Seite 2 von 2

Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

Verfasst: 12. Mai 2014, 16:33
von Matthias
Hallo Bernie,

zwei Nummern breiter ist zulässig. Bei 15"-Felgen reden wir aber über einen größeren Durchmesser. Und da für den B 15"-Felgen nie im programm waren, kann es streng genommen auch kein H-Kennzeichen für einen B mit 15-Zöllern geben. Da der C ein grundsätzlich anderes Fahrwerk hat, sollte ein Verweis auf den C bei einem kundigen Prüfer nicht helfen. Trotzdem: Es gibt Bs mit eingetragenen 15"-Felgen. Und gerüchteweise hat die der Prüfer eingetragen, weil der C 15"-Felgen hat. Aber mir soll´s egal sein :wink:

Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

Verfasst: 12. Mai 2014, 18:26
von bernie
Oh ja Matthias,
man sollte wirklich immer alles von Anfang an lesen.
Das habe ich natürlich versäumt.
Zum Schluss ging es ja nur noch um die Reifengröße.

Ja, das Thema mit der Felgengröße ist wohl wirklich nur mit Augenzwinkern lösbar.
Aber es ist ja schön, wenn das ab und zu auch bei uns in Deutschland noch gehen kann.

Grüße
Bernie

Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

Verfasst: 19. Mai 2014, 11:45
von Guido B.
Hallo
Gab es den MGB GT Special nicht vom Werk aus ende der 60ziger Jahre mit 15 Zöllern?

Folgt mal dem Link das sieht mir auf dem Prospekt danach aus.....???!!!

Vielleicht hilft´s......

http://www.namgbr.org/page/registrar/1967-GT/

Grüsse
Guido

Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

Verfasst: 23. Mai 2014, 10:56
von Matthias
Nein, von 15" Felgen ist da nicht die Rede. Nur von Speichenrädern "at no extra cost for all MGB/GT

Re: 5.5x15 Speichenräder (TüV ? )

Verfasst: 23. Mai 2014, 11:42
von brasil
wenn es endlich mal schöner wird.. ( Wettertechnisch ) dann fahr ich mit dem B zum Tüv... bewaffnet mit div Büchern... und 2 Reifenrechner Ausdrucken...

So wie ich dort war.... sag ich Bescheid

Grüße Jürgen