Blinker in Rot, Probleme beim TÜV

Passt mal wieder nichts zusammen? Ein Ersatzteil ist nicht mehr lieferbar? MG Drivers sind hilfsbereit - und helfen sich in diesem Forum gegenseitig.

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felix-hr
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Blinker in Rot, Probleme beim TÜV

#1

Beitrag von felix-hr » 30. Jun 2004, 20:29

Hallo Zusammen.
Ich habe einen Midget aus den USA. Dieser hat natürlich rote Blinkerleuchten hinten.

Bekomme ich beim TÜV damit Probleme, speziell beim H-Kennzeichen?
Hat jemand von euch schon Erfahrungen gemacht?

Danke

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jupp1000
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#2

Beitrag von jupp1000 » 30. Jun 2004, 20:44

Hallo Felix,

Du brauchst nur neue Blinkergläser, dann gibt es keine Probleme beim Tüv.

Gruß
Heinz #1565

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Andreas
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#3

Beitrag von Andreas » 30. Jun 2004, 23:34

Welche Farbe müssen denn die neuen Blinkgläser haben - rot oder gelb?

Nicht, daß dem guten Felix noch empfohlen wird, bei Motorklingeln die Zündung Richtung "Früh" zu verstellen, sowas soll ja hier im Forum alles schon vorgekommen sein ;-)

Bild

Gucken wir also mal in die STVZO, und da steht:

""§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen.
...
§ 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)
Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren. "

Aha. Die Antwort auf die Frage von felix-hr hätte also gewesen sein können:

"Felix, prüfe ersteinmal das Erstzulassungsdatum Deines MG Midget. Liegt es VOR dem 1.1.1970, kannst Du Deinen neuen Freund mit ROTEN Blinkleuchten beim TÜV vorführen. Liegt es NACH dem 1.1.1970, musst Du ihn mit GELBEN Blinkleuchten vorführen."

Du kannst natürlich auch einen Pre-1.1.1970-Midget mit gelben Leuchten beim TÜV vorführen...aber das wusstest Du vorher bestimmt schon selber.

Bild

Solche Regelungen wie oben gibt es übrigens bergeweise (ab wann ist Fahrgestellnummer einzuschlagen, ab wann sind Gurte vorgeschrieben, wer muß zur ASU, brauchen Motorräder einen zweiten Aussenspiegel) und nachlesbar, man glaube es kaum: In der Straßenverkehrszulassungsordnung.

Bild

Und die kann man zum Beispiel hier downloaden: http://www.fahrschule-herrmann.de/Download/StVZO.pdf
Hier ganz viel: http://www.kba.de/Abt4_neu/infosystem/i ... os1997.htm
Oder dort: http://www.corvetteforum.de/userfiles/B ... 0STVZO.pdf
Und hier: http://spplus.kfzgewerbenet.de/SPPLUS/D ... /StVZO.pdf
Und da: http://www.werkschutzinfo.de/StVZO.pdf
Und wer weiss noch wo.

Oder gelbe Blinker dranbauen.

Bild

Viele Grüße,

Andreas

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#4

Beitrag von Heiner Thüroff » 1. Jul 2004, 00:14

Hallo Felix,
ich würde einfach mal zum Tüv fahren und sehen was passiert.Vorab sich darüber Gedanken zu machen ist zwar OK ,aber meist überflüssig,da es dann doch meist ganz anders kommt.Mich würde es überhaupt nicht wundern wenn die Blinker gar kein Problem darstellen.Eher wahrscheinlich ist, das es gar nicht bemerkt wird. Bild Aber dafür wird an ganz anderen Stellen rumgemeckert Bild,an denen Du es absolut nicht erwartest. Bild

Grüße
Heiner Thüroff
#1376
(hatte gerade mehrfachen Tüv"Kontakt")


[Dieser Beitrag wurde von Heiner Thüroff am 01.07.2004 editiert.]

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#5

Beitrag von Bedouin » 1. Jul 2004, 08:03

Hallo

Du solltest es einfach mal probieren.
Ich habe an meinen beiden MGs rote Blinker und hatte damit noch nie Probleme. Es sind übrigens beides Baujahre nach 1970.

Gruß
Gregor

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#6

Beitrag von jupp1000 » 1. Jul 2004, 14:14

Hallo Andreas,

warum denn so ironisch?
Das war lediglich eine einfache Antwort auf eine einfache Frage.
Das Niveau der gestellten Fragen und damit auch der Antworten im Board ist nun mal naturgemäß sehr unterschiedlich, und das ist gut so.

Viele Fragen belegen, dass es MG Fahrer gibt, die nichts, oder nur wenig über Ihr Fahrzeug, die E. - Teilversorgung und Reparaturmöglichkeiten wissen (das soll jetzt keine Kritik sein).

Nicht auf jede Frage muss deshalb eine Antwort folgen, die auch als Dissertation dienen könnte.
Oft helfen schon einfache Hinweise z.B auf Bezugsquellen oder kleine Tricks weiter!

In diesem Sinne: Jeder so gut er kann.

Gruß
Heinz #1565

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Andreas
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#7

Beitrag von Andreas » 1. Jul 2004, 14:28

Mir war halt so danach...

..im Übrigen ist der §72 STVZO ein äußerst ergiebiger - man sollte ihn wirklich kennen und dabeihaben, wenn man zum TÜV fährt, erleichtert das Leben ungemein.

Viele Grüße,

Andreas

PS: Man kann wirklich rote und gelbe Blinker neu kaufen...;-)

reservoirjock
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#8

Beitrag von reservoirjock » 1. Jul 2004, 15:12

Also ich habe einen MG B aus den USA, Baujahr 67 mit roten Blinkern. Und außer den Beschimpfungen anderer Verkehrsteilnehmer (beim Blinken) hatte ich bislang keine Probleme. Mal sehen, was für ein Gesicht mein TÜV-Mensch im August macht, ich habe das Fahrzeug noch nicht so lange.
Aber gut zu wissen, wie ich ihn im August auskontern kann. ;-)
Joachim

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Andreas
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#9

Beitrag von Andreas » 1. Jul 2004, 23:40

...das freut mich, Joachim: darum gings ja, auf die Schnelle ein bischen Background-Knowhow zu vermitteln. Auf das die STVZO mit uns sei!

Gruß, Andreas

PS: Wo steckt eigentlich Felix? Färbt der Gute gerade seine Blinkergläser um?

Jörg Hüsken
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#10

Beitrag von Jörg Hüsken » 2. Jul 2004, 10:18

Rot ist einfach die schönere Farbe für Blinker!

Bild

Das Auto sieht jetzt allerdings schon viel fertiger aus, ich hab halt keine Zeit mehr um Bilder zu machen. Am 20.07.04 gehts zum TÜV und dann auf die linke Fahrspur:-)

Schönen Gruß
Jörg

Ole
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#11

Beitrag von Ole » 6. Jul 2004, 16:35

Hallo,

ich stehe vor dem selben Problem - ich habe gelbe Blinker an meinem 66er und will die roten dranschrauben - müssen diese dann eingetragen werden oder einfach dran und losgeht´s ?

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bernie
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#12

Beitrag von bernie » 6. Jul 2004, 17:02

rote blinker gehen bis 1970, guckscht du hier:
www.oldtimerfreunde-heidelberg.de/n4050 ... EV-Vor.htm

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