Man kann sich das Leben auch selbst sehr erschweren, wenn man nur will.
Gesunden Menschenverstand einzuschalten und/oder ein Telefonat mit den richtigen Fragen zu stellen könnte viele Unsicherheiten ausräumen.
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Man kann sich das Leben auch selbst sehr erschweren, wenn man nur will.
Sorry, ich widerspreche ...du kannst all deine Steuerfahrungen über Bord werfen, das, was da ausgeheckt wird scheint andere Qualitäten zu haben, wie vieles andere, was da so auf uns zukommen soll auch.
Ich wollte hier auch kein Steuerseminar halten. Allerdings ist auch Dein Beispiel unvollständig, Darius. Wenn ich z.B. einen MG kaufe und innerhalb eines Jahres wieder verkaufe (Spekulationsfrist), dann sind diese von Dir angeführten 2000 Euro Gewinn sehr wohl formal steuerpflichtig, auch als Privatverkauf. Nach einem Jahr ist das egal. Aber in der Praxis wird wohl kaum jemand deswegen jemals Ärger bekommen, es sei denn er übertreibt es....DePee546 hat geschrieben: ↑13. Mär 2023, 16:09 Dieser Satz so pauschal ausgesprochen ist schlichtweg falsch, Olaf.
Solange du "Grenzen" nicht weiter definierst, verursacht dies nur zusätzliche Verwirrung.
Ein privates Kfz, auch für plus EUR 2.000,-- (wird z.b. hier oft genannt als "Grenze") verkauft, ist NICHT steuerpflichtig.
Die Kriterien sind doch eher willkürlich gewählt um irgendwie gewerbliches handeln zu vermuten. Dazu gehört Sachen einzukaufen um sie mit Aufschlag wieder zu verkaufen. Sein Teilelager räumen weil man sein Hobby verändern möchte gehört nicht dazu und Autos kann man auch teuer verkaufen wenn man sie vorher 1 Jahr besessen hat. Ob man aus seinen Teilen ein Auto zusammenschrauben und als fertiges Fahrzeug verkaufen darf weiß ich nicht, vermutlich muss man es vor einem Jahr auf sich zugelassen haben?oport hat geschrieben: ↑13. Mär 2023, 15:54 Du bist auch privat ganz schnell steuerlich ein gewerblich tätiger, wenn Art und Umfang das nahelegen. Wenn Du z.B. in einem Jahr mehrere MGs kaufst und hier anbietest, wirst Du sehr schnell in den Fokus des Finanzamtes mit dem Verdacht "gewerblicher KFZ Handel" gelangen, obwohl jeder Deal für sich ein privates Geschäft ist (Deiner Meinung nach). Die MwSt. hat damit gar nichts zu tun. Ausserdem sind auch private Veräusserungsgeschäfte ab einer bestimmten Grenze steuerpflichtig.
Darius,DePee546 hat geschrieben: ↑13. Mär 2023, 16:11Bei Verdacht, ja.
Ansonsten sind deine EUR 22.000 steuerlich bei Privatverkauf NICHT relevant. Auch du wirfst gerade Umsatz und Umsatzsteuer munter durcheinander, Juan !!
Hier wird leider zu dem Thema viel Unfug und Halbwissen verzapft.
Und ja, als jemand mit Jahrzehnten an Erfahrung im Steuerumgang und Gesetzen in Autohäusern kann ich hier beruhigt mitreden.
Nein. So pauschal gesprochen eben nicht.
Nur falls ein Käufer das Fahrzeug wieder unmittelbar ummeldet oder neu zulässt.
Normalerweise gar nicht. Die Kfz-Steuer läuft nicht beim Finanzamt sondern beim Zoll. Und da gibt es diesbezüglich keine Datenübermittlung. Auch nicht von den Zulassungsstellen.