Zulassung ohne feste Diebstahlsicherung
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- Addi
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Zulassung ohne feste Diebstahlsicherung
Hallo MG Freunde,
ich möchte meinen MG 1100 Bj.1966 endlich erstmals in Deutschland zulassen. Das Auto kommt aus Luxemburg. Nach StVZO §38a benötigen Autos nach EZ 1.7.1962 eine feste Diebstahlsicherung (Lenkradschloß).
Meiner hat aber keins. Was tuen?
Oktogonale Grüße
Addi
ich möchte meinen MG 1100 Bj.1966 endlich erstmals in Deutschland zulassen. Das Auto kommt aus Luxemburg. Nach StVZO §38a benötigen Autos nach EZ 1.7.1962 eine feste Diebstahlsicherung (Lenkradschloß).
Meiner hat aber keins. Was tuen?
Oktogonale Grüße
Addi
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Hallo Addi,
Du kannst eine Ausnahmegenehmigung beantragen: Eintrag im Brief wie folgt: 'Diebstahlsicherung als loses Zubehör, Ausn. Gen. v. §38A STVZO erforderlich'. Diese Ausnahmegenehmigung bekommst Du bei der Zulassungsstelle und kostet zwischen 10 und 100 Euro je nach Zulassungsstelle extra. Muss aber vorher beim TÜV im Brief eingetragen werden.
Viel Erfolg
Mathias
(MGA MK2, offizielle EZ 1.7.62)
P.S.: Das fehlende Lenkradschloss störte übrigens nicht meine Versicherung (Württhemberger)
Du kannst eine Ausnahmegenehmigung beantragen: Eintrag im Brief wie folgt: 'Diebstahlsicherung als loses Zubehör, Ausn. Gen. v. §38A STVZO erforderlich'. Diese Ausnahmegenehmigung bekommst Du bei der Zulassungsstelle und kostet zwischen 10 und 100 Euro je nach Zulassungsstelle extra. Muss aber vorher beim TÜV im Brief eingetragen werden.
Viel Erfolg
Mathias
(MGA MK2, offizielle EZ 1.7.62)
P.S.: Das fehlende Lenkradschloss störte übrigens nicht meine Versicherung (Württhemberger)
- bernie
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was geht und was nicht geht, findet man hier:
www.oldtimerfreunde-heidelberg.de/n4050 ... EV-Vor.htm
Demnach ist der 1.7.62 der Stichtag für ein festes Lenkradschloss.
www.oldtimerfreunde-heidelberg.de/n4050 ... EV-Vor.htm
Demnach ist der 1.7.62 der Stichtag für ein festes Lenkradschloss.
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Pssst, nicht weitersagen:
ich kenne mehrere MGB und MGC, die serienmäßig kein Lenkradschloß haben (viele US-Autos bis Bj. 69 z. Bsp.) und in Deutschland zugelassen sind ohne ein solches und ohne zusätzliche Sperre wie Kralle oder so.
Ist einfach eine Frage, ob der TÜV-Prüfer auf die Idee kommt, das zu überprüfen.....
Im Zweifel also den TÜV wechseln
ich kenne mehrere MGB und MGC, die serienmäßig kein Lenkradschloß haben (viele US-Autos bis Bj. 69 z. Bsp.) und in Deutschland zugelassen sind ohne ein solches und ohne zusätzliche Sperre wie Kralle oder so.
Ist einfach eine Frage, ob der TÜV-Prüfer auf die Idee kommt, das zu überprüfen.....
Im Zweifel also den TÜV wechseln
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Hallo,
Matthias Tolle hat schon Recht und dies ist der korrekte Weg.
Ich habe über die Ausnahmegenehmigung auch meine Versicherung informiert und um Bestätigung des Versicherungsschutzes mit einer Diebstahlsicherung als loses Zubehör gebeten. OCC hat dies auch anstandslos erledigt.
@Jörn: so lange kein Diebstahl passiert, interessiert es ja auch herzlich wenig, wie das Auto geschützt war - aber im Schadensfall.......... Viel Glück!
Grüße
Manfred Hürland
Matthias Tolle hat schon Recht und dies ist der korrekte Weg.
Ich habe über die Ausnahmegenehmigung auch meine Versicherung informiert und um Bestätigung des Versicherungsschutzes mit einer Diebstahlsicherung als loses Zubehör gebeten. OCC hat dies auch anstandslos erledigt.
@Jörn: so lange kein Diebstahl passiert, interessiert es ja auch herzlich wenig, wie das Auto geschützt war - aber im Schadensfall.......... Viel Glück!
Grüße
Manfred Hürland
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Aha, also war das eine Ausnahmegenehmigung. Und das ist also ein Extrablatt, das man mit dabei haben muss? Wofuer soll das gut sein, wenn doch im Schein ein entsprechender Vermerk darueber vorliegt, dass eine solche existiert?
@Hartmut
Versteh' ich nicht, was tut denn ein Hauptschalter anderes als ein Zuendschluessel (und den duerften alle genannten MGs haben), er unterbricht einen Stromkreis. Wuerde demnach der einbau von zwei Zuendschloessern auch genuegen?
Hat jemand einen etwas tieferen Einblick in den entsprechenden Gesetzestext?
Gruss
Volker
@Hartmut
Versteh' ich nicht, was tut denn ein Hauptschalter anderes als ein Zuendschluessel (und den duerften alle genannten MGs haben), er unterbricht einen Stromkreis. Wuerde demnach der einbau von zwei Zuendschloessern auch genuegen?
Hat jemand einen etwas tieferen Einblick in den entsprechenden Gesetzestext?
Gruss
Volker
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@Volker: Man kann die Bescheinigung (wie z.B. auch eine Anhängerkupplung) in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen oder die Ausnahmegenehmigung nicht eintragen und muss diese dann mitführen.
Das ein Batteriehauptschalter als Diebstahlsicherung aktzeptiert wird, habe ich noch nie gehört. Auf jeden Fall sollte das der Versicherung mitgeteilt und von dieser akzeptiert werden. Ansonsten gibt es ein Problem, siehe Jörn!
Grüße
Manfred Hürland
Das ein Batteriehauptschalter als Diebstahlsicherung aktzeptiert wird, habe ich noch nie gehört. Auf jeden Fall sollte das der Versicherung mitgeteilt und von dieser akzeptiert werden. Ansonsten gibt es ein Problem, siehe Jörn!
Grüße
Manfred Hürland
Hallo Addi,
bei unserem Midget und auch beim Morris steht ein entsprechender Zusatz im Schein. "Diebstahlsicherung ist loses Zubehör" bzw "Diebstahlsicherung ist als loses Zubehör mitzuführen".
Beide sind das erste mal von mir in Deutschalnd zugelassen worden und bei keinem der beiden hab ich beim TÜV oder der Zulassung irgendetwas dazu gesagt. Soviel Eigeninitiative traue ich aber der Zulassungsstelle hier nicht zu
Wir freuen uns auf den 1100er!
diebstahlsicheren Gruß
Michael
PS der Midget ist BJ67 und Emma ja doch noch ein wenig Älter
bei unserem Midget und auch beim Morris steht ein entsprechender Zusatz im Schein. "Diebstahlsicherung ist loses Zubehör" bzw "Diebstahlsicherung ist als loses Zubehör mitzuführen".
Beide sind das erste mal von mir in Deutschalnd zugelassen worden und bei keinem der beiden hab ich beim TÜV oder der Zulassung irgendetwas dazu gesagt. Soviel Eigeninitiative traue ich aber der Zulassungsstelle hier nicht zu
Wir freuen uns auf den 1100er!
diebstahlsicheren Gruß
Michael
PS der Midget ist BJ67 und Emma ja doch noch ein wenig Älter
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Nur naoch mal zur Klarstellung bzgl. Eintrag: Wir sind in Deutschland und da geht es etwas formaler zu. Der Eintrag im Brief besagt nur, dass eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Diese kann aber (aus unerfindlichen bürokratischen Gründen) nicht der TÜV sondern nur die Zulassungsstelle ausstellen (und gilt bis auf Widerruf!). Daher ist (rein formal!) auch die Ausnahmegenehmigung mit zu führen. Bei einem Verkauf bzw. Umzug in einen anderen Zulassungsbereich ist (natürlich!) wieder eine neue Ausnahmegenehmigung zu beantragen (und zu bezahlen!).
Irgendwie komme ich mir manchmal vor, als ob ich unter wiehernden Schimmel lebe, aber so ist das Leben nun mal
Viele Grüße
Mathias
P.S. Ich bin kein Beamter
Irgendwie komme ich mir manchmal vor, als ob ich unter wiehernden Schimmel lebe, aber so ist das Leben nun mal
Viele Grüße
Mathias
P.S. Ich bin kein Beamter