Breitere Reifen für MGA

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Christof Kass
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Breitere Reifen für MGA

#1

Beitrag von Christof Kass » 19. Aug 2001, 19:42

Hallo zusammen,

es gibt ja Speichenfelgen in der Größe 5 1/4 Zoll für den MGA. Das passt wahrscheinlich nicht zu einem Oldie. Aber das Fahrverhalten könnte sich erheblich verbessern, wenn die richtigen Reifen montiert sind. Gibts jemand mit solcher Ausstattung und was sagt der TÜV dazu? Welche Reifengröße kann man da montieren?

Grüße - Christof

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Andreas
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#2

Beitrag von Andreas » 19. Aug 2001, 22:52

Christof,
zu möglichen Reifengrößen auf dem MGA: http://www.ntsource.com/~barneymg/mgtec ... /tt101.htm
Zur Felgenauswahl:
Entweder Zentralverschlußräder oder 4-Loch-Felgen mit 4,5 Zoll Lochkreis - achte auf die Einpreßtiefen (grundsätzlich passt Triumph TR2-6, SAAB vor Bj 87 und vieles andere).
Felgenalternative: http://www.realm-eng.freeserve.co.uk/realm/page1.html
Lieferbar als Zentralverschlußfelge oder 4/5-Lochfelge in beliebigen Lochkreisen.
Mehr allgemeine Infos zu Felgen/Reifentechnik unter http://www.felge.de/technik/reifen/

Was der TÜV sagt? Er schreibt im Anforderungskatalog H-Kennzeichen:

"Reifen/Räder

Folgende Voraussetzungen sind der Begutachtung zugrunde zu legen:

- Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör, das der StVZO entspricht.
- Nur dem Erstzulassungszeitraum entsprechend zeitgemäße und mögliche Umrüstungen
(Liste A aus altem § 36 StVZO beachten, z.B. grüne TÜVIS).
- Werksfreigegebene Umrüstungen
- Reifengröße max. 2 "Nummern" breiter als am Original.
Beispiel: MG-B
Grundausstattung: 165SR14
mögliche Umrüstung: 185/70SR14 (Felgenbreite beachten!).
- Umrüstungen, die nachweislich bereits vor 20 Jahren, bezogen auf den Zeitpunkt der Oldtimerbegutachtung, vorschriftsmäßig durchgeführt worden sind.
- Umbereifungen von Diagonal- auf Radial-Reifen sind grundsätzlich möglich.
- Unterschiedliche Reifengrößen vorne/hinten nur, wenn ab Werk bereits vorgesehen oder im Räderkatalog bzw. zeitgenössischen Prüfberichten aufgelistet (also keine "Hot-Rod-Fahrzeuge").
- Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen waren."

Gruß,

Andreas

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