5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

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brasil
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5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

#1

Beitrag von brasil » 9. Mai 2014, 10:03

Hallo in die Runde...


ich möchte mir für meinen MGB Speichenräder der Größe 5,5x15 mit 185/65/15 Bereifung zulegen...
Mein B hat die Banjo Achse drin... und Minilite Felgen in 5.5x 15 mit 185/70/15 haben nicht geschliffen... ( Freigängigkeit ist also kein Thema )

Tacho würde auch stimmen ( lt Reifenrechner )

Bleibt der liebe Tüv .... der MGC hatte ja 5x15 mit 165 er Bereifung ... somit wären die Chancen vielleicht ganz gut, das man so eine Kombination eingetragen bekommt

Gibt es dahingehend Erfahrungen ??

Grüße Jürgen
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Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

#2

Beitrag von Meenzerbub » 9. Mai 2014, 10:41

Hallo Jürgen,

wie kommt plötzlich dein Sinneswandel? :roll:....
Im Sept. 2012 warst du noch begeistert von deinen Minilites und hast dir so viel Arbeit mit der richtigen Tacho-Umstellung gemacht.

http://mgdc.de/board/viewtopic.php?f=5&t=18137

Grüße vom alde Mann, Michel
Grüße vom Michel, Meenzer und RENTNER ;-)
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Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

#3

Beitrag von brasil » 9. Mai 2014, 10:53

Hallo Michel....

woher mein Sinneswandel kommt ?? VOM TÜV ! die Minilte Felgen waren eigentlich perfekt für meinen B.... Nur eingetragen hat sie mir niemand. Trotz Papierkram vom Importeur... Daraufhin habe ich einen Satz 4.5x14 Speichenräder mit 165/80/14 kaufen dürfen... ( die sind eingetragen )....

Aber mit 15 Zöllern gefällt mir der B besser... und 185/65/15 entspricht vom Abrollumfang meinen jetzigen Reifen... ( den Tacho möchte ich ja nu nicht mehr ändern.. :)

Gruß Jürgen
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Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

#4

Beitrag von Matthias » 9. Mai 2014, 11:28

Theoretisch geht das nicht. Zumindest, wenn du das H-Kennzeichen nicht verlieren willst. Praktisch weiß ich aber von einem Pull Handle-B mit H-Kennzeichen, bei dem diese Felgen/Reifen-Kombination eingetragen ist. Sollte der Besitzer das lesen, meldet er sich vielleicht, falls nicht kann ich den Kontakt herstellen.
achteckige Grüße


Matthias #421

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Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

#5

Beitrag von brasil » 9. Mai 2014, 16:09

,,,das hört sich ja nich so gut an...

Gruß Jürgen
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Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

#6

Beitrag von peterK » 9. Mai 2014, 21:59

Also ich habe bei meinem MGB 5,5 x 15 Speichenfelgen mit 175/70er Reifen eingetragen. Zunächst war der TÜV nicht begeistert, aber ich habe ihn auf die 15-Zoll Felgen für den MGC hingewiesen und erklärt, dass es dann wohl beim V8 auch möglich sein muss. Okay, die Argumentation ist, vorsichtig ausgedrückt, nicht ganz schlüssig, aber der TÜV hat sich überzeugen lassen. :)
Peter

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Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

#7

Beitrag von brasil » 10. Mai 2014, 13:39

175/70/15 ? Hmm... sollte passen. Abrollumfang ist gleich. ( minus 1% )

Gruß Jürgen
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Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

#8

Beitrag von Ralph 7H » 10. Mai 2014, 18:36

... und das Handling verbessert sich mit den 175/70 bei breiteren Felgen deutlich, im Gegensatz zu den 185er Gummis...

Safety Fast !

Ralph

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Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

#9

Beitrag von brasil » 10. Mai 2014, 23:16

...ich werde nächste Woche mal zum Tüv "pilgern" und nachfragen ob die Kombination 5,5x15 mit den 175/70/15 Reifen deren Zustimmung findet...

Grüße Jürgen

@ Ralph 7H .... gibt es eine Reifenmarke /modell die Du empfehlen kannst ?
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Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

#10

Beitrag von brasil » 11. Mai 2014, 09:03

Habe mal etwas gegoogelt.... anscheinend gibt es diese Reifengröße nur von Vredestein... Sprint Classic


Gruß Jürgen
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Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

#11

Beitrag von Ralph 7H » 11. Mai 2014, 19:41

Hallo Jürgen,

meines Wissens war diese Größe bei einem Golf Modell u.A. die serienmäßige Bereifung bei Auslieferung (Varianten des Golf IV, soweit mich meine Erinnerung nicht täuscht). Sollte also durchaus verfügbar sein.
Auf meinem Roadster fahre ich die Michelin classic seit langem (auf 6" Speiche-Alus, bolt on, mit Sailsbury Scheibenradachse und bin damit sehr zufrieden. Beim TÜV gab es dazu nie Fragen. Importwagen aus USA. Wurde stets so durchgewinkt, wenigstens die letzten 5 male.)

Du weist ja: Keine schlafenden Hunde Wecken. Die Prüfer interessieren sich für den Abrollumfang und die Freiheit der Felge von den Spurstangenköpfen. Hinsichtlich Beschaffbarkeit alter Reifengrößen ist die Toleranz groß, wie ich festgestellt habe. Den Abrollumfang kann man mit 2 verschiedenen Computerausdrucken dafür auseichend belegen. Mit der frühen Speichenachse deines B's gibt es auch hinten keine Platzprobleme in den Radkästen.

Safety Fast ! ... and keep us posted, please!

Ralph

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Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

#12

Beitrag von brasil » 11. Mai 2014, 23:24

Hallo Ralph


danke für die Hinweise... ich werde sobald die Sonne wieder lacht mit meinem B zum Tüv fahren...incl 2 Computerausdrucken bezüglich Abrollumfang...

Grüße aus D´dorf
Jürgen
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Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

#13

Beitrag von bernie » 12. Mai 2014, 10:31

Hallo Jürgen,
175/70x15 ist wirklich ein Exot geworden.
Zu annehmbaren Preisen gibt es tatsächlich nur noch den Vredestein.
Wenn man mehr als 200 € pro Reifen ausgeben will, käme noch Avon oder Pirelli PN 36 in Frage.
Das ist auch der Grund, warum ich auf 185/65x15 umgestiegen bin, da hat man reichlich Auswahl an qualitativ sehr hochwertigen Reifen.

Grüße aus Freiburg
Bernie

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Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

#14

Beitrag von brasil » 12. Mai 2014, 16:05

Hallo Bernie....

ich habe es mittlerweile auch rausgefunden...Vredestein Classic oder
AVON ( wobei das ein "Rennreifen "wäre und zudem preislich etwas
na sagen wir über dem Budget liegt...)

Wie schon geschrieben...ich werd mal vorsichtig beim TÜV anfragen.... vielleicht habe ich ja Glück...

Mit den 185/65/15 hast Du 100%ig Recht riesen Auswahl... zu normalen Preisen...

Gruß Jürgen

P.S wann hast Du Deine Reifen /Felgen eintragen lassen ??
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Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

#15

Beitrag von bernie » 12. Mai 2014, 16:22

Hallo Jürgen,
das ist schon 4 Jahre her und es ist auch kein MGB, sondern ein MGA und die Felgen sind Stahlfelgen 5,5x15.
Aber dann sollte es beim MGB erst recht gehen.
Normalerweise sind 2 Nummern breiter als ursprünglich eingetragen immer möglich.
Das sagt auch der TÜV:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... v_Sued.pdf (Seite 9)
Probleme macht da eventuell der Niederquerschnitt (65 statt 70)
Aber das liegt halt immer am Prüfer.

Grüße aus Freiburg
Bernie

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