Noddy hat geschrieben: ↑3. Jan 2019, 11:16
Über einen Mittelmotor verfügen ja unsere Bs auch und Leuchtweitennachsteller sind auch nix neueres. Besonders schön realisiert bei der Ente mit stufenlos einstellbarem Lampenträger oder beim R4 mit kleinen Hebelchen am Scheinwerfer. Geblendet haben eigentlich nur Mercedes, die beladen in den Himmel leuchteten.
Die Frontmittelmotorauslegung eines B unterscheidet sich in der Auswirkung auf Beladungszustand (--> am anderen Eck !) erheblich vom Sinngehalt meiner Aussage.
Ein F/TF oder eine Elise (diese hatte z.B. selbst als MK II eine Ausnahmegenehmigung erhalten und brauchte KEINE LWR !), als Zweisitzer (--> geringe Zuladung !) mit einem Mittelmotor HINTER den Sitzen erfüllt die o.a. Bedingungen.
Ja, die Versteller in französischen oder italienischen Autos waren wunderbar, nur hat diese kaum jemand benutzt. Renaults hatten sogar schon ab R16 diese hydraulisch (1965 !) im Innenraum eingebaut. Am Lamperltopf dann R5 / R6 etc. auch wie der R4.
Darum geht es aber nicht. Die Gefahr einer Blendwirkung ist mit modernen Leuchtmitteln extrem größer bei falscher Einstellung als schon bei H1/H4/H7.
Wer also LED-Technik ohne LWR und ohne ABE oder Eintrag in die Fzg.papiere verbaut sollte sich des Haftungsrisikos sehr gut bewusst werden.
Nicht zu vergleichen mit anderen Luftfiltern, Holzlenkrädern, Minilite-Nachbauten, Peco-Auspuff etc.
Denn falls durch Blendung ein (Fremd-)schaden entstehen sollte, kann es durch persönliche Haftung am Ende sehr teuer werden.
Was nicht erkennbar eingebaut ist oder was solange es nicht beim Fahren ist abfällt (nicht ein Schadenereignis verursacht) wird höchstwahrscheinlich im Falle eines Falles niemals ein Nachspiel haben. Im Falle von Beleuchtung sehe ich das aber entschieden anders.
Jeder soll einbauen was er will. Oder glaubt verantworten zu können. Hierbei wird es aber beim Glauben bleiben.
My 2c-
Chris