Überführung

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG und andere britische Fahrzeuge ist hier die Hauptsache.

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Tramper
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Überführung

#1

Beitrag von Tramper » 18. Dez 2017, 18:28

Hallo zusammen,
ich muß hier mal eine Frage in das Forum stellen,welches sich mit dem Kauf eines Oldtimers im Ausland befaßt.
Ich möchte in den Niederlanden einen Oldtimer kaufen.Dieser wurde von einem Holländer aus den USA importiert und es giebt die dazu gehörigen Papiere.Das Fahrzeug ist in Einzelteilen und in den Niederlanden angemeldet aber nicht zugelassen.Nun möchte ich das Fahrzeug-Einzelteile kaufen und hier nach Deutschland bringen.
Benötige ich dazu eine Einfuhrgenehmigung oder ist da auch noch Zoll fällig?
Das Fahrzeug soll restauriert werden und dann hier zugelassen werden.
Kennt sich damit jemand aus?
Bin für alle Hinweise sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer

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Berndjosef
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Re: Überführung

#2

Beitrag von Berndjosef » 18. Dez 2017, 19:15

Hallo Rainer,
habe gerade vor einigen Wochen einen (kompletten) Oldie aus den NL nach D importiert. War von Privat an privat. Das Ist Mwst. und zollfrei. Um das Fahrzeug hier wieder zulassen zu können musste der Verkäufer mit dem Original "Platen" Kennzeichen und dem "kentekenbewijs deel 2" Fahrzeugschein zur RWD (KFZ Zulassungsstelle). Mit diesem Original kann man das Fahrzeug dann wieder in Deutschland zulassen. Leider weiß ich nicht ob das bei nur angemeldeten aber nicht zugelassenen Fahrzeugen anders läuft. Glaube ich aber nicht, das Du in Deutschland neben dem Kaufvertrag ja auch wissen musst woher das Fahrzeug stammt und ob es vielleicht sogar gestohlen wurde.
Grüße aus Hannover
Bernd
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Josef Eckert
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Re: Überführung

#3

Beitrag von Josef Eckert » 18. Dez 2017, 19:33

Hallo Rainer,
Zuerst der Import. Dank EU haben wir im EU-Gebiet freier Güter und Warenverkehr ohne jedwedes Zoll/Einfuhrumsatzsteuer Gedöns etc. Es ist wie ein Kauf in Deutschland.
Zur Zulassung hier in Deutschland brauchst Du den Kaufvertrag, wenn nur eingeführt und nicht in Holland bisher zugelassen, die Zolleinfuhrerklärung nach Holland und die Fahrzeugpapiere aus dem letzten Zulassungsland, soweit vorhanden.
Ganz wichtig: Überprüfe genau, ob die Chassisnummer am Fahrzeug eine "richige" Ziffern/Buchstabenkombination hat und keine frei erfundene Nummer ist. Auch dass Chassisnummer am Fahrzeug mit der Nummer in den Fahrzeugpapieren und auch mit der in der Zolleinfuhrerklärung angegebenen übereinstimmt. Wie gesagt, ganz wichtig, sonst gibt es hier später bei der zulassung gewaltige Probleme. Unsere Zulassungsbehörden sind da sehr genau.
Gruß
Josef

Tramper
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Re: Überführung

#4

Beitrag von Tramper » 18. Dez 2017, 20:33

Josef Eckert hat geschrieben:Hallo Rainer,
Zuerst der Import. Dank EU haben wir im EU-Gebiet freier Güter und Warenverkehr ohne jedwedes Zoll/Einfuhrumsatzsteuer Gedöns etc. Es ist wie ein Kauf in Deutschland.
Zur Zulassung hier in Deutschland brauchst Du den Kaufvertrag, wenn nur eingeführt und nicht in Holland bisher zugelassen, die Zolleinfuhrerklärung nach Holland und die Fahrzeugpapiere aus dem letzten Zulassungsland, soweit vorhanden.
Ganz wichtig: Überprüfe genau, ob die Chassisnummer am Fahrzeug eine "richige" Ziffern/Buchstabenkombination hat und keine frei erfundene Nummer ist. Auch dass Chassisnummer am Fahrzeug mit der Nummer in den Fahrzeugpapieren und auch mit der in der Zolleinfuhrerklärung angegebenen übereinstimmt. Wie gesagt, ganz wichtig, sonst gibt es hier später bei der zulassung gewaltige Probleme. Unsere Zulassungsbehörden sind da sehr genau.
Gruß
Josef
Hallo Josef,
danke für deine Erläuterungen.Die daten vom Fahrzeug mit Fahrzeugnummer und Motornummer stimmen absolut überein und sind dokumentiert.Ich muß nur noch einmal genau klären wie es sich mit der Registrierung in Holland verhält.Ich denke das bekomme ich aberschnell in die Reihe.
Nochmals vielen Dank und schöne Weihnachten.
LG Rainer

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Matthias
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Re: Überführung

#5

Beitrag von Matthias » 19. Dez 2017, 17:47

Josef Eckert hat geschrieben: Zur Zulassung hier in Deutschland brauchst Du den Kaufvertrag
Das hängt, wie so oft, von der Zulassungsstelle ab. Meine örtliche Zulassungsstelle wollte bei meinem US-Import den Kaufvertrag sehen, in Berlin, wo das Auto darauf hin zunächst zugelassen wurde,hat der Kaufvertrag nicht interessiert.
achteckige Grüße


Matthias #421

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