Günter Paul hat geschrieben: ↑27. Jan 2024, 16:06
Wenn man es genau nimmt, entspricht es nicht der Satzung, ich vermute mal, als die Zeilen geschrieben wurden, da war das vermutlich auch kein Thema, liege ich da falsch? Ich weiß es wirklich nicht.
Ja, da liegst Du wohl richtig.
Unsere Satzung ist ohnehin in einigen Belangen veraltet (und auch nicht sehr mitgliederfreundlich).
Ich habe mir die Satzung durchgelesen und beschreibe Dir hier mal, wie so eine Satzungsänderung ablaufen
könnte (rein fiktiv, aber rein juristisch gesehen möglich, wobei ich kein Jurist bin und die Satzung so auslege, wie ich sie als juristischer Laie verstehe):
Also: Der Antrag auf Satzungsänderung ist fristgerecht beim Vorstand eingegangen und der Vorstand hat fristgerecht zur Mitgliederversammlung eingeladen, unter Angabe der Tagesordnung. Die Mitgliederversammlung ist auf den 29.02. terminiert.
Du hast Dir bei Diskussionen am Stammtisch und hier im Forum eine Meinung gebildet, ob Du für oder wider den Antrag abstimmen wirst und Dich entschlossen, die zwei Stunden Autobahnfahrt auf Dich zu nehmen und an der Versammlung teilzunehmen.
Am 19.02. wird deutlich, daß Du aus familiären Gründen nicht wirst teilnehmen können.
„Kein Problem.“, denkst Du, „Dann kann mein Stammtischkumpel für mich mit abstimmen, ich übertrage ihm meine Stimme. Er kennt ja auch meine Meinung.“
Das geht nicht:
§4 Die Mitgliederversammlung: (…) Stimmvollmachten sind nicht zulässig.
„Na gut,“, denkst Du, „dann stimme ich schriftlich ab!“
Das geht wohl auch nicht, denn die schriftliche Stimmabgabe ist in der Satzung mit keinem Wort erwähnt.
„Also…, dann kann ich nur abstimmen, wenn ich an der Mitgliederversammlung persönlich teilnehme?“
So sieht’s aus!
Spinnen wir die Geschichte mit der Satzungsänderung weiter:
Die drei Mitglieder des Vorstands und sechs weitere Clubmitglieder sind bereits am Vorabend angereist. Über Nacht kommt es zu einem Wettereinbruch mit Blitzeis, der bis Mittag des Folgetages anhält.
Um 14 Uhr treffen sich die Anwesenden zur Mitgliederversammlung. Der Vorsitzende eröffnet. Es sind neun Clubmitglieder anwesend.
Der Verlauf nimmt seinen gewohnten Gang mit Eröffnung, Protokollverlesung, Bericht des Vorstandes usw. und kommt schließlich zu dem Antrag auf Satzungsänderung, um die Diskussion –
„Moment!“, sagst Du Dir in diesem Augenblick, „Die können doch nicht mit nur neun Mitgliedern die Jahreshauptversammlung und eine Satzungsänderung…“
Doch, können sie:
§4 Die Mitgliederversammlung: (…) Jede Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. (…)
- um die Diskussion über den Antrag auf Satzungsänderung zu beginnen. Nach der Diskussion wird abgestimmt. Das Ergebnis ist: 6 Stimmen pro, 3 Stimmen contra Satzungsänderung.
Der Antrag auf Satzungsänderung ist angenommen.
§4 Die Mitgliederversammlung (5): Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen.
Jetzt sagst Du: „Das habe ich nicht gewußt!“
Habe ich auch nicht!
Klar, diese Geschichte ist jetzt überspitzt dargestellt.
Aber selbst wenn man die Überspitzung rausläßt, bleibt unter dem Strich:
Mitglieder, die an der Mitgliederversammlung nicht teilnehmen können,
weil sie z.B. zum besagten Termin
Dienst haben
ihr Ladengeschäft offen halten müssen
krank sind
einen Verwandten pflegen müssen
kein Geld für Fahrt und möglicherweise Übernachtung haben
oder einfach zu weit vom Tagungsort entfernt wohnen
haben keinerlei Möglichkeit, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.
Ob das in Zeiten von eMail, Chats, Internetkonferenzen und einer noch immer sehr zuverlässig arbeitenden Briefpost zeitgemäß ist?
Wenn ich das falsch verstanden habe und z.B. eine schriftliche Abstimmung zulässig ist, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.