Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )
Verfasst: 12. Mai 2014, 16:33
Hallo Bernie,
zwei Nummern breiter ist zulässig. Bei 15"-Felgen reden wir aber über einen größeren Durchmesser. Und da für den B 15"-Felgen nie im programm waren, kann es streng genommen auch kein H-Kennzeichen für einen B mit 15-Zöllern geben. Da der C ein grundsätzlich anderes Fahrwerk hat, sollte ein Verweis auf den C bei einem kundigen Prüfer nicht helfen. Trotzdem: Es gibt Bs mit eingetragenen 15"-Felgen. Und gerüchteweise hat die der Prüfer eingetragen, weil der C 15"-Felgen hat. Aber mir soll´s egal sein
zwei Nummern breiter ist zulässig. Bei 15"-Felgen reden wir aber über einen größeren Durchmesser. Und da für den B 15"-Felgen nie im programm waren, kann es streng genommen auch kein H-Kennzeichen für einen B mit 15-Zöllern geben. Da der C ein grundsätzlich anderes Fahrwerk hat, sollte ein Verweis auf den C bei einem kundigen Prüfer nicht helfen. Trotzdem: Es gibt Bs mit eingetragenen 15"-Felgen. Und gerüchteweise hat die der Prüfer eingetragen, weil der C 15"-Felgen hat. Aber mir soll´s egal sein