Unterschiede B GT 4 Zyl zu V8

Passt mal wieder nichts zusammen? Ein Ersatzteil ist nicht mehr lieferbar? MG Drivers sind hilfsbereit - und helfen sich in diesem Forum gegenseitig.

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MAD
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Unterschiede B GT 4 Zyl zu V8

#1

Beitrag von MAD » 19. Mai 2005, 08:11

Servus zusammen

Kann mir jemand die wesentliche Punkte nennen, worin sich ein B GT 4Zyl von einem V8 unterscheidet?
Ich meine nicht irgendwelche Details wie Motoraufhängung oder so, sondern lebenswichtige Sachen wie:

- Bremsanlage
- Radaufhängung
- Antriebsstrang

Ist da irgendetwas anders Dimensioniert?

Wenn man einen Umbau macht, braucht man ja irgendwoher ein Gutachten, welches bestätigt, dass eben diese Sachen Baugleich sind oder? Wo bekommt man das? Bei MG Rover?

Ich möchte meinen B GT 4 Zyl zu etwas mehr Leistung verhelfen. Wenn ich nachweisen kann, dass dieses Auto in genau derselben Konfiguration auch als V8 mit 135 DIN PS gebaut wurde, dürfte dies die sache erheblich vereinfachen.

Besten Dank schonmal im Voraus

Gruss

Martin

Jörg Hüsken
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#2

Beitrag von Jörg Hüsken » 19. Mai 2005, 08:28

Hallo Martin

Bremsen:
-vorne dickere Scheiben und der Bremssattel ist entsprechend breiter, die Beläge sind in der Fläche deutlich größer.
-hinten ist es baugleich
Fahrwerk:
Die Buchsen der Dreickslenker haben innen ein Stahlrohr und sind einteilig im Gegensatz zu dem zweiteiligen des 4-Zylinder ´s
Antriebsstrang:
Differential hat ein anderes Übersetzungsverhältnis und einen dickeren Flansch für die Kardanwelle (Baugleich mit Flansch vom MGC), ebenso ist das Getriebe ein MGC-Derivat, OD nur im 4. Gang.

Das war es aber auch schon. Alles andere würde ich mit der TÜV oder Dekra deines Vertrauens besprechen - die sagen dir dann schon was sie gerne hätten um die Leistungssteigerung einzutragen.

mit 1998ccm und 132 PS im Brief grüßend Bild Joerg

Habe gerade gesehen, dass du Schweizer bist, da habe ich natürlich keine Vorstellung wie man Umbauten öffizell auf die Straße bringt.

[Dieser Beitrag wurde von Jörg Hüsken am 19.05.2005 editiert.]

MAD
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#3

Beitrag von MAD » 19. Mai 2005, 08:48

Salut Jörg

Danke für die Infos

Der V8 hat also ne dickere Kardanwelle?

Lassen sich diese Flansche an das Vorhandene Getriebe resp. Differenzial montieren? Ich möchte eigentlich weder Getriebe noch Diff wechseln.

Jörg Hüsken
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#4

Beitrag von Jörg Hüsken » 19. Mai 2005, 09:17

Nicht die Kardanwelle sondern der Flansch ist größer. Die normale Kardanwelle mit den normalen Flanschen tut in etlichen Umbauten ihren Dienst.

Aber erzähl doch mal, an welchen Umbau denkst du denn? Bei deinem "Vorleben" tippe ich mal auf den Anbau eines Kompressors - oder?

BildJoerg


[Dieser Beitrag wurde von Jörg Hüsken am 19.05.2005 editiert.]

Sigi
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#5

Beitrag von Sigi » 19. Mai 2005, 09:19

Hallo Martin

ich kenne mich nicht im Detail aus, weiss aber, dass in der Schweiz eine Leistungssteigerung bis 30% der Werksleistung nicht eintragungspflichtig ist. Alles, was darüber geht, muss geprüft werden, wobei auch das kantonal geregelt ist (in unserem kleinen, kleinen Land schafft man es nicht, dies eidgenössisch zu regeln...). Ob dies aber auch für Veteranen gilt, kann ich nicht beurteilen.

Weitere Modifikationen (Bremsen, Getriebe etc.) bedürfen höchstwahrscheinlich auch der staatlichen Prüfung. Frag mal beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern nach (http://www.pom.be.ch/site/svsa//), wie das genau aussieht.

Sonnige Grüsse und allzeit Safety fast!

Sigi

MAD
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#6

Beitrag von MAD » 19. Mai 2005, 09:22

Ja, also mir ist der Blower von Moss immer noch nicht aus dem Gedächtnis verschwunden, ich bin hochgradig an Bloweritis erkrankt!!

Da ich den B aber im Alltag bewege will ich unbedingt eine Zulassung.

Wenn ich nun nachweisen kann, dass der MG mit den beschriebenen Modifikationen einen Motor mit 135PS hatte, so ist es dem schweizer TÜV egal ob 4 oder 8 Zylinder am Werk sind.

Sigi
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#7

Beitrag von Sigi » 19. Mai 2005, 09:49

Hallo Martin

Hier erfährst du mehr:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c741_41.html

und hier (im Zweifelsfall anrufen):
http://www.pom.be.ch/site/index/pom_svs ... rungen.htm

Übrigens: beim ersten Link kommst du auf eine eidgenössische Verordnung von 250 Seiten Umfang... viel Spass beim Durchackern... Bild

Hoffentlich hilft dir das ein bisschen weiter, ich würde im Zweifelsfall anrufen, die Profis wissen, was zu unternehmen ist und ob du beweisen musst, dass es eine serienmässige Version mit 135 PS gab.

Grüsse

Sigi

MAD
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#8

Beitrag von MAD » 19. Mai 2005, 10:03

Hallo Sigi

So einfach ist das nicht.

Ich habe schon eine Kompressor Harley zulassungsfähig gemacht. Solange du dich innerhalb der 20% Limite bewegst benötigst du nur eine abgasmessung, Lärmmessung, sowie einen Leistungsnachweis. Dann kannst du das Fahrzeug mit relativ wenig Aufwand zulassen. Gehst du jedoch darüber dann wirds kritisch, dann muss man Fahrdynamiktests usw. machen. Unbezahlbar.

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