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FIN einschlagen?

Verfasst: 24. Jun 2016, 09:53
von mfsegler
Moin,
komme gerade vom TÜV wg Vollabnahme. MG war zu lange abgemeldet.....Jetzt soll die FIN/ Fahrgestellnummer eingeschlagen werden, war bisher nicht so. Fz war in Deutschland zugelassen und Brief hatte ich dabei. Frage: Ist das jetzt so Vorschrift? Den letzten MG habe ich vor einigen Jahren zugelassen, da gab es eine Ausnahmegenehmigung für die FIN. Das Blech auf dem Armaturenbrett reicht dann aus......
Danke im Voraus für Eure Hilfe

Gruß aus dem Norden
Michael

Re: FIN einschlagen?

Verfasst: 24. Jun 2016, 10:02
von Matthias
Das war schon immer Vorschrift. Es gib da einen Stichtag, ab dem die VIN eingeschlagen sein muss. Musste das schon 1985 für die Vollabnahme eines MGB tun. Und bei meinem 73er B (originale deutsche Auslieferung, aber trotzdem ohne eingeschlagene VIN) hat der Prüfer immer beide Augen zugedrückt. Mittlerweile habe ich aber auch da eine eingeschlagen.

Re: FIN einschlagen?

Verfasst: 24. Jun 2016, 10:39
von MBL546E
Wer sich informieren will, sollte auch einmal die Suchfunktion bemühen.
Soviele ergiebige Infos.....und auch mal selbst besser informieren, in dem Fall z.B. EZ-Datum des Autos ?

Vor 2 Tagen:

http://www.mgdc.de/board/viewtopic.php?f=8&t=22362

( https://www.adac.de/infotestrat/oldtime ... iften-pkw/ ---> § 59 ab 01.10.1969)

Aus 2014:

http://www.mgdc.de/board/viewtopic.php?f=5&t=20664

Gruß,
Darius

Re: FIN einschlagen?

Verfasst: 24. Jun 2016, 17:44
von maico53
Hallo,

der Stichtag zu einer akzeptierten genieteten Fahrgestellnummer ist laut TÜV bei Fahrzeugen bis Baujahr 1969, z.B. bei US Versionen hinter der Winschutzscheibe.
Alle folgende Jahrgänge benötigen eine eingschlagene und lesbare Fahrgest.- Nr. auf der rechten Fahrzeugseite, wo ist eigentlich egal , muss halt gut ablesbar sein bei Kontrolle. Die letzten Modelle hatten die VIN übrigens hinten im Kofferraum eingeschlagen.
Auch akzeptiert werden ein-/ aufgeschweißte Fahrgest-Nr.auf Metallplatten

Gruß, Klaus

Re: FIN einschlagen?

Verfasst: 24. Jun 2016, 18:21
von MBL546E
maico53 hat geschrieben:Hallo,

der Stichtag zu einer akzeptierten genieteten Fahrgestellnummer ist laut TÜV bei Fahrzeugen bis Baujahr 1969, (...)
Nicht ganz exakt. EZ und nicht Baujahr.
Exaktes Datum: 01.10.1969
MBL546E hat geschrieben: ( https://www.adac.de/infotestrat/oldtime ... iften-pkw/ ---> § 59 ab 01.10.1969)
Gruß,
Darius

Re: FIN einschlagen?

Verfasst: 24. Jun 2016, 23:32
von JuanLopez
Meine Erstzulassung meines Midget ist Januar 1980 in England. Und ich habe nur eine genietete FIN auf der rechten Seite. Ist so im Fahrzeugbrief hinterlegt und akzeptiert. Wurde im Oktober 2014 aus England importiert. Wurde vom Importeur zugelassen und von mir im Januar 2015 umgemeldet. Ich hatte nie ein Problem.

Allerdings muss ich demnächst zum TÜV. Mal sehen was sie dann sagen.

Re: FIN einschlagen?

Verfasst: 24. Jun 2016, 23:38
von MBL546E
Ob es im Brief so "hinterlegt" ist, ist wurscht. Die bisherige "Akzeptanz" war Glück und ist nicht als gültiges Recht zu sehen und schon gar nicht einforderbar. Gilt ebenso wenn irgend eine technische Eintragung zu unrecht oder aufgrund falscher Gegebenheiten vorgenommen wurde (irgendwann).

Eine solche kann jederzeit, auch nach vielen Jahren noch, widerrufen werden da niemals gültig gewesen laut StVZO, wenn zu unrecht erfolgt.

Demnach hat der Prüfer bishet entweder keine Ahnung gehabt oder beide Augen zugedrückt.

Ist wie mit einem gestohlenen Auto: Auch nach 20 Jahren hat man daran noch immer kein Eigentum erworben, wenn es rauskommt.

Gruss,
Darius

Re: FIN einschlagen?

Verfasst: 24. Jun 2016, 23:59
von JuanLopez
Genau das wollte ich damit ausdrücken. Ich muss demnächst zum TÜV und bin gespannt was dann passiert.


Mir ist schon klar, dass es dann sein kann das ich noch einschlagen muss.

Aber der Post war als Erfahrungsbericht gedacht. Mir hilft es, wenn ich verschiedene Meinungen oder Berichte zu einem Thema höre oder lese. Dann hoffe ich, mir eine gute eigene Meinung bilden zu können.
:wink:

Re: FIN einschlagen?

Verfasst: 25. Jun 2016, 08:09
von Rockola1438
Moin,
mein C ist BJ. 5/69 (US) und bei der H-Abnahme mußte die Nummer eingeschlagen werden.
Ist wohl vom TÜV Prüfer abhängig.
Da ich die Zulassung nicht genau nachweisen konnte , wurde einfach 1.7.69 eingetragen und
somit ist die Abgasuntersuchung für mich Pflicht ( totaler Unsinn??!!)

Schönen Sonntag noch
Klaus

Re: FIN einschlagen?

Verfasst: 25. Jun 2016, 08:37
von MBL546E
Rockola1438 hat geschrieben: Ist wohl vom TÜV Prüfer abhängig.
Klaus,
eher von seiner Unkenntnis in deinem Fall. Hättest du ihm den § 59 mitsamt Stichtag 01.10.1969 vor Augen gehalten, hätte er sich die Mühe gemacht, in den Vorschriften nachzuschauen. Und hätte dir danach keinesfalls die Auflage machen können, die Nummer einzuschlagen wenn du es nicht ohnehin gewollt hättest.

Gruß,
Darius