt wird - das sollte man in der Tat VORHER mit seinem Finanzamt vor Ort klären. Nichts ist ärgerlicher als eine nachträgliche und meistens lange Jahre rückwirkende Änderung irgendwelcher Bemessungsgrundlagen.

3. H-Kennzeichen geht GAR NICHT! Denn: H-Kennzeichen nur, wenn keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Firmenwagen sind gewerbliche Nutzung. Vorsicht: H-Kennzeichen am Firmenwagen ist Steuerhinterziehung.

Cheers, Andreas

Edit: Sätze vervollständigt - der Dativ ist dem Genitiv sein Tod ;-)


[Dieser Beitrag wurde von Andreas am 01.09.2005 editiert.]

Verfasst: 1. Sep 2005, 16:35
von MPetter
@andreas: danke für deine ausführungen.

ich bin auf die idee gekommen, da ich das auto ja auch beruflich fahre mal im internet zu schauen was es so dazu gibt.

es gibt leasing-firmen für oldtimer, die genau diese vorteile, wie die 1% regelung, dem kunden verkaufen.

h-kennzeichen: warum werden dann fahrzeug, die gewerblich vermietet werden, auch mit einem h-kennz. ausgestattet?

Verfasst: 1. Sep 2005, 16:56
von Andreas
Fall 1:
-->es gibt leasing-firmen für oldtimer, die --->genau diese vorteile, wie die 1%
-->regelung, dem kunden verkaufen.

Warum nicht? Das geht ja. Ich kaufe einen Oldtimer, und lasse ihn ganz normal auf meine Firma zu.

Fall 2:
-->h-kennzeichen: warum werden dann
-->fahrzeug, die gewerblich vermietet
-->werden, auch mit einem h-kennz. ausgestattet?

Warum nicht? Auch das geht ja. Es hindert einen ja keinen daran. Nur kann die Zulassung mit H-Kennzeichen später Probleme bereiten.

Fall 2 ist heikel. Bist Du z.B. Einzelunternehmer und lässt Dein Fahrzeug auf Dich zu, kann niemand erkennen, ob Du Dein Fahrzeug als Privatwagen oder als Firmenwagen nutzt. Bei der Abgabe einer Einkommenssteuererklärung inkl E/A-Rechnung nach §4 ESTG winkt der Sachbearbeiter Deine Angaben - da plausibel -durch. Irgendwann wird er stutzig - und interpretiert die einschlägigen Bestimmungen zum H-Kennzeichen so, dass er sagt: Ein Firmenwagen ist gewerblich - also Steuerhinterziehung. Oder er sagt: Nur der LKW oder der alte Bus sind gewerblich, da Lasten- oder Personentransport - keine Steuerhinterziehung. Oder Dein Sachbearbeiter sagt: Kein Problem, und der Steuerprüfer sagt später: Geht doch nicht...usw. usf.

Unterm Strich: Ein Oldtimer als Firmenwagen ist kein Problem. Das H-Kennzeichen am Firmenwagen wird vermutlich ein Problem ergeben. Hier hilft die Rücksprache mit dem Sachbearbeiter, am besten mit schriftlicher Bestätigung. Dann hast Du wenigstens das Thema "Steuerhinterziehung" nicht am Hals. Und generell muß natürlich der Gesamtaufwand des Firmenwagens in einem gesunden Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistungskraft es Unternehmens stehen - das gilt aber nicht nur für den Oldtimer.

Ich würde den Firmenwagen als Klassiker ganz normal zulassen - die paar gesparten Euro bei H-Kennzeichen machen nach meinem Dafürhalten den möglichen Ärger nicht wett.

Rechne kurz nach:
H-Kennzeichen, 191 EUR Steuern, gewinnmindernd als Betriebsausgabe abgesetzt, macht (Spitzensteuersatz und Gewerbesteuer) irgendwas um die 60 EUR als Nettobelastung.
Reguläre Zulassung eines Midget, 329 EUR Steuern, 98 EUR Netto.

Wir reden also bezüglich des H-Kennzeichens am Firmenwagen über irgendwelche Winkelzüge, um 38 EUR pro Jahr zu sparen.

Cheers, Andreas

[Dieser Beitrag wurde von Andreas am 01.09.2005 editiert.]

Verfasst: 1. Sep 2005, 17:02
von MPetter
@andreas..... danke!!!!

da mein mg midget nicht so hoch zu bewerten ist, wird die leistungskraft meines unternehmens das wohl tragen. zudem fahre ich als weiteren firmenwagen auch nur einen bescheidenen smart. also alles preiswerte autos. das sollte dann von der seite her schon funktionieren, nach deinen ausführungen.

es gibt viele fahrzeuge, besonders ist es mir in berlin aufgefallen, die mit einem h-kennz. von einer oldtimer-vermietung zur verfügung gestellt werden.
aber das kann man ja nochmal klären....

danke auf jedenfall


... ich will hier keine winkelzüge für kleine beträge machen, da hast du recht, das lohnt sich nicht. aber das auto hat nunmal schon ein h-kennz. und ist auch so versichert

[Dieser Beitrag wurde von MPetter am 01.09.2005 editiert.]

Verfasst: 1. Sep 2005, 18:04
von Manfred Hürland
@Andreas: Du kannst einfach genial Sachverhalte auf den Punkt bringen! Super!

Grüße
Manfred

Verfasst: 1. Sep 2005, 18:41
von cademidget
Hallo Michael,

um Deine Eigangsfrage zu beantworten: 1964 lag das Pfund (meines Wissens nach) bei rund 10,- DM.
(In der Zeit war meine Frau Mama als Opair in merry old England).

Gruß C.A.

Verfasst: 1. Sep 2005, 19:17
von Andreas
...stimmt, da war noch was :-)

Gerade daheim, habe ich einen Prospekt von Woodhouse herausgezupft, da steht der MG-Midget MK III mit 8.980 DM drin. Leider gibt es nirgends ein Druckdatum...

Anderen Finanzamt-Sachbearbeitern reichte als Grundlage auch die Neupreisspalte in "Markt Sonderheft Oldtimer Preise", da stehen für den Midget MK III - ratet einmal - auch 8.980 DM drin.

Wo die "Markt" wohl den Preis her hat?

Cheers, Andreas

Verfasst: 1. Sep 2005, 23:54
von Marcus Clausius
Hallo Michael,

ich habe mal meine staubigen Altkataloge herausgekramt.

Im "Autosalon in Buchform, Modelle 1967/68 "
aus dem A. Eugen von Keller Verlag Bonn, herausgegeben von Conrad West
steht für den MG Midget Mk IV ein Preis von 8980,- DM

im Jahresband 1968 steht für das gleiche Modell 8349,- DM

1969:MG Midget MK III Cabr.:8424,90 DM plus 836,95 DM für das Hardtop

Interessanterweise lag der Midget MK IV 1967 bei 9065,- DM und der Midget MK II 1966 bei 8290,- DM

Wieso kommt denn der MK III nach dem MK IV?
Ist das ein Druckfehler?
Und das Preis rauf und runter ist auch originell.

Wenn Du Dir den Kampf mit dem Finanzamt antun möchtest, stelle ich Dir gerne Kopien der Seiten zur Verfügung.

Gruß Marcus Clausius, der vom Midget nicht viel Ahnung hat

Verfasst: 2. Sep 2005, 07:04
von ghn4
Hallo Marcus,

wie hoch war denn der Preis für einen 68er MGB Roadster und 69er MGC GT laut dem 'Autosalon in Buchform' ?

Gruß,
Johannes

Verfasst: 2. Sep 2005, 19:42
von Andreas
Hier die weiteren Preise aus dem Woodhouse-MG-Morris-Prospekt:
  • Morris 850 Export 4.980 DM
  • MG GT 13.750 DM
  • Morris 1800 9.840 DM (Lederpolsterung 140 DM Aufpreis)
  • Vanden Plas Princess 4 Liter 26.850 DM (Aufpreis Glastrennscheibe 1.480 DM, Klimaanlage 2.350 DM, beheizte Rückscheibe 495 DM)
  • Morris Cooper 998 ccm 7.410 DM
  • Morris Cooper S 1275 ccm 10.525 DM
  • MG 1100 8.970 DM
  • Morris 1100 6.490 DM
  • MGB 11.690 DM
Those where the times...

Cheers,

Andreas