MGB GT als Zweitwagen - ja oder nein?

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG und andere britische Fahrzeuge ist hier die Hauptsache.

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klagoggle
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MGB GT als Zweitwagen - ja oder nein?

#1

Beitrag von klagoggle » 6. Aug 2016, 13:17

Hallo zusammen!

Einer meine Geschäftskollegen hat einen MGB GT 1972, auf den ich schon ab und an ein Auge geworfen habe. Er hatte ihn vor ca. 2 Jahren für einen relativ günstigen Preis erstanden und ist seitdem sehr glücklich damit. Leider hat er null Zeit mehr ihn zu Fahren und wegen einer Innenstadtwohnung + fehlenden Garagenstellplatz ist es ihn zu schade ihn nur irgendwo rumstehen zu lassen. Da ich schon vor längerem mein Interesse bekundet hatte, hat er mich nun angeschrieben und ihn mir für ca. 6000,- € inkl. frischen TÜV angeboten.
An und für sich bin ich schon sehr geneigt zuzuschlagen ( Probefahrt und genaue Besichtigung steht noch aus).

Aber ich würde ihn eben als Zweitwagen einsetzen wollen. Ich hab einen täglichen Arbeitsweg von 6km ( einfach ) und habe sonst keine größeren Ansprüchen, bis auf die obligatorischen Sonntagsausflüge ;)
Aber was mir gerade ein wenig sorgen bereitet: Wie ist es im Winter? Habe bisher im Forum gelesen das es durchaus einige gibt, die ihn im Winter fahren - aber nicht wenn z.B. frisch gestreut wurde. Würdet ihr ihn als Zweitwagen, bzw. zur täglichen Fahrt zur Arbeit einsetzen wollen?

Entschuldigung schon mal für die evtl. noch kommenden vielen einfachen Fragen - ich hatte bisher nur Neuwagen, und dies ist mein Einstieg in die Welt der Oldtimer ;)

Danke euch im voraus und VG,
klagoggle
Cheers,
Thomas

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Retlaw
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Re: MGB GT als Zweitwagen - ja oder nein?

#2

Beitrag von Retlaw » 6. Aug 2016, 13:44

klagoggle hat geschrieben:… Würdet ihr ihn als Zweitwagen, bzw. zur täglichen Fahrt zur Arbeit einsetzen wollen?
Sicher, auch im Winter (mit der richtigen Bereifung).
Du solltest ihn nur vorher gut gegen Rost schützen und die entsprechenden Stellen immer gut beobachten.
Walter (Region Basel, Schweiz)

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Re: MGB GT als Zweitwagen - ja oder nein?

#3

Beitrag von klagoggle » 6. Aug 2016, 14:38

Retlaw hat geschrieben:Du solltest ihn nur vorher gut gegen Rost schützen und die entsprechenden Stellen immer gut beobachten.
Danke schonmal! Was wären denn z.B. die entsprechenden Stellen?
Cheers,
Thomas

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Ralph 7H
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Re: MGB GT als Zweitwagen - ja oder nein?

#4

Beitrag von Ralph 7H » 6. Aug 2016, 14:44

Hallo Klagoggle(?),

einen BGT kann man das ganze Jahr fahren, gute Pflege vorausgesetzt.
Die Maßstäbe heutiger Kleinwagen darf man nicht beim BGT ansetzen, er ist laut, nie richtig dicht, nicht besonders schnell und bei kalten Temperaturen im Stop&Go-Betrieb auch schon mal sehr durstig.
Als Laternenparker ist er ungeeignet!

Früher bin ich im Sommer mit dem B und im Winter mit dem BGT gefahren, das war in den 1970er und 80er Jahren. Mit 2 Kindern ging das aber dann nicht mehr, bis die Kleinen groß waren. Danach waren der offene und GT (V8) dann wieder Zweitwagen.

Wenn diese Autos umsichtig gepflegt und untergestellt werden, was bei einem Polo, Fiesta, Clio etc. nicht so nötig ist, hat man viel Spaß mit dem MG.

Safety Fast !

Ralph

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Re: MGB GT als Zweitwagen - ja oder nein?

#5

Beitrag von klagoggle » 6. Aug 2016, 15:03

Hallo Ralph,

danke für die Info!
Ist mir vollkommen klar das ich bei einem Fahrzeug von 1972 nichts von 2016 erwarten kann. Laut, dicht und super schnell erwarte ich ebenfalls nicht und Durst kann man stillen ;)

Ich hätte für den BGT auch eine Garage. Unsere Tochter ist noch nicht mal ein Jahr und für den Transport für Sie haben wir eh ein anderes Auto.

Wie sieht es denn beim BGT mit dem Platzangebot hinten aus? Könnte man da auch mal mit der kleinen, wenn sie Älter ist, auch durch die Gegend Cruisen?

Danke & VG
Thomas
Cheers,
Thomas

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Re: MGB GT als Zweitwagen - ja oder nein?

#6

Beitrag von Ralph 7H » 6. Aug 2016, 15:20

Hallo Thomas,

hier auf der Seite findest du Beiträge im Archiv zum Thema Kindersitz im BGT. das Thema wurde vor einigen Jahren mal umfangreich besprochen. Einfach mal nach Kindersitz suchen.

Bei mir war das damals noch etwas undramatischer. Unsere Tochter ist bis 8 Jahren im GT hinten mitgefahren. Kindersitze heutiger Art, gab es damals noch nicht. Als dann der Sohn kam, reichte der Platz nicht mehr aus.
Bei einem Treffen habe ich vor ein paar Jahren mal einen GT mit zwei Kindersitzen gesehen. Ankerpunkte für Haltegurte sind bei diesen Autos jedenfalls schon vorhanden.

Safety Fast !

Ralph

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Re: MGB GT als Zweitwagen - ja oder nein?

#7

Beitrag von Retlaw » 6. Aug 2016, 15:36

klagoggle hat geschrieben:… Was wären denn z.B. die entsprechenden Stellen?
Schau mal hier unter "Kaufberatung", dort steht einiges zu den rostanfälligen Stellen, einfach mal durchlesen.

Gruss, Walter
Walter (Region Basel, Schweiz)

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Re: MGB GT als Zweitwagen - ja oder nein?

#8

Beitrag von OXY » 6. Aug 2016, 18:42

Hallo Thomas,

Das meiste ist gesagt, noch ein Wort zu Heizung und Lüftung im MG.

Wenn das System dicht, das anfällige (weil sagenhaft schlechte) Heizungsventil und auch die Klappen funktionieren, dann wird der kleine Innenraum sehr schnell warm. Bereits nach wenigen 100 Metern spürst du wärmere Luft. Und das Gebläse schafft im Defrostermodus auch ein schönes Lüftchen in Richtung Frontscheibe.

Von der Seite also ist der GT durchaus im Winter zu empfehlen.
Persönlich würde ich es wg. Salz und Kurzstrecke nicht tun, weil der Verschleiss sowie Pflege und Wartungsaufwand doch recht hoch ist. Aber das musst du natürlich selbst entscheiden.

Schöne Grüße
Stephan

PS: Meine Tochter fuhr immer im Kindersitz auf der Beifahrerseite mit. Der GT ist übrigens nur für 1 Person hinten zugelassen, ich weiß allerdings nicht ob das für alle Baujahre gilt.

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Re: MGB GT als Zweitwagen - ja oder nein?

#9

Beitrag von achimroll » 6. Aug 2016, 18:51

Hallo Thomas,

MGB GT als Alltagsauto, klar, das klappt bei mir seit fast 14 Jahren. Allerdings habe ich mich nach anfänglichen Überlegungen dazu entschlossen, den GT doch nur in der schnee-, eis- und salzfreien Zeit, also von April bis Oktober zu fahren. Es sind ja nicht nur der Rost und die Kälte, da sind auch noch die zufrierenden Türschlösser, das Gebläse, das die Winschutzscheibe bei Frost und Dauerregen nicht richtig frei bekommt, die u.U. fehlende heizbare Heckscheibe, der bei tiefen Temperaturen nicht wirklich willige Motor, etc, etc. Spaß macht das mehr im Frühjahr, Sommer und Herbst.

Achte beim Kauf auf jeden Fall darauf, dass der GT von der Substanz her in Ordnung ist, und da würde ich mich nicht allein auf den TÜV verlassen, sondern einen Fachmann hinzuziehen. Der Preis scheint verlockend, ich habe damals auch nicht mehr bezahlt und Glück gehabt, aber es kann auch ein Fass ohne Boden werden.

Ansonsten noch der Hinweis, dass der GT als Alltagsauto bei mir sicher deutlich kostengünstiger läuft als ein Golf oder sonst ein Brot- und Butterauto. Das klappt allerdings nur, wenn Du dich mit der Technik auseinandersetzt und die Wartung und kleinere Reparaturen selber übernimmst, was aber bei halbwegs technikaffinen Menschen kein Problem sein dürfte.

Viel Erfolg und nette Grüße
Achim Roll

MBL546E

Re: MGB GT als Zweitwagen - ja oder nein?

#10

Beitrag von MBL546E » 6. Aug 2016, 20:02

Ich würde bei Salz, Eis und Schnee heutzutage davon klar abraten.

Und nur wer selbst schraubt und auch schrauben kann, sollte es m.E. nach überhaupt in Erwägung ziehen.

Die grösste Problematik liegt meiner Ansicht nach in den zerklüfteten Radhäusern verborgen. Der Salzmix setzt sich in allen unzugänglichen Ecken fest und dann (unter-)rostet es schneller als man schauen kann.

Mir kommen schon die Tränen, wenn ich aus Erinnerung daran denke, wie aufwendig es ist, sämtlichen Chrom hinterher wieder strahlend zu bekommen.

Nein, ich würde es nicht tun. Die Folgen zeigen sich sonst sehr schnell.

MBL546E

Re: MGB GT als Zweitwagen - ja oder nein?

#11

Beitrag von MBL546E » 6. Aug 2016, 20:04

OXY hat geschrieben: Der GT ist übrigens nur für 1 Person hinten zugelassen, ich weiß allerdings nicht ob das für alle Baujahre gilt.
Nein. Das ist ein administrativer Fehler.

Josef Eckert
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Re: MGB GT als Zweitwagen - ja oder nein?

#12

Beitrag von Josef Eckert » 6. Aug 2016, 20:37

Ich bin auch ein Verfechter des Nicht-Fahrens im Winter. Das "Grauen" was sich nach wenigen Winternutzungen am Wagen einstellt ist ungleich größer als der Spass bei schlechten Wetterverhältnissen und salzigen Straßen zu fahren. Ich hab genug Arbeit und hasse es Korrosionsschäden die ich selbst verursacht habe zu beseitigen.
Aber ich habe von den Winternutzungsverfechtern immer großes "Feuer" bekommen und es wäre alles kein Problem. Meine Erfahrungen sind leider drastisch anderst.
Ich denke halt immer wenn ich dann doch einen MG oder anderen Oldtimer im Winter sehe über den Fahrer, "Du armer Irrer". (Bitte nicht persönlich nehmen).

Gruß
Josef

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Re: MGB GT als Zweitwagen - ja oder nein?

#13

Beitrag von OXY » 6. Aug 2016, 20:48

MBL546E hat geschrieben:
OXY hat geschrieben: Der GT ist übrigens nur für 1 Person hinten zugelassen, ich weiß allerdings nicht ob das für alle Baujahre gilt.
Nein. Das ist ein administrativer Fehler.
Hallo Darius,

ich möchte den Thread nicht missbrauchen, dennoch eine kurze Rückfrage: Mein Ersthandbrief sagt Zulassung für 3 Personen.
Deutsches GT Chrommodell, zulassen 1.4.1974. "Administrativ" heißt falsch aus dem Datenblatt übertragen?

Was habt ihr denn da eingetragen?

Danke und Grüße
Stephan

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Re: MGB GT als Zweitwagen - ja oder nein?

#14

Beitrag von Ralph C » 6. Aug 2016, 21:01

Hallo Stephan,

bei meinem GT sind 3 Sitze eingetragen - davon 1 Notsitz.

Gruß aus Mönchengladbach

Ralph

MBL546E

Re: MGB GT als Zweitwagen - ja oder nein?

#15

Beitrag von MBL546E » 6. Aug 2016, 22:14

OXY hat geschrieben:Mein Ersthandbrief sagt Zulassung für 3 Personen.
Deutsches GT Chrommodell, zulassen 1.4.1974. "Administrativ" heißt falsch aus dem Datenblatt übertragen?
Ja und nein.

Zur Aufklärung muß man etwas ausholen:

Meines Wissens nach wurde der GT (wie natürlich auch der Roadster) in England und den USA als "2-sitziger" GT vermarktet. In Deutschland verstand man unter einem "GT" und damit "Gran Turismo" eigentlich einen 2+2.

Nun zu den Gutachten/Datenblättern:

Es gibt für den deutschen Markt 2 Versionen an Gutachten. Das erste, im Auftrag von Woodhouse erstellt, betitelt den GT wie hier erwähnt als 3-Sitzer, davon 1 Notsitz. Es existiert aber auch ein weiteres Gutachten mit späterem Datum, worin der GT als "4-Sitzer, davon 2 Notsitze" bezeichnet wird.

Der zulassungstechnische Hintergrund: Bis vor ein paar Jahren war die zulässige Sitzanzahl nur vom tatsächlichen Platzangebot abhängig (und auch nicht von der Anzahl der vorhandenen Sicherheitsgurte !). Es war bis dahin vom Fahrzeugführer zu verantworten, daß bei Ausnutzung der zulässigen Sitzanzahl nicht das zul. Gesamtgewicht überschritten werden durfte. Also zGG VOR Insassenanzahl. Diese Gesetzgebung wurde übrigens mittlerweile vor ein paar Jahren geändert. (Mein ehemaliger BGT z.B. war als 4-Sitzer eingetragen). Ähnlicher Fall: Der Opel Tigra von 1994, ebenfalls theroretisch ein 2+2. Dort war aufgrund von Platzknappheit hinten wegen der Heckklappenscheibe ähnlich dem BGT explizit eine Einschränkung in der Zulassung eingetragen: "Zulässige Körpergröße der Insassen auf den hinteren Sitzen darf 160cm nicht überschreiten". Da hatte der Prüfingenieur mitgedacht....

Auswirkungen auf den Fall "BGT":

Es versteht sich von selbst, daß nur entweder Kleinwüchsige oder Kinder für einen BGT-Rücksitz geeignet waren/sind. Wie von Ralph beschrieben ging es auch meiner Tochter. Irgendwann ging es größenmäßig nimmer.

Nun hat wohl im ersten Datenblatt der zuständige Ingenieur mehr auf das zGG geachtet und anhand des durchschnittlichen Einzelpersonengewichts (lag damals glaube ich bei 75kg/Person) eben nur 3 Sitze eingetragen; ausser acht lassend, daß eine erwachsene Person hinten in einem BGT niemals sitzen könnte.

Bei Woodhouse scheint dies jedoch niemandem aufgefallen zu sein, wie das MKI-Woodhouse-Prospektbild beweist ("2+2"). Jahre später, als Brüggemann und nicht mehr Woodhouse Alleinimporteur war, wurde das Datenblatt entsprechend geändert.

Lustigerweise existieren von Brüggemann zwei unterschiedliche Angaben :mrgreen: (siehe Bilder: MKIII-Anzeigentext "Platz für zwei Erwachsene und zwei Kinder" und (mindestens MKII-Prospekt "zweisitziges GT-Coupé").....wobei das Prospekt ganz klar einen Eintrag aus England beinhaltet ("Lithographed by The Nuffiled Press Limited, Cowley, Oxford, England") und damit wohl der werksseitigen Linie ("2-Sitzer") folgt. Das Woodhouse-Prospekt hat diesen Eintrag nicht.
Anzeige Brüggemann.jpg
Prospekt Brüggemann.jpg
Prospekt Woodhouse.jpg
Lustige Anekdote, Teil 2:

Die hier abgebildeten Prospekte weisen folgende Lesitungsangaben aus (man beachte speziell die Einheit !)

Woodhouse: "95 b.h.p. bei 5500 U/min"
Brüggemann/Prospekt: "96 PS (DIN) bei 5400 U/min"
Brüggemann/Anzeige: "95 DIN-PS"

Ein Schelm, wer dabei Böses denkt..... :mrgreen:

Aber in beiden Prospekten wird ja auch von "Halbfallstrom-Vergaser" gesprochen.......und das bei HS 4 ! 8) Da "fällt" der Apfel aber weit vom Stamm.... :wink:

Tankinhalt Woodhouse: 54,8l
Tankinhalt Brüggemann: 55l

P.S. Ein sehr ähnliches Thema wurde vor Jahren hier schon einmal recht kontrovers diskutiert, wobei da irgendwann eher der West-/Ostkonflikt offenkundig geworden ist :mrgreen: :

http://www.mgdc.de/board/viewtopic.php? ... sitzer+bgt
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