Kleines Kuriosum:
Mein MGC hat kein Lenkradschloss (belgisches Auto). Beim Vollgutachten trug der TÜV ein, dass ein loser Diebstahlschutz mitzuführen sei. Dann aber die große Überraschung bei der Zulassungsstelle: Dort hat man diese TÜV-Eintragung nicht in den Brief übernommen. Begündung: "Wenn wir das in den Brief eintragen, kostet Sie das 50,- DM. Wenn es Ihnen das wert ist, tragen wir das gerne ein." Da ich bereits 50,- DM für das Entwerten eines bereits entwerteten Fahrzeugbriefs bezahlt hatte, hab ich auf diese Eintragung sowie auch auf die Eintragung der Felgengröße verzichtet. Mittlerweile habe ich aber ein originales Neimann Lenkradschloss für den MGC ohne Sicherheitslenksäule zu Hause liegen.
achteckige Grüße
Matthias #421
[Dieser Beitrag wurde von Matthias am 04.03.2004 editiert.]
Zulassung ohne feste Diebstahlsicherung
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