MGA 1500 Rücklichter

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KlausH
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MGA 1500 Rücklichter

#1

Beitrag von KlausH » 24. Feb 2017, 08:44

Hallo,
habe da mal eine Frage. Ich restauriere gerade einen MGA 1500 und möchte vor dem Lackieren alle Löcher in der Karosserie bohren.
Wie schaut es aus mit den Rücklichtern ? Habe originale, 3 Kammer für Licht, Bremse und Blinker, alles in rot.
Komme ich da durch den TÜV ? Habe auch Rücklichter vom 1600er, möchte aber den Wagen möglichst original belassen und habe aus Sicherheit lediglich Scheibenbremsen verbaut.
Hat jemand damit Erfahrung, wie der TÜV darauf reagiert auf diese kleinen roten Rücklichter ?

Danke im Voraus,
Klaus

Anbei Bild meine ersten MGA 1967
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Bin schwer im Stress, arbeite am MGA Roadster und am TF 1500.

Josef Eckert
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Re: MGA 1500 Rücklichter

#2

Beitrag von Josef Eckert » 24. Feb 2017, 08:57

Hallo Klaus,
der TÜV-Prüfer hat mit den Rücklichtern absolut kein Problem solange es originale Rücklichter sind. Ich würde auf jeden Fall die richtigen originalen Rücklichter montieren.
Gruß
Josef

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Re: MGA 1500 Rücklichter

#3

Beitrag von TwinCam » 24. Feb 2017, 17:36

Hallo Klaus,

wenn Du Teile für die Rücklichter brauchst, ich habe einiges im Keller liegen...

MGrüße
Siggi

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Ralph 7H
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Re: MGA 1500 Rücklichter

#4

Beitrag von Ralph 7H » 24. Feb 2017, 20:18

Hallo Klaus,

bespreche das mit deinem TÜV-Ingenieur! Meines Wissens gehen rote Blinkleuchten bis Erstzulassung 1955 problemlos durch, wenn ich mich recht erinnere. Bei meinem 1952er TD passte das so. Hierzulande kann das zum Tanz auf der Klinge werden, wenn es um ein MGA Coupe geht, das nicht nachweislich rechtzeitig (vor dem willkürlichen Stichtag) zugelassen wurde.
Gibt es diese MGA 3-Kammer Rückleuchten denn nicht auch mit Amber farbenen Kammern für die Blinklampen?

Safety Fast !

Ralph

Josef Eckert
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Re: MGA 1500 Rücklichter

#5

Beitrag von Josef Eckert » 24. Feb 2017, 20:30

Hallo Klaus,
mach Dir keine Gedanken wegen roter Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchten).
Der Stichtag ist der 01.01.1970. Für alle früheren Erstzulassungen (alle MG A) ist nach § 54 StVZO der Fahrtrichtungsanzeiger auch in rot zulässig.
Also gehe ganz entspannt zum TÜV-Termin. Es gibt eher andere Fallstricke die der TÜV-Prüfer aus der Tasche zieht. Hier in der Köln/Bonner Gegend sehen die Prüfer rot bei Fahrwerksveränderungen (z.B. Teleskop-Stoßdämpfer Einbau).
Du brauchst z.B. auch keine Fahrgestellnummer einschlagen lassen und andere unnötige Veränderungen der Substanz. Einzig Warnblinkanlage nachrüsten ist Pflicht.
Gruß
Josef

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Re: MGA 1500 Rücklichter

#6

Beitrag von Rule Britannia » 24. Feb 2017, 22:26

Moin Klaus,

es gab nie andere von diesen Einkammer-Rückleuchten mit 1-2 Lampenfassungen beim 1500er und es fahren viele tausend MGAs, Jaguar, Austin Healey und andere englische Eisenklumpen mit diesen roten Rückleuchten in der BRD umher. Man bediente sich 1954 aus den Regalen beim Jaguar XK140, MK7, MK8, MK9, MK1 und vielen anderen englischen Häusern. Aber auch die rote Kontrolleuchte für Fernlicht oder das fehlende Lenkradschloss (es heißt dann Diebstahlsicherung ist loses Zubehör und mitzuführen) oder auch Teleskopdämpfer oder Weber Vergaser oder 5,5" Dunlop Scheibenräder machen beim TÜV keine Probleme. Entweder wird es separat eingetragen oder auch nicht.

Alles andere hat Josef ja schon gesagt. Irgend welche Ausnahmen gibt es immer je nach Bundesland, Bezirk und sogar Prüfer. In Hamburg können nicht eingeschlagene VIN und dem angeschraubten VIN Blech zu Problemen kommen, na dann schlägt man sie eben nach und zeigt ein Büchlein, dass das Blech nicht genietet wurde.
Gruß
Frank

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Re: MGA 1500 Rücklichter

#7

Beitrag von Josef Eckert » 24. Feb 2017, 23:24

Hallo Frank,
ich bin da sehr eigen und nie, nie, nie werde ich mein Blech beschlagen wenn ich es nicht unbedingt sein muss. Und ich muss nicht.
Ich hab da schon eine Gerichtsentscheidung erwirgt. Aber das gehört nicht hier her und ist ein anderes Thema.
Nur wenn man mit dem nötigen Rechtswissen den Zulassungsbehörden gegenübertritt, mit den richtigen Gesetzesvorgaben sich auskennt, kann man einiges bewirken. Oft ist der TÜV-Mitarbeiter (es sind normalerweise keine Beamte mehr sondern Angestellte) froh, wenn man ihnen die Argumente in Form von geltenden Rechtsvorschriften an die Hand gibt, um die richtige Begründung zu finden.
Eine nette sachliche Darlegung der geltenden Rechtsvorschriften lässt oft vieles erreichen. Kein Konflikt eingehen mit dem TÜV-Kollegen, sondern sachlich mit den richtigen Argumenten darlegen. Dann ist vieles machbar was eigentlich Rechtskonform ist, aber nicht alle wissen.
Nur bei Fahrwerk, Motormodifikation und Bremsenmodifikationen wird es verdammt schwer, da es meistens keine rechtliche Rückendeckung (ABE oder sonstige offizielle Freigabe) gibt und nur die Unkenntnis des Prüfsachverständigen hier helfen kann.
Gruß
Josef

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Re: MGA 1500 Rücklichter

#8

Beitrag von DieterB » 27. Feb 2017, 09:11

@ k-gerald

Was möchtest Du uns denn sagen?

Gruß
Dieter

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Re: MGA 1500 Rücklichter

#9

Beitrag von k-gerald » 3. Mär 2017, 18:19

Hallo Klaus,

Du dürftest mit den Orginal-Rücklichtern kein Problem bekommen, wird event. im Schein so eingetragen: "Schlussl. u. Rückstr. ohne ABG; in-etwa Wirkung durch AAS nachgew."
Bei meinem MGA wurde auf einer Diebstahlsicherung durch Lenkradkralle als "loses Zubehör" bestanden und so eingetragen.

Gruß Gerald

PS. Irgendwo ging 1.Fassung verloren;-)

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