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Bertug!

Verfasst: 13. Jun 2004, 14:45
von Peter F
Nach einigen Fragen die ich hier im Forum gestellt habe, gab es viele ziemlich Interessante Antworten. Erst einmal vielen Dank dafür!
Nun gut, jetzt weiß ich aber das ich ein MGB gekauft habe welcher angeblich ein Bj.63 ist. Ist er aber nicht. Es ist ein 66er (GHN3L96432).Die eigentliche Fahrgestellnummer haben ich auch nur auf dem Brief(Kalifornien), die Bleche am Wagen sind neue und leer. Der Wagen einen leichten Rahmenschaden v.rechts (wurde mir als Blechschaden verkauft). Also ich habe durch mein Unwissenheit ziemlich in die Scheiße gepackt. Ich war so blauäugig den MGB aus einem Verkauf im Internet(aus Solingen) zu erwerben.
Die Frage ist nun: sieht das Gesetzt vor das der Wagen Retoure geht und ich mein Geld wieder kriege. Der Verkäufer ist Privatmann versteht sich aber in Verkauf/Restauration von englischen Klassikern (nach eigenen Angaben).
Kann mir einer einen Tipp geben. Oder gibt es hier im Forum vielleicht sogar einen Oldtimerfahrenden Rechtsanwalt.
Peter

Verfasst: 13. Jun 2004, 15:03
von MikeH
Hallo Peter ,

es sieht nach zusicherung falscher Tatsachen aus . Wenn Du einen Kaufvertrag hast , indem die falschen zusicherungen stehen , kannst Du den Vertrag rückgängig machen und die Kosten werden erstattet . Jeder RA der sich mit Vertragsrecht auskennt , wird Dir helfen !

Gruß
Michael

Verfasst: 13. Jun 2004, 15:14
von apfelrechner
hallo peter,
sowas darf man nicht durchgehen lassen! falls du eine rechtschutz hast, sofort einschalten, allein schon der rahmenschaden genügte, um vom kauf zurückzutreten. den ärger wird dir niemand ersetzen, aber das ärgerteil ist wenigstens wieder weg.
gruß richard

Verfasst: 13. Jun 2004, 15:56
von Peter F
In dem Vertrag ist "Unfall" angekreuzt. Ich bin aber davon ausgegangen das es sich um Blechschäden gehandelt hat. Es wurde auch auf nichts anderem hingewiesen.
Im Kaufvertrag steht Bj.63!
Hier im Forum hat mir aber Jörn aber auf Grund der Fahrgestellnr. das Richtige Bj 66bmitgeteilt. Liegt jetzt hier arglistige Täuschung vor ?
Wo ich jetzt meine Sorgen sehe ist das der Verkäufer Privatmann ist.
Peter

Verfasst: 13. Jun 2004, 18:06
von Andreas
Hallo, Peter!

Durch Jörns Hinweise konntest Du ja schon das Gröbste einkreisen.
Die von Dir genannte FGSt.-Nummer ist wohl "GHNL3 96432"?
Lt. Clausager, "Original MGB..." passt diese Nummer zu einem Roadster zwischen Januar 66 (#79362) und Jan 67 (#111418).
Bezüglich des weiteren Vorgehens rate ich Dir wie Michael dringend, sofort einen Anwalt in Vertragsrechtsfragen, am Besten spezialisiert auf Oldtimer, aufzusuchen. In der "Markt" z.B. werden häufiger Beiträge von Stefan Debiel aus Düsseldorf gebracht (Tel. 02 11 4 20 92 90) - vielleicht kann er Dir direkt weiterhelfen oder einen Kollegen in Deiner Nähe empfehlen.
An Deiner Stelle würde ich mir schließlich auch überlegen, wieviel von dem Fall ich zukünftig öffentlich diskutieren würde.
Zum einen mag sich vielleicht der Verkäufer gütlich mit Dir einigen (vielleicht wusste er nix von den Unstimmigkeiten), und dann solltest Du noch kein Porzellan zerschlagen haben. Zum anderen magst Du Deine eigene Position schwächen, wenn Du jetzt zu viele Vermutungen aussprichst, das Auto möglicherweise behalten musst und daher zulassen willst - im guten Glauben handeln etc. pp., schließlich muss da ja auch noch eine Fahrgestellnummer eingeschlagen werden.

Die daumen drückend das Du mit dem Verkäufer einigermassen klarkommst,

Andreas

Bild

Verfasst: 13. Jun 2004, 19:09
von Peter F
Hallo Andreas,
Du hast Recht ich sollte mit Ruhe an dieses Sache ran. Aber ich bin im Moment Emotional ziemlich aufgebracht. Wir haben jetzt Fotos von dem Rahmenschaden gemacht und werden diese dem Verkäufer zu mailen, weiter werde ich ihn dann mit dem nicht korrekten Bj. konfrontieren .Ich hoffe auf Einsicht. Ansonsten nehme ich mit dem Stefan Debiel (Danke für den Tipp) Kontakt auf. Mal schauen!! Die Saison fängt vielleicht dann später mit einem ehrlichen MG an.
Ich schreibe wie es ausgeht.
Danke
Peter

Verfasst: 20. Jun 2004, 15:53
von 26kanal
@Andreas:
" schließlich muss da ja auch noch eine Fahrgestellnummer eingeschlagen werden"
Das ist richtig, gilt erst fuer Fzge ab '69, siehe hier (wissen aber acuh viele TueV-LEute nicht): http://www.oldtimerfreunde-heidelberg.d ... riften.htm

@PeterF
Mittlerweile sind ja ein paar Tage ins Land gegangen, und ich hoffe, Du bist weitergekommen.
Fragen: Mal abgesehen von dem Kupplungs-Trouble, wie gut oder wie schlecht steht der Wagen denn dar?
Wie wichtig ist Dir denn ueberhaupt, dass das jetzt kein '63er ist? Ein '66er ist doch immer noch ein frueher Wagen, mit 3-Fach Synchro-Getriebe, klass. Innenausstattung, fruehem Chrom, usw. Oder bist Du preislich ueber'n Tisch gezogen worden? Ein '63er sollte aber nicht allzuviel teurer sein als ein '66er?
Wie gravierend ist denn der sogenannte "Rahmenschaden"? Ist der fachgerecht repariert? Oder gibt es aus diesem Unfallschaden folgend Maengel, die sich nur mit grossem Aufwand beseitigen lassen (verzogenes Fahrwerk, schlechte Karosseriepassungen? Wenn du's nicht schon getan hast, wuerde ich mir an der Stelle ein, zwei unabhaengige Meinungen einholen.
Aber: Was glaubst Du denn, wie viele fast 40 Jahre alte MG es noch gibt, die unfallfrei sind? Gerade aus USA.

Fazit: Lohnt sich das wirklich, hierfuer einen langwierigen Rechtsstreit anzufangen?
Oder ist der Wagen gut genug, um Lehrgeld abzuschreiben und trotzdem damit weiterzumachen?
Wie auch immer, es waere schoen, wenn Du mal irgenwann schreibst, was aus Deiner MG-Karriere und diesem Wagen geworden ist.

Gruss
Volker

Verfasst: 20. Jun 2004, 16:45
von Peter F
Mir ist selbstverständlich klar das ich auch dazu beigetragen habe, dass es zu diesem „Durcheinander“ gekommen ist ! Mein Beitrag sah so aus, dass ich ohne jegliche Fachkenntnisse einen MGB aus einem Verkauf bei EBAY ersteigert habe. Diesen abgeholt, bezahlt, und dann erst einen Fachmann dazu genommen habe. Dann folgte die große Ernüchterung. Das war mehr als Naivität, dass war Doofheit. Nun gut nach vielen Diskussionen mit Fachleuten, mit dem Verkäufer und auch hier im Forum, habe ich nicht nur fachlich ziemlich viel dazu gelernt. Ich habe mich jetzt mit dem Verkäufer auf folgendes geeinigt; Ich werde den Wagen am Dienstag zurück bringen. Wir werden eine Wandlung des Kaufvertrags unterschreiben, ich werde den KFZ- Schein behalten und der Verkäufer wird mir bis in spätestens in 8 Wochen das Geld Zug um Zug gegen den Schein zurückzahlen. Ich hoffe er wird sich dann daran halten, und ich muss nicht mein Geld in 8 Wochen einklagen. Den MG denn ich dann kaufe, werde ich (Voralleendingen nicht ohne Fachlichen Beirat) mir sehr sorgfältig aussuchen.
Vielen Dank, an dieser Stelle Nocheinmahl für Eure Antworten.

Peter

Verfasst: 21. Jun 2004, 17:11
von dieterrauh
Hallo Peter F

erst mal viel Glück nach all dem Pech. Und dann noch zu deinen Wandlungs-Plänen: Behalt besser den Fahrzeug-Brief und nicht den Schein. Eigentumsnachweis ist der Brief. Und vergiss nicht, die Übergabe des Fahrzeuges durch Unterschrift bestätigen zu lassen und das am Besten noch vor unabhängigen (also nicht verwandten) Zeugen.

Gruß
Dieter

Verfasst: 21. Jun 2004, 17:26
von Peter F
Ich meine natürlich den Brief! Genauer gesagt the Certificate Of Title. Der Wagen kommt aus Kalifornien und war noch nicht in Deutschland zugelassen. Der Wandlungsvertrag und eine Quittung für den Empfang des KFZ lasse ich mir unterschreiben.
Peter

Verfasst: 21. Jun 2004, 20:12
von Manfred Hürland
Lieber Peter F., leider hast Du a l l e Fehler begannen, die man überhaupt machen kann: Blindkaufen per Internet, keine Ahnung bei der Besichtigung, dem Verkäufer alles geglaubt, Typengeschichte nicht bekannt, die Zeitschriften stehen voll von MGB-Angeboten - keines mal vorher angesehen (zu mühsam?), etc.

Dies sollte allen Neueinsteigern eine Lehre sein, das Internet ist nicht nur das Paradies..........

Ich hoffe, Du kommst mit einem blauen Auge davon und vergißt schnell Deine schlechten Erfahrungen.

Grüße
Manfred Hürland