Zulassung eines englischen Fahrzeugs in Deutschland…

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG ist hier die Hauptsache.

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Hobi
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Zulassung eines englischen Fahrzeugs in Deutschland…

#1

Beitrag von Hobi » 1. Sep 2009, 14:20

Achtung viel Text ;)

Vielleicht interessieren meine Erlebnisse ja den einen oder anderen, der daß Gleiche vor hat: Nämlich ein Fahrzeug in England zu kaufen und in Deutschland erstmals zuzulassen.

Mildred, unser Morris Minor, sollte so schnell wie möglich in good old Germany zugelassen werden, damit wir die nächsten zwei Jahre was zum fahren haben, während wir unseren MGB GT restaurieren...

Nachdem ich mit der Kleinen in der Werkstatt zum Bremsen prüfen und einstellen war, bin ich gleich mal zum TÜV in Weinheim gefahren. Der Prüfingenieur wurde mir empfohlen. Er sollte sich sehr gut mit Oldtimern auskennen…

Er wusste auch sofort was für ein Auto das ist und mit dem Datum 1.8.1970 wusste er auch, daß der Wagen einer der letzten gebauten war… gar nicht mal schlecht.

Er machte mir eine Liste von Dingen die ich zu erledigen habe. Am besten innerhalb von zwei Wochen, weil dann sei er erst mal drei Wochen in Urlaub. Die Liste lautete:

- Warnblinker
- Scheinwerfer
- Abschleppöse vorne
- FIN im Bodenblech einschlagen
- Briefkopie besorgen (sonst muss er ein Datenblatt anfordern und das kostet weitere 40 Euro!)
- Firmenschild im Motorraum (mit Achslasten usw.)

Er hatte sich den Wagen auch von unten angeschaut und geprüft und meinte er lasse den Hammer mal in der Tasche. Daher kann ich jetzt nicht mit letzter Sicherheit sagen ob er die “maladen” Schweller gesehen hat oder ned. Oder halt drüber weggesehen hat. However - ich will sie ja eh machen (lassen).

Bremsentest war auch tip top in Ordnung - kein Wunder, hatte ich ja vorher erst prüfen lassen.

Warnblinker einbauen war kein Problem, in zwei Stunden komplett erledigt - inkl. Handschuhfach aus- und wieder einbauen.
Scheinwerfer hatte ich vorher schon gewechselt, war innerhalb einer halben Stunde erledigt. Einstellen war kostenlos beim BMW Händler, scheinbar der Einzige der nicht in Urlaub war…

Abschleppöse brauche ich keine - lt. ADAC Ratgeber Oldtimer, denn die braucht ein Fahrzeug erst nach Erstzulassung nach Oktober 1974. FIN einschlagen war kein Problem, Schlagzahlen leihen und selber dengeln - allerdings … welche FIN ? (dazu später mehr)

Briefkopie: hier half das MM Register Deutschland wunderbar weiter.

Das Firmenschild hatte ich vorher schon in zweifacher Ausführung besorgt. Einmal für Mark und einmal für Mildred. Graviert mit den Daten aus der Briefkopie wurde es mit doppelseitigem Klebeband im Motorraum befestigt.

Alles auf der Liste abgehackt und eine Woche später stand ich wieder beim TÜV-Mann auf der Matte, ich hatte ja schließlich nur zwei Wochen Zeit.

Er hat sich alles angesehen, jeden Punkt und schon ging es zum abschließenden Abgastest. Er meinte der gemessene Wert müsse ungefähr 4,5% sein. Er fing an zu messen: 4,5 … 5 … 5,5 … 6 … 6 … 6. Hm - Originalton Prüfer: “Naja, er muss halt erst warm gefahren sein, das passt schon”. Er machte einen Handeintrag in die AU und da steht nun Sollwert: 4,5% - Istwert: 4,2%, passt schon...

Dann hat er alle Papiere fertig gemacht inkl. Oldtimergutachten usw., ich habe meine 125 Euro bezahlt; geht eigentlich wenn man bedenkt was HU und AU alleine kosten und ich bin glücklich und zufrieden nach Hause gefahren.

Halt, da war noch was mit der FIN. Er kontrollierte also die Fahrzeug Identifikationsnummer in den englischen V5 Papieren mit denen auf der Plakette am Fahrzeug und was meint ihr stellte er fest ? … richtig: “Da stimmt aber was nicht…”

Letztendlich ist die FIN im Fahrzeug “MAS 5 D 126XXXXX M” … in den Papieren fehlt aber das D und das M. Meine Recherchen haben ergeben: Das D steht für Delux Modell (mit Heizung und Ascher) und das M Steht für den Herstellungsort “Cowley”. Er wünschte mir schon mal vorab viel Spaß auf der Zulassungsstelle - ich weiß gar nicht was er damit sagen will ?!

Dann ging es Donnerstags - die haben nur am Donnerstag Nachmittag auf, sonst nur Vormittag - war ich dann mit all meinen Unterlagen inkl. Kaufvertrag und Deckungskarte (mein Versicherungsvertreter meinte auch er wünsche mir viel Spaß bei der Zulassungsstelle - komisch, oder wissen die mehr ?!) bei der Zulassungsstelle. Weiter, als bis zu Information, bin ich aber nicht gekommen. Es gäbe eine neue Regelung seit Mitte des Jahres und ich müsste alle Papiere zunächst per Fax oder Mail nach Marburg schicken. Klasse! Zudem muss das Fahrzeug mitgebracht werden - sie wollen die FIN kontrollieren ! Da frage ich mich, warum ich vorher zum TÜV musste ? Soll ich bei der nächsten AU auch bei der Zulassung vorfahren !?

Ich also nach Hause, alles gescannt und nach Marburg geschickt (satte 16MB als PDF). Die Gebühren von 40 Euro habe ich direkt per Paypal gezahtl. Prompt rief am Freitag Morgen ein Mitarbeiter der Zulassung in Marburg bei mir an und meinte ich müsse nochmal 26 Euro extra zahlen. Warum ? Der TÜV Gutachter hat die Lenkradkralle als “Lose mitgeführten Diebstahlschutz” eingetragen. Und dafür braucht man eine Erlaubnis und diese kostet einmalig 26 Euro - geil, oder ? Wie einfach man doch zu Geld kommen kann - wenn man am längeren Hebel sitzt!

Dann kam Montags wieder ein Anruf aus Marburg.

1. ob ich die Kohle schon bezahlt habe ?!
Klar - per Paypal am Freitag - gleich per E-Mail mal einen Zahlungsbeleg geschickt…

2. ob mir schon aufgefallen ist, daß da bei der FIN 2 Buchstaben fehlen bzw. hinzugekommen sind ?!
Ach nee ?! :o

Ich hab’s ihm dann erklärt und er war damit zufrieden… ging eigentlich problemlos ;)


Und dann kam der letzte Akt:

Endlich war das Schreiben aus Marburg gekommen - die Betriebserlaubnis wurde erteilt, na wunderbar!

Donnerstag, Öffnungszeit bis 18.30 Uhr - konnte ich wieder auf die Zulassungsstelle wandern. Die Tante an der Info war diesmal nur eine kleine Hürde. Die hatte auch mehr mit sich und ihren Weintrauben zu tun…

Die Wartemarke wies mich als Nr. 85 aus - ohne weitere Wartende vor mir, und tatsächlich die Anzeige stand auf 84 … trotzdem ca. 10 Minuten gewartet … auch ein Beamter muss mal auf’s Klo… ;)

Und dann ging es los - und wieder einmal zeigte es sich wie ein Beamter in Deutschland es immer wieder schafft, seine Machtstellung auszunutzen. Ich will nicht weiter ins Detail gehen, aber die Antworten waren teilweise schnippisch, das Verhalten arrogant bis überheblich. Es ging schon los, als er kapiert hatte, daß es um ein englisches Fahrzeug ging.

Wusstet ihr, dass die englischen Nummernschilder eingezogen werden ? Ich wusste das nicht, steht auch nirgendwo zum nachlesen - auch nicht auf der ach so tollen Homepage der Zulassungsstelle. Zum Glück hatte ich Werkzeug im Kofferraum und konnte die alten Schilder demontieren - ohne hätte ich wohl wieder einen Anlauf wagen müssen. Auf die Frage wie ich die neuen Schilder befestigen soll bekam ich die Antwort: “Ist doch nicht mein Problem…”. Vielen Dank auch ! Glücklicherweise konnte ich mir beim Autohaus nebenan eine Rolle Klebeband leihen und die Schilder von innen an die Scheiben kleben. Die hielten dann auch genau bis nach Hause und fielen dann ab.

Selbstverständlich gab es Probleme mit der FIN, wie sollte es auch anders sein. Die Tatsache, daß die eingeschlagenen Buchstaben schlecht lesbar sind (das Blech hat sich beim einschlagen mitbewegt, so das ich es von unten mit einem Wagenheber fixieren musste) war das eine. Das genietete Schild im Motorraum das andere … “das darf nicht genietet sein … bei keinem Auto, die sind immer eingeschlagen” - JA, ABER NICHT VOR 40 JAHREN UND NICHT IN ENGLAND ! *würg*

Das extra besorgte und für 15 Euro, mit Achslasten und so weiter gravierte Firmenschild, vom TÜV abgesegnet, wurde mir als “Betrugsversuch” unterstellt. “Das ist so neu im Vergleich zum Rest im Motorraum, man könnte meinen Sie wollen was vertuschen…”. Da hab ich ihm gesagt er soll die Aktion abbrechen und seinen Chef holen, wenn er keine Lust (Ahnung) hat. Er brummelte was und hat dann nach einer Unterredung, wahrscheinlich mit seinem Chef alles abgehakt. Insgesamt waren 3, in Worten DREI - Beamte am Wagen zu Gange…

Dann hat er gut 20 Minuten gebraucht um alle Daten in den Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) einzutragen und ich habe in der Zeit die Schilder machen lassen.

Nach ca. 60 Euro für den spaßigen Nachmittag auf dem Amt und weiteren 20 Euro für die Schilder konnte ich mich auf den Heimweg machen.

Leute, ich liebe englische Autos und es gibt noch viele weitere, die es mir angetan haben. Ob der nächste aber wirklich aus England ohne deutsche Papiere sein muss - ich weiß es noch nicht wirklich ;) Aber spätestens wenn es soweit ist würde ich es wahrscheinlich wieder so machen ;)

Hier mal eine Aufstellung der Kosten - ohne das Auto, nur die Kosten die für die Überführung und die Zulassung in Deutschland fällig waren. Damit man mal abschätzen kann was so was kostet:

* Fähre: 90€ (2 Personen + Auto)
* Flug: 190€ (2 Personen mit Ryan Air - ohne Gepäck, eine Woche vorher gebucht)
* Scheinwerfer + Warnblinker + Typenschild: 145€ (alles von Stevens)
* Typenschild gravieren: 15€
* Bremsen durchsehen: 70€
* Grenzversicherung 210€ (geht evtl. auch billiger - bitte bei mir nachfragen)
* Sprit f. Überführung : 60€ (je nach Auto auch mehr ;) )
* Abblendaufkleber: 17€ (auf der Fähre gekauft)
* TÜV f. HU, AU + H-Kennzeichen: 125€
* Zulassung Marburg: 40€
* Lose Wegfahrsperre: 26€
* Zulassung: 60€
* Schilder: 20€

Wenn man die Bremsen Durchsicht weg lässt kommt man auf gute 1000€ !

Mehr als ich gedacht habe, aber was soll’s ich würde es wahrscheinlich wieder so machen - war, bis auf wenige Ausnahmen, eine tolle Erfahrung!

Und weil das jetzt so viel Text war, hier noch ein paar Bilder von Mildred
Grüße
Holger

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Re: Zulassung eines englischen Fahrzeugs in Deutschland…

#2

Beitrag von Josef Eckert » 1. Sep 2009, 14:59

Hallo Holger,
wenn ich mir das so durchlese. komm ich zum Ergebnis, dass sich eine Überführung auf eigener Achse nicht lohnt. Da ist es dann stressfreier und vielleicht sogar günstiger das Schmuckstück auf dem Anhänger nach Hause zu holen.
Gruß
Josef

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Re: Zulassung eines englischen Fahrzeugs in Deutschland…

#3

Beitrag von Xpower » 1. Sep 2009, 16:20

kommt immer drauf an ob man ein zugfahrzeug und hänger hat und wo man wohnt... wenn man sich alles noch mieten muss dann wirds teurer...

kenne aber das auch mit dem zulassen

daher nur mit dem chef der dekra gearbeitet und auch den chef von der zulassungsstelle angesprochen...
vorteil war bei mir durch das datenblatt was bei uns 60€ kostet wollten sie weder auto noch sonstiges sehen...
da sie durch das gutachten alle daten haben uns nix aus den englischen papieren brauchen hat sie die auch nicht interessiert

kennzeichen ziehen sie 6 monate ein dann kann man sie sich wieder abholen

gruss
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Re: Zulassung eines englischen Fahrzeugs in Deutschland…

#4

Beitrag von Hobi » 1. Sep 2009, 17:35

@Josef,
wie Xpower schreibt, wenn du einen Anhänger und Zugmaschine hast, dann ist das sicher die einfachere und vielleicht sogar günstigere Methode. Wenn du Beides aber leihen musst, dann kommt das wohl auf's gleiche raus.

@Xpower
kannst du das mit den Kennzeichen irgendwie belegen ? Nicht, daß ich dir nicht glauben würde ;) ich würde mir zu gerne die Schilder wiederholen - möchte nur nicht da stehen und dann doch den Kürzeren ziehen müssen...
Grüße
Holger

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Re: Zulassung eines englischen Fahrzeugs in Deutschland…

#5

Beitrag von MichaelW » 1. Sep 2009, 18:31

Holger Du Glückskind!

ich wünschte die Zulassung in Frankfurt wäre nur halb so schwierig. Das war bei Dir ja der reinste Durchmarsch.

Zulassen von Autos aus England klappt hier frühestens im zweiten Anlauf. Zulassen eines Jahreswagen ging dank freundlicher Rückrufe des Zulassungsmitarbeiters innerhalb von nicht mal 7 (in Worten SIEBEN) Stunden.....

Viel Spaß mit Mildred! Sie ist jetzt schon mindestens der dritte Minor hier im Forum.

Wir hatten Glück, unsere Sue hatte schon deutsche Papiere und mußte nur umgemeldet werden.

Viele Grüße

Michael
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Josef Eckert
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Re: Zulassung eines englischen Fahrzeugs in Deutschland…

#6

Beitrag von Josef Eckert » 1. Sep 2009, 20:02

Ich glaube das mit der Zulassungsproblemen liegt an den Örtlichkeiten in Südhessen. Ich hab da mal 7 Jahre gewohnt und bin schier wahnsinnig geworden mit der sturen Zulassungsstelle (in DA) und TÜH. Ich hab vor 10 Jahren unsere Elderly Lady (Morris Minor Bj50) mit vorheriger Zulassung in Sri Lanka im schönen Siebengebirge ohne größere Schwierigkeiten zugelassen bekommen und auch ohne viel Schnickschnack ohne extra Firmenschild, ohne FIN einschlagen. Das davor bis Maschine und Wagen lief und die Ersatzteile besorgt waren war aber etwas aufwändiger.
Gruß
Josef

MH
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Re: Zulassung eines englischen Fahrzeugs in Deutschland…

#7

Beitrag von MH » 1. Sep 2009, 22:42

Hallo zusammen,

diesen ganzen Zirkus kenne ich hier im südlichen Münsterland überhaupt nicht. Da ruft sogar telefonisch der STVA-Sachbearbeiter für den Oldtimer-Krimskrams zurück, wenn man darum bittet.

Grüße
manfred

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Re: Zulassung eines englischen Fahrzeugs in Deutschland…

#8

Beitrag von AlexP » 2. Sep 2009, 01:12

In der Tat, es ist ein hessisches Syndrom. Meine Nachfrage beim freundlichen (wirklich!) Baurat wegen Begutachtung und Zulassung eines Engländers aus USA zeitigte unlängst folgende zwei Aussagen: 1. Das kann teuer werden -wegen der neuerdings von der zentralen Zulassungsoberkontrollbehörde verlangten Nachweise, d.h. förmlicher Gutachten für alles und jedes ... Zum Beispiel für Fahrgeräusch und Standgeräusch, für Gewichte und Abmessungen. Man könne ja nicht einfach davon ausgehen, dass die US-Version eines MGA mit der für BRD bestimmten identisch ist. Das müsse der Hersteller bescheinigen oder, falls nicht möglich, der TÜV eben ermitteln. Einfach Daten aus existierenden Briefen oder für BRD-Ausführungen erstellten Datenblättern oder sonst woher als zutreffend anzunehmen, wie bisher praktiziert, das sei nie wirklich korrekt gewesen und nach den neuen Verordnungen auf Basis des EU-Rechts nicht mehr möglich.
2. Es wird angeraten, die Begutachtung und Zulassung im benachbarten Bayern vorzunehmen (sprich: Zulassung auf Strohmann oder -frau mit Wohnsitz in Bayern) und dann einfach (dann wirklich) nach Hessen umzumelden.
Fazit: Wenn ein solch aufwändiger Umweg empfohlen wird, möchte ich nicht mehr im Detail wissen, wie das reguläre hessische Prozedere aussieht. :shock:
Grüße AlexP

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Re: Zulassung eines englischen Fahrzeugs in Deutschland…

#9

Beitrag von Ralph 7H » 2. Sep 2009, 01:35

Hallo Axel,

wer hat eigntlich diesen Roland Koch als Gralshüter der Unglaublichkeit, des extrem langsamen eigenen Denkens und er mangelhafen Dienstaussicht und des unfassbaren brutalst möglichen Nachdenkens und Umsetzens eigener Aussagen begutachtet und zugelassen? Wo ist denn da was krank im Land?
In NRW und Niedersachsen (ich wohne an zwei Orten) kann ich leider nur Manfred beipflichen :) .
Aber wenn Herr Koch erst mal bis zur Rente/Pension teuer durchgefüttert worden ist, begreift vielleicht auch mal der eine oder andre Amtsmensch in Hessen, dass Europa nicht nur ein Name im Schulatlas gewesen ist und Bediensteter etwas mit dienen und Service für ie Bevölkerung zu tun hat statt zu 'mauern' oder aus genialer bornierter Blödheit zu glauben, man sei nur der gebürentreibenden Atoriät verpflichtet. Solche Dünnbrettbohrer haben gute chancen auf eine weitere Kariere auf den Fluren der Arbeitämter. Einige geeignete Beschweren helfen dahin oder leiten zur Raison! Eigene Inkomptenz zu kaschieren scheint ja im Vordergrund zu stehen und das gepaart mit Verantwortungsangst ergibt dann solche Nieten im Amt.
Ich hoffe, dass ich noch alt genug werde und dann noch mal eine Anwandlung von Vernunft auf dieser Ebene und aus dieser Region miterlebe :roll:

Gruß vom Niederrhein

Ralph

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Re: Zulassung eines englischen Fahrzeugs in Deutschland…

#10

Beitrag von Xpower » 2. Sep 2009, 06:58

Hobi hat geschrieben:@Josef,
@Xpower
kannst du das mit den Kennzeichen irgendwie belegen ? Nicht, daß ich dir nicht glauben würde ;) ich würde mir zu gerne die Schilder wiederholen - möchte nur nicht da stehen und dann doch den Kürzeren ziehen müssen...

yep hab das spiel bei meiner zulassungsstelle durch und dieses jahr auch daniel von uns aus dem club
ziehen das kennzeichen für 6 monate ein und dann kannst du sie wieder abholen...
war für daniel wichtig da er engländer ist und sie dort wieder auf den markt bringen wollte...
werden ja bei bestimmten kombinationen recht gut gehandelt
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Re: Zulassung eines englischen Fahrzeugs in Deutschland…

#11

Beitrag von Josef Eckert » 2. Sep 2009, 08:52

Jetzt werden hier aber Äpfel mit Birnern vbertauscht. Es gibt in UK zwei Arten von Kennzeichen. 1. Die Normalen, sie bleiben im Gegensatz zu D beim Fahrzeug, solange es in UK zugelassen ist. 2. Personifizierte Kennzeichen: Diese wurden früher ausgegeben, heute nicht mehr. Sie sind aber immer noch gültig und können von einer Person (Eigentümer) auf einen anderen verkauft werden. Es geht dabei aber nicht um das Kennzeichen-Blech, sondern das Recht die spezielle Ziffern-Buchstabenkombination an seinem Fahrzeug zu nutzen. Nur diese werden gehandelt/dürfen gehandelt werden. Normale Kennzeichen gehen bei Ausfuhr/Verschrottung des Fahrzeugs zurück in einen Topf der DVLA. Sie können wieder vergeben werden für Fahrzeuge die erstmals/wieder in UK neu zugelassen werden, sprich Oldtimer aus dem Ausland. Wenn ich also in UK einen Oldtimer z.B. aus USA einführe, kann ich bei der DVLA eine period conform number plate beantragen. In UK läßt sich mit entsprechender Kenntnis das Erstzulassungsjahr des Fahrzeugs am Kennzeichen ablesen.
Also sofern es sich beim Kennzeichen nicht um ein Personalifiziertes handelt, kann bei Ausfuhr des Fahrzeuges der Verkäufer in UK mit dem Number Plate nicht viel anfangen und auch nicht verkaufen. Ich bin mir sicher, dass jeder dort der ein Personifiziertes hat, er dieses nicht mit dem Wagen verkauft, es sei denn extra zu einem saftigen Preis. Also da gibt es dann auch verhandlungsspielraum für den Käufer, ob er den Wagen mit oder ohne vorhandenes Kennzeichen (Buchstaben-Zahlenkombination) nimmt.
So ich hab jetzt etwas geschludert bei der Darstellung, da das Thema Number Plate in UK abendfüllend ausgebreitet werden kann. Ich lerne da trotz jahrelangem zeitweisen Aufenthalt und Zweitwohnsitz in UK immer noch dazu.
Gruß
Josef

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Re: Zulassung eines englischen Fahrzeugs in Deutschland…

#12

Beitrag von Xpower » 2. Sep 2009, 14:00

danke für deine ausführung josef

leider weiss ich was was nicht für die öffentlichkeit bestimmt ist... engländer halt...machen sich nicht viel nen kopf....

aber die kennzeichen sind dein eigentum was die zulassungsstelle nicht verschrotten kann daher ziehen sie es bei uns 6 monate ein und nach der zeit gehst du mit deinem zulassungsbeleg hin und lässt sie dir aushändigen

ob nun für dekozwecke oder handel in england sei dahingestellt auf jeden fall bekommst du sie wieder

nur wenn ich lese das es in der ecke da drüben allgemein solche probleme gibt, bezweifel ich fast, das das möglich ist sie zurück zu bekommen....
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Re: Zulassung eines englischen Fahrzeugs in Deutschland…

#13

Beitrag von mic » 2. Sep 2009, 21:10

...und hier mal zur Illustration eines dieser 'personifizierten' Kennzeichen:

http://www.carandclassic.co.uk/car/C110576/

Dieses hier wird wohl 'pretty expensive' werden.

Aber was soll ich schon damit an meinem MGB 8)

Cheers.

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Re: Zulassung eines englischen Fahrzeugs in Deutschland…

#14

Beitrag von martini » 2. Sep 2009, 21:41

regelmäßiges Versagen ist auch eine Form der Zuverlässigkeit
http://martin-welsch.magix.net/

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Re: Zulassung eines englischen Fahrzeugs in Deutschland…

#15

Beitrag von Rob » 15. Sep 2009, 09:02

Hallo zusammen,

....na so schlimm kann es ja nicht werden....dachte ich.....wohl falsch gedacht.
Nachden ich meinen 72er GT soweit auf `deutsche Verhältnisse´ umgerüstet hatte
sah es ja ganz gut aus, der TÜV hätte seinen Segen gegeben wenn da nicht die
Sache mit dem Datenblatt wäre. Der Prüfer, eigentlich ist der Mann ganz ok,
er bemüht sich wirklich, ruft mich an, gibt mir Kontaktadressen, aber er braucht
einfach Daten die normalerweise im Brief bzw. Fahrzeugschein stehen, wie z. B.
zul. Gesamtgewicht, Leergewicht etc. Hab nun schon einiges aus der Literatur
rausgesucht, aber eben nicht alles gefunden. Hat mir vielleicht jemand eine Brief
oder Fahrzeugscheinkopie eines 72er GT? Bevor ich in Augsburg ein DAtenblatt anfordern
muß könnte ich es ja mal so probieren. Ichhab zwar noch einen Roadster mit deutschen Papieren
aber die gehn garnicht. Wäre super wenn mir jemand helfen könnte und ich dem TÜV Süd
entsprechende Unterlagen vorlegen kann.
Grüße Rob

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Re: Zulassung eines englischen Fahrzeugs in Deutschland…

#16

Beitrag von jupp1000 » 15. Sep 2009, 10:50

....es ist wirklich individuell verschieden. Ich habe mittlerweile 3 britische Autos in D zugelassen. Im Prinzip völlig problemlos, bis auf die sattsam bekannten Probleme mit der nicht eingeschlagenen Fahrgestellnummer und in GB falsch eingetragener VIN. Diese Probleme löste mein TÜV (Montabaur) und meine dortige Zulassungsstelle völlig unbürokratisch und zuvorkommend.
Empfehlenswert ist auf jeden Fall sich vorher eine passende Briefkopie u.s.w. zu besorgen und die Nummer ordentlich einzuschlagen. Dann sollte es eigentlich keine Probleme geben.

Also ich würde es immer wieder tun!
schöne Grüße

Heinz #1565

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