Blinker in Rot, Probleme beim TÜV
Moderatoren: Gagamohn, JuanLopez
Blinker in Rot, Probleme beim TÜV
Hallo Zusammen.
Ich habe einen Midget aus den USA. Dieser hat natürlich rote Blinkerleuchten hinten.
Bekomme ich beim TÜV damit Probleme, speziell beim H-Kennzeichen?
Hat jemand von euch schon Erfahrungen gemacht?
Danke
Ich habe einen Midget aus den USA. Dieser hat natürlich rote Blinkerleuchten hinten.
Bekomme ich beim TÜV damit Probleme, speziell beim H-Kennzeichen?
Hat jemand von euch schon Erfahrungen gemacht?
Danke
Welche Farbe müssen denn die neuen Blinkgläser haben - rot oder gelb?
Nicht, daß dem guten Felix noch empfohlen wird, bei Motorklingeln die Zündung Richtung "Früh" zu verstellen, sowas soll ja hier im Forum alles schon vorgekommen sein
Gucken wir also mal in die STVZO, und da steht:
""§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen.
...
§ 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)
Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren. "
Aha. Die Antwort auf die Frage von felix-hr hätte also gewesen sein können:
"Felix, prüfe ersteinmal das Erstzulassungsdatum Deines MG Midget. Liegt es VOR dem 1.1.1970, kannst Du Deinen neuen Freund mit ROTEN Blinkleuchten beim TÜV vorführen. Liegt es NACH dem 1.1.1970, musst Du ihn mit GELBEN Blinkleuchten vorführen."
Du kannst natürlich auch einen Pre-1.1.1970-Midget mit gelben Leuchten beim TÜV vorführen...aber das wusstest Du vorher bestimmt schon selber.
Solche Regelungen wie oben gibt es übrigens bergeweise (ab wann ist Fahrgestellnummer einzuschlagen, ab wann sind Gurte vorgeschrieben, wer muß zur ASU, brauchen Motorräder einen zweiten Aussenspiegel) und nachlesbar, man glaube es kaum: In der Straßenverkehrszulassungsordnung.
Und die kann man zum Beispiel hier downloaden: http://www.fahrschule-herrmann.de/Download/StVZO.pdf
Hier ganz viel: http://www.kba.de/Abt4_neu/infosystem/i ... os1997.htm
Oder dort: http://www.corvetteforum.de/userfiles/B ... 0STVZO.pdf
Und hier: http://spplus.kfzgewerbenet.de/SPPLUS/D ... /StVZO.pdf
Und da: http://www.werkschutzinfo.de/StVZO.pdf
Und wer weiss noch wo.
Oder gelbe Blinker dranbauen.
Viele Grüße,
Andreas
Nicht, daß dem guten Felix noch empfohlen wird, bei Motorklingeln die Zündung Richtung "Früh" zu verstellen, sowas soll ja hier im Forum alles schon vorgekommen sein
Gucken wir also mal in die STVZO, und da steht:
""§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen.
...
§ 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)
Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren. "
Aha. Die Antwort auf die Frage von felix-hr hätte also gewesen sein können:
"Felix, prüfe ersteinmal das Erstzulassungsdatum Deines MG Midget. Liegt es VOR dem 1.1.1970, kannst Du Deinen neuen Freund mit ROTEN Blinkleuchten beim TÜV vorführen. Liegt es NACH dem 1.1.1970, musst Du ihn mit GELBEN Blinkleuchten vorführen."
Du kannst natürlich auch einen Pre-1.1.1970-Midget mit gelben Leuchten beim TÜV vorführen...aber das wusstest Du vorher bestimmt schon selber.
Solche Regelungen wie oben gibt es übrigens bergeweise (ab wann ist Fahrgestellnummer einzuschlagen, ab wann sind Gurte vorgeschrieben, wer muß zur ASU, brauchen Motorräder einen zweiten Aussenspiegel) und nachlesbar, man glaube es kaum: In der Straßenverkehrszulassungsordnung.
Und die kann man zum Beispiel hier downloaden: http://www.fahrschule-herrmann.de/Download/StVZO.pdf
Hier ganz viel: http://www.kba.de/Abt4_neu/infosystem/i ... os1997.htm
Oder dort: http://www.corvetteforum.de/userfiles/B ... 0STVZO.pdf
Und hier: http://spplus.kfzgewerbenet.de/SPPLUS/D ... /StVZO.pdf
Und da: http://www.werkschutzinfo.de/StVZO.pdf
Und wer weiss noch wo.
Oder gelbe Blinker dranbauen.
Viele Grüße,
Andreas
- Heiner Thüroff
- Beiträge: 520
- Registriert: 29. Mai 2000, 01:01
- Fahrzeug(e): 69er MGC,69er MGC-GT,
- Wohnort: Limburg a.d.Lahn
- Kontaktdaten:
Hallo Felix,
ich würde einfach mal zum Tüv fahren und sehen was passiert.Vorab sich darüber Gedanken zu machen ist zwar OK ,aber meist überflüssig,da es dann doch meist ganz anders kommt.Mich würde es überhaupt nicht wundern wenn die Blinker gar kein Problem darstellen.Eher wahrscheinlich ist, das es gar nicht bemerkt wird. Aber dafür wird an ganz anderen Stellen rumgemeckert ,an denen Du es absolut nicht erwartest.
Grüße
Heiner Thüroff
#1376
(hatte gerade mehrfachen Tüv"Kontakt")
[Dieser Beitrag wurde von Heiner Thüroff am 01.07.2004 editiert.]
ich würde einfach mal zum Tüv fahren und sehen was passiert.Vorab sich darüber Gedanken zu machen ist zwar OK ,aber meist überflüssig,da es dann doch meist ganz anders kommt.Mich würde es überhaupt nicht wundern wenn die Blinker gar kein Problem darstellen.Eher wahrscheinlich ist, das es gar nicht bemerkt wird. Aber dafür wird an ganz anderen Stellen rumgemeckert ,an denen Du es absolut nicht erwartest.
Grüße
Heiner Thüroff
#1376
(hatte gerade mehrfachen Tüv"Kontakt")
[Dieser Beitrag wurde von Heiner Thüroff am 01.07.2004 editiert.]
Hallo Andreas,
warum denn so ironisch?
Das war lediglich eine einfache Antwort auf eine einfache Frage.
Das Niveau der gestellten Fragen und damit auch der Antworten im Board ist nun mal naturgemäß sehr unterschiedlich, und das ist gut so.
Viele Fragen belegen, dass es MG Fahrer gibt, die nichts, oder nur wenig über Ihr Fahrzeug, die E. - Teilversorgung und Reparaturmöglichkeiten wissen (das soll jetzt keine Kritik sein).
Nicht auf jede Frage muss deshalb eine Antwort folgen, die auch als Dissertation dienen könnte.
Oft helfen schon einfache Hinweise z.B auf Bezugsquellen oder kleine Tricks weiter!
In diesem Sinne: Jeder so gut er kann.
Gruß
Heinz #1565
warum denn so ironisch?
Das war lediglich eine einfache Antwort auf eine einfache Frage.
Das Niveau der gestellten Fragen und damit auch der Antworten im Board ist nun mal naturgemäß sehr unterschiedlich, und das ist gut so.
Viele Fragen belegen, dass es MG Fahrer gibt, die nichts, oder nur wenig über Ihr Fahrzeug, die E. - Teilversorgung und Reparaturmöglichkeiten wissen (das soll jetzt keine Kritik sein).
Nicht auf jede Frage muss deshalb eine Antwort folgen, die auch als Dissertation dienen könnte.
Oft helfen schon einfache Hinweise z.B auf Bezugsquellen oder kleine Tricks weiter!
In diesem Sinne: Jeder so gut er kann.
Gruß
Heinz #1565
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- Beiträge: 58
- Registriert: 26. Okt 2003, 01:01
- Wohnort: Speyer
Also ich habe einen MG B aus den USA, Baujahr 67 mit roten Blinkern. Und außer den Beschimpfungen anderer Verkehrsteilnehmer (beim Blinken) hatte ich bislang keine Probleme. Mal sehen, was für ein Gesicht mein TÜV-Mensch im August macht, ich habe das Fahrzeug noch nicht so lange.
Aber gut zu wissen, wie ich ihn im August auskontern kann.
Joachim
Aber gut zu wissen, wie ich ihn im August auskontern kann.
Joachim
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- Beiträge: 479
- Registriert: 13. Nov 2002, 01:01
- bernie
- Beiträge: 569
- Registriert: 5. Feb 2001, 01:01
- Fahrzeug(e): MGA 1958
- Wohnort: Freiburg im Breisgau
rote blinker gehen bis 1970, guckscht du hier:
www.oldtimerfreunde-heidelberg.de/n4050 ... EV-Vor.htm
www.oldtimerfreunde-heidelberg.de/n4050 ... EV-Vor.htm