Seite 1 von 2

Fahrzeugbriefkopie MGA1600 mit B-Motor

Verfasst: 9. Sep 2015, 21:48
von hamoos
Hallo,
kann mir jemand eine Kopie seines Fahrzeugbriefes von einem MGA 1600, MKI, zur Verfügung stellen, bei dem ein1800er MGB-Motor eingetragen ist? Ich benötige das zur Abklärung beim TÜV Nord, ob mit der Konfiguration ein H-Kennzeichen möglich ist.
Besten Dank im Voraus für eure Hilfe,
Harald

Re: Fahrzeugbriefkopie MGA1600 mit B-Motor

Verfasst: 9. Sep 2015, 23:15
von MBL546E
Harald,
selbstverständlich entspricht diese Konfiguration den Richtlinien für das H-Kennzeichen. Was im Einzelnen gibt es da abzuklären?

Gruss,
Darius

Re: Fahrzeugbriefkopie MGA1600 mit B-Motor

Verfasst: 10. Sep 2015, 09:43
von bernie
Hallo Harald,
ich hätte sowas , allerdings für einen 1500er mit MGB-Motor.
Schick mir bei Interesse einfach eine pm mit Deiner Mailadresse, dann bekommst Du das als pdf.
Grüße
Bernie

Re: Fahrzeugbriefkopie MGA1600 mit B-Motor

Verfasst: 10. Sep 2015, 11:24
von hamoos
Hallo Darius,
bei uns in Österreich geht das, dh man kann das Fahrzeug als historisches Fahrzeug zulassen. Das ist bei uns nur in der Zulassung ersichtlich und nicht beim Kennzeichen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Motor ab Ende der Baureihe innerhalb von 10 Jahren gebaut worden ist. Die gesetzliche Regelung in Deutschland kenne ich nicht, deshalb habe ich nachgefragt.
SG
Harald

Re: Fahrzeugbriefkopie MGA1600 mit B-Motor

Verfasst: 10. Sep 2015, 17:03
von achimroll
Hallo Darius,

ich weiß, dass der 1800er im MGA in der Regel geduldet wird, manchmal wird vorne wegen der höheren Leistung die Scheibenbremse gefordert, aber die hat der 1600er MGA ja. Im Anforderungskatalog des TÜV Süd vom Mai 2012 heißt es aber:

Motor
- Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.

Und der 1800er wurde erst in der Nachfolgebaureihe MGB verbaut.

Oder habe ich da die falschen Dokumente gespeichert?

Nette Grüße
Achim Roll
MGDC

Re: Fahrzeugbriefkopie MGA1600 mit B-Motor

Verfasst: 10. Sep 2015, 17:08
von Xpower
Achim:

Ausnahmen:
- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser
Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es
sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der
bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher Hersteller) neuerer Produktion, aber
mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu begutachten

Re: Fahrzeugbriefkopie MGA1600 mit B-Motor

Verfasst: 10. Sep 2015, 17:20
von achimroll
Hallo Peter,

interessant, wo finde ich das?

Nette Grüße
Achim Roll
MGDC

Re: Fahrzeugbriefkopie MGA1600 mit B-Motor

Verfasst: 10. Sep 2015, 17:26
von Xpower
beim TÜV oder in deinen Emails :roll:

Re: Fahrzeugbriefkopie MGA1600 mit B-Motor

Verfasst: 10. Sep 2015, 18:19
von MBL546E
Achim, eigentlich ist es ganz simpel (mittlerweile):

- wenn es ein Umbau ist (hier 1500/1600 auf 1800), welcher damals entweder üblich oder als zeitgenössisches Tuning bewertet wird, wird es dann als positiv bewertet, wenn dieser Umbau aus heutiger Sicht damals spätestens 10Jahre nach EZ des Fahrzeugs hätte stattfinden können (---> Verfügbarkeit auf dem Markt der 1800er Maschine) oder stattgefunden hat.

So wie Peter es zitiert hat. war es vor der FZV 2012 und ist heute nicht mehr so. Sein Wortlaut im Detail ist nicht korrekt, weder mit 20 Jahren, noch dass es stattgefunden haben "muss".

Dieses Thema hatten wir bereits mehrfach und ich habe seinerzeit auch aus den Bestimmungen explizit zitiert.

Der TüV muss diesen Umbau eintragen, und nicht nur "kann".

Das identische Beispiel gibts bei Alfa; hier wird völlig ohne Probleme der 2000er eingetragen, obwohl es z.B. eine Giulia nur als max. 1600er gab.

Es geht hierbei um die deutsche H-Kennzeichenverordnung, nicht die österreichische !

Gruss,
Darius

P.S. Paket gestern angekommen; danke!

Re: Fahrzeugbriefkopie MGA1600 mit B-Motor

Verfasst: 10. Sep 2015, 18:32
von achimroll
Hallo Darius,

hört sich plausibel an. Kannst Du mir einen Link nennen, wo ich die aktuellen Richtlinien bekommen kann, damit ich mal wieder auf dem aktuellen Stand bin?

Nette Grüße
Achim Roll
MGDC

Re: Fahrzeugbriefkopie MGA1600 mit B-Motor

Verfasst: 10. Sep 2015, 18:34
von MBL546E
Achim,

habe gerade unsere SuFu benutzt; es war sogar Harald selbst, der fast auf den Tag genau vor 2 Jahren exakt dieses Thema auf den Weg gebracht hat (wieso nunmehr identisch erneut, entzieht sich meiner Kenntnis):

MGB-Motor im MGA: http://mgdc.de/board/viewtopic.php?f=8&t=19451 (die unterlegten Links im Text anklicken für beide Versionen des Anforderungskatalogs; einmal 1997 und dann ab Ende 2011)

Dort ist alles genau erklärt worden mit Textpassagen. (Wieso sich damals JE mal wieder echauffiert hat, bloß weil ich falsche Aussagen korrigiert habe, weiß ich nicht. Das Problem ist, wenn solche nachweislich falschen Aussagen unkommentiert stehenbleiben, diese später von anderen Usern als korrekt dargestellte Tatsache übernommen werden könnten. Zum eigenen Nachteil, wenn man z.B. einen solchen Motor eintragen lassen will.)

Also bitte nicht wieder Angaben vom Hörensagen, aus mittlerweile ungültigen Verordnungen oder sonstige Halbwahrheiten publizieren ohne vorher explizit auf Richtigkeit zu prüfen. Gerade das Thema "H-Kennzeichen und Eintragungen" ist ein Ozean für Fehlinformationen, welche sich dann rasant verbreiten. Aber deshalb nicht korrekter werden.

Gruß,
Darius

Re: Fahrzeugbriefkopie MGA1600 mit B-Motor

Verfasst: 11. Sep 2015, 11:12
von hamoos
Hallo Darius,
das Gedächtnis lässt nach - sorry, das war keine Absicht. Aber immerhin war es für den einen oder anderen eine gute Information - für mich jedenfalls. Ich habe mir jedenfalls das Dokument vom Link im alten Beitrag jetzt auf meinem Rechner gespeichert. Also von mir kommen zu diesem Thema keine Fragen mehr :wink:
Vielen Dank an alle, die sich eingebracht haben.
Schöne Grüße,
Harald

Re: Fahrzeugbriefkopie MGA1600 mit B-Motor

Verfasst: 11. Sep 2015, 14:57
von achimroll
Hallo zusammen,

Asche über mein Haupt, es reicht halt nicht aus, den Abschnitt "Motor" zu lesen. Im Abschnitt 1: "Allgemeine Voraussetzungen" wird das relativiert.

"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-
falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindes-
tens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig."

Die Passage ist allerdings sehr weit gefasst. Theoretisch könnte man dann auch einen Mustang V8 aus den 60ern in den MGA einbauen, wenn man Fahrwerk und Bremsen auch entsprechend anpasst. Da, glaube ich, verstehen die Prüfer aber keinen Spaß mehr.

So nun ist diese Kuh hoffentlich vom Eis.

Nette Grüße
Achim Roll
MGDC

Re: Fahrzeugbriefkopie MGA1600 mit B-Motor

Verfasst: 11. Sep 2015, 18:04
von MBL546E
Achim,

ist ein Costello etwas anderes ?? :mrgreen:

Und: Sofern man irgendwie nachweisen kann, dass es damals einen solchen Umbau gegeben hat, versteht das der aaS auch.....

Oder ein Capri Perana...

"Zeitgenössisch" eröffnet heutigen Umbauten das Tor; nicht zeitgenössisch wenn eben mindestens 30 Jahre SEIT dem Umbau erfolgt sind....

Gruß,
Darius

Re: Fahrzeugbriefkopie MGA1600 mit B-Motor

Verfasst: 11. Sep 2015, 20:02
von Matthias
Ja, Achim, theoretisch geht da viel. Und praktisch auch :mrgreen: Mir ist ein Frosch bekannt mit Chevy Small Block und H-Kennzeichen und ein ebenso motorisierter Heckflossenbenz. Auch mit H. Und wenn ich mir überlege, wie oft bei ebay in USA MGCs mit Chevy Motorisierung auftauchen. Da könnte man ja dann mit der Argumentation, das die konstruktive Basis identisch ist, statt der Graugussversion einen Alumotor aus der aktuellen Corvette nehmen... Okay, wir lassen das jetzt lieber :wink: