Eintragung einer Anhängerkupplung MGB Roadster

Der Name sagt eigentlich fast schon alles - der lockere Plausch rund um das Thema MG und andere britische Fahrzeuge ist hier die Hauptsache.

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linus0501
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Eintragung einer Anhängerkupplung MGB Roadster

#1

Beitrag von linus0501 » 13. Apr 2010, 21:27

Hallo,

ich habe eine Anhängerkupplung von Limo für einen MGB erstanden. Für einen Eintrag benötige ich die Kopie eines Fahrzeugscheins mit einem solchen.

Es wäre toll, wenn mir jemand eine Kopie zur Verfügung stellen könnte.

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MH
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Re: Eintragung einer Anhängerkupplung MGB Roadster

#2

Beitrag von MH » 13. Apr 2010, 23:06

Hallo linius0501,

ich kann Dir zwar nicht helfen, aber ich frage mich, warum sich immer mehr Leute hier anmelden, bei denen man nicht erkennen kann, wie sie heißen und wo sie ungefähr wohnen.

Ist das die neue Art der Anonymität?

Grüße
manfred

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Re: Eintragung einer Anhängerkupplung MGB Roadster

#3

Beitrag von Heiner Thüroff » 13. Apr 2010, 23:17

Hallo Manfred ,
er isses wohl nicht :

Grüße
Heiner
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uwi
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Re: Eintragung einer Anhängerkupplung MGB Roadster

#4

Beitrag von uwi » 14. Apr 2010, 11:11

Mir ist das - ehrlich gesagt - schon seit langem ein Dorn im Auge. Warum werden bei der Anmeldung denn nicht einige Attribute als Pflicht deklariert? Und wenn da jemand "Micky Mouse" und "Entenhausen" einträgt, wird der Account einfach wieder gelöscht.

Liebe Admins, denkt doch bitte mal darüber nach, ob da nicht noch Optimierungspotenzial vorhanden ist.

Gruß,
Uwe

Rellek
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Re: Eintragung einer Anhängerkupplung MGB Roadster

#5

Beitrag von Rellek » 14. Apr 2010, 12:56

Hallo zusammen,

eine Überprüfung nach Orten und Benutzernamen ist ja wohl nicht möglich in einem offenen Forum. Wie soll das denn gehen? Der Admin scannt alle eingegebenen Ortsnamen gegen - ja gegen was denn eigentlich? Und ist ein Scan - gegen was auch immer - erfolgreich, ist er (der Ortsname) deshalb korrekt?

Beim Benutzernamen verhält es sich entsprechend.

Warum ist es relevant, wenn jemand hier einen Ratschlag oder Tipp einholen möchte, wo er tatsächlich wohnt und/oder wie er tatsächlich heisst? Und falls es dann doch irgendwann relevant werden sollte, können die Betroffenen sich doch immer noch austauschen. Korrekte Ortsnamen und Benutzernamen haben doch mit der Sache erstmal nichts zu tun.

Und bei den kleinen und größeren Gemeinheiten die hier von bestimmten Leuten gerne ausgeteilt werden (... der hat nicht ordentlich guten Tag gesagt; der hat Probleme mit der Rechtschreibung; der versteht mich angeblichen Guru nicht auf Anhieb und ist deshalb ein Idiot; etc. etc. etc.), da ist es doch sehr zweifelhaft, ob es gut ist, seine wahren persönlichen Daten hier zu veröffentlichen.

Eine andere Lösung wäre dieses offene Forum zu einem geschlossenen zu erklären. Zum Beispiel nur MGDC-Mitglieder erhalten Zugang. Dann müsste der Club pro Mitglied ein Passwort vergeben oder ein Log In ist nur bei Eintrag einer gültigen Mitgliedsnummer möglich oder ähnliches. Die Frage ist doch nur, ob das wirklich gewollt ist. Aber machen kann man das natürlich.

Wie gesagt, man kann aber auch sagen, ich helfe wenn ich helfen kann und verzichte vielleicht mal auf meinen Drang, anderen erwachsenen Personen meine Sicht von "gutem" Benehmen aufbürden zu wollen. Ist übrigens auch kein gutes Benehmen.....!

Freundliche Grüße

Max
PS: Da hat übrigens jemand eine Frage gestellt - kann ihm nun geholfen werden oder nicht?

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Re: Eintragung einer Anhängerkupplung MGB Roadster

#6

Beitrag von jupp1000 » 14. Apr 2010, 13:31

....hallo Linus,

sollte sich auf der AHK eine e4 - Nummer befinden, wahrscheinlich am Kugelkopf, genügt es die Einbauanleitung mitzuführen. Das ist m.W. EU Standard und zulässig.
Kenne mehrere Driver, die so verfahren und bisher keine Probleme hatten, auch nicht beim TÜV.
GetAttachment.jpg
Gruß
Heinz
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linus0501
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Re: Eintragung einer Anhängerkupplung MGB Roadster

#7

Beitrag von linus0501 » 14. Apr 2010, 17:18

Hallo zusammen,

erst einmal Danke für die rege Beteiligung.....

wenn ich einigen zu anonym bin: ich heiße Michael und wohne in der Nähe von Aschaffenburg, habe seit 1991 einen MGB Roadster LE. Wegen der Eilbedürftigkeit habe ich mein persönliches Profil noch nicht im Detail angelegt.


zu Rellek: Danke!!!

zu jupp1000: Die Anhängerkupplung kommt aus England und hat kein Typenschild. Die Zulassung muss also im Rahen einer Einzelabnahme erfolgen. Dies ist grundsätzlich auch kein Problem. Das Problem besteht darin, dass von Seiten MG keine Daten über Anhängelasten vorliegen. Der TÜV will die Kupplung gerne eintragen, wenn ich den Nachweis führe, dass der B überhaupt eine "Anhängertauglichkeit" hat (deshalb Kopie eines Fz.-Scheins mit Eintragung).

Anhängerkupplungen müssen meines Wissens nur dann nicht eingetragen werden, wenn bereits vom Hersteller die Lasten in den Fahrzeugpapieren angegeben werden und die Kupplung eine Zulassung hat.

Grüße

Michael

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Re: Eintragung einer Anhängerkupplung MGB Roadster

#8

Beitrag von Addi » 14. Apr 2010, 18:13

Hallo Michael,

habe selber eine AHK in meinem Brief eingetragen. 750 kg gebremst, 300 kg ungebremst, letzteres ist deutlich zu wenig aber was solls. Wenn Du etwas Geduld hast, sende ich Dir in den nächsten Tagen eine Kopie des Briefs als pdf. zu. Sende Deine Email Adresse einfach an mich.

Schönen Abend und immer nett zu den Forumsmitgliedern sein.

Addi

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Re: Eintragung einer Anhängerkupplung MGB Roadster

#9

Beitrag von uwi » 14. Apr 2010, 19:04

Hallo Max,

noch mal kurz etwas OT zu Deinen Ausführungen: Du hast recht, man sollte nicht versuchen, erwachsenen Menschen noch Manieren beizubringen. Das sollte eigentlich in der Zeit vor dem Führerscheinerwerb erfolgen. Das hatte ich auch nicht verlangt bzw. erwartet und versuche ich auch erst gar nicht. Aber vielleicht ein kleines "Viele liebe Grüße von ..." oder "Hallo, ich bin der Toni aus Urmelhausen" wäre doch nett, oder?

Mein Vorschlag ist nur, einige Daten (ob nun der Name dabei sein muss kann man gerne noch diskutieren, der Ort wäre nicht schlecht, das Fahrzeug auch nicht) im Profil zu hinterlegen. Die Admins sollen dann ja nicht die Daten prüfen, sondern nur offensichtliche Quatscheingaben rausschmeißen. Auch in einem offenen Forum kann man auf freiwilliger Basis so etwas mehr Nähe zueinander finden. Ich habe keine Probleme damit, meine Daten hier zu hinterlegen, denn auch bei kontroversen Diskussionen versuche ich immer höflich zu bleiben. Und ich spreche Dich auch lieber mit Deinem realen Namen an statt mit dem Nickname.

Gruß,
Uwe

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Re: Eintragung einer Anhängerkupplung MGB Roadster

#10

Beitrag von linus0501 » 14. Apr 2010, 21:29

Hallo Addi,

Danke für Dein Angebot. Die E-Mail ist schon unterwegs.

Mit den von Dir angegeben Lasten kann ich locker leben. Ich will ja keinen tonnenschweren Zweiachser bewegen, sondern vielmehr einen QEK (500 kg, gebremst) in den diesjährigen MG-Urlaub mitnehmen.

Grüße


Michael

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Re: Eintragung einer Anhängerkupplung MGB Roadster

#11

Beitrag von walters » 13. Mai 2010, 21:01

Hallo,

abgesehen davon, dass natürlich ein gewisses Mindestmaß an Netiquette bei einem Posting immer wünschenswert ist, finde ich es vollkommen in Ordnung, auf eigenen Wunsch anonym zu bleiben.

Wie wäre es, wenn Achim ein Feld für die Clubmitgliedsnummer im Profil hinterlegt. So könnten angemeldete Benutzer über das analoge Mitgliederverzeichnis bei Bedarf den richtigen Namen herausfinden. Ob das aber die Diskussion in der Sache voranbringt, bezweifele ich dann doch stark. Ich habe meine Mitgliedsnummer mal in die Signatur gesetzt. Dann wisst Ihr jetzt ja, wer ich bin ;)

Viele Grüße,
Marcus

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Re: Eintragung einer Anhängerkupplung MGB Roadster

#12

Beitrag von bugeye » 18. Mai 2010, 21:52

Hab das erst grad gelesen. Sonst hätt ich früher was geschrieben. Nämlich dieses. Warum verkaufen die von L. denn was, wo man erst kompliziert Andere fragen muß wie man sowas eingetragen bekommt. Frei nach : Hauptsache die Kohle im Sack, der Rest ist egal.
Leut, schaut Euch nach neuen Händlern um.
Grüße
P.

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Re: Eintragung einer Anhängerkupplung MGB Roadster

#13

Beitrag von Addi » 18. Mai 2010, 22:08

Hallo,

es gibt bei dem Anbau von AHK´s an Oldies, jetzt hier MG B zwei Problemrichtungen. Die eine ist die Anhängekupplung. Die andere das Fahrzeug. Im Falle des MGB gibt es nur wenige KFZ Briefe, in denen die Anhängelasten mit und ohne Bremse eingetragen sind. Und diese Eintragung ist notwendig. Bei mir z. Bsp. 300/750 kg. Der Wert 750kg oder ähnlich steht allerdings zumindest bei mir in der Original Bedienungsanleitung zum Fahrzeug. Ansonsten braucht man einen Prüfer bei TÜV oder Dekra mit Ahnung und Gefühl.
Meine Kupplung wurde dann eingetragen mit Prüfnummer. Das ist aber auch schon 10 Jahre her. Vielleicht reicht da heute wirklich die Prüfnummer.

Gruß Addi

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