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Fahrverbot fuer Oldtimer in der Münchner "Innenstadt&qu
Verfasst: 17. Aug 2006, 23:58
von pontontom
:x
Der Stadtrat von München hat mit seiner Rot-Grünen Mehrheit (ohne Wertung) ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge ohne Kat (also auich Oldtimer) beschlossen;
der Entwurf liegt nun beim Landtag, der vermutlich zustimmen wird; Ausnahmeregelungen sind noch nicht beschlossen aber bislang nur für Gewerbetreibende (also Lieferverkehr) vorgesehen.
Da für die Ausnahmeregelungen widerum der Stadtrat zuständig ist, bitte dringend Stadträte und den OB mit emails bombardieren (Adressen bei muenchen.de, und um eine Ausmnahmeregelung bitten; noch ist es nicht zu spät, aber bald!
Weitere Städte haben auch schon ähnliche Masnahmen angekündigt!!
Verfasst: 18. Aug 2006, 21:37
von Gerd E
Ich habe bereits wie folgt reagiert und folgendes an den Stadtrat gerichtet:
Lieber Münchener Stadtrat,
Wenn ich mit meinem Kat-losen Oldtimer nicht mehr in Ihre schöne Stadt darf, komme ich auch nicht mehr mit meinem Normalauto (mit Kat) oder mit der Bahn. Ich kann mein Geld auch woanders ausgeben.
Freundliche Grüße
G. Eberhardt
Mal sehen, ob was passiert.
Grüßle, Gerd
Verfasst: 20. Aug 2006, 10:35
von jupp1000
Hallo Gerd,
gute Idee! Da sollten wir alle mitziehen!!! Wie lautet die Adresse, bzw. mailadresse?
Bin dabei !
Verfasst: 20. Aug 2006, 15:28
von GUNDOLF
Hallo,
habe eben versucht eine Mail an den Stadtrat abzusetzen. Bin jedoch nicht sicher ob die auch durchgegangen ist, da es dort Probleme gegeben hat. Überlastet, oder schon auf Mails von außerhalb reagiert ??
Gruß
GUNDOLF
Pauschalantwort
Verfasst: 3. Sep 2006, 14:32
von dieterrauh
Hallo,
ich hab neulich ein email an die Stadt München geschickt - im Prinzip mit dem Inhalt von Gerd E.
Ergänzt mit dem Hinweis auf die automobile Tradition der Stadt München etc.
Hier für euch zur Info die Antwort.
Gruß
Dieter
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Sehr geehrter Herr Rau,
zu Ihrer Mail vom 29.08.2006 ergibt sich derzeit folgender Sachverhalt:
Der Stadtrat der LH München hat am 26.07.2006 die Einrichtung einer Umweltzone, in die nach einer angemessenen Übergangsfrist nur noch Fahrzeuge, die entsprechende Schadstoffklassen erfüllen, einfahren dürfen, beschlossen. In einem ersten Schritt sollen Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, also Diesel-Fahrzeuge mit EURO 1 und schlechteren Abgaswerten sowie Benzinfahrzeuge ohne geregelten Katalysator betroffen sein. Diese Umweltzone umfasst den Bereich innerhalb des Mittleren Ringes. Diese Maßnahme muß vor der Umsetzung mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt und von dieser bzw. dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden.
Die Einteilung der Fahrzeuge in Schadstoffgruppen wird durch eine bundeseinheitliche Kennzeichnungsverordnung, die am 21.05. 20 06 vom Bundeskabinett entsprechend der Zustimmung des Bundesrates beschlossen wurde, geregelt. Sie kann aber erst nach abgeschlossenem Notifizierungsverfahren bei der EU -Kommission verkündet werden.
In der Kennzeichnungsverordnung sind keine Ausnahmen für Oldtimer vorgesehen. Nachdem es sich bei der Problematik Ausnahmen für Oldtimer aber um kein München-spezifisches, sondern ein generelles Problem handelt, wäre die Kennzeichnungsverordnung des Bundes die zentrale Stelle um die gewünschten Ausnahmen zu regeln. Ausnahmen sind lediglich nach § 1 Abs. 3 des Verordnungsentwurfes möglich. Demnach kann die zuständige Behörde (Untere Straßenverkehrsbehörde) auch den Verkehr von Kraftfahrzeugen, welche nicht die Voraussetzungen einer Umweltzone erfüllen, zu bestimmten Einrichtungen mit einer Ausnahmegenehmigung zulassen, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt oder überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner dies erfordern.
Eine konkrete Diskussion oder Festlegung von Ausnahmetatbeständen erfolgte bislang noch nicht; dies erfolgt nach der grundsätzlichen Entscheidung des Stadtrates zur Einführung einer Umweltzone sowie nach Vorliegen der endgültigen Fassung der Kennzeichnungsverordnung in Zusammenarbeit mit den für den Luftreinhalteplan zuständigen Dienststellen des Freistaates Bayern. Ein Ziel ist dabei, den im Verordnungsentwurf eröffneten Ermessensspielraum bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen so zu gestalten, dass unter Wahrung der angestrebten Schadstoffminderung insbesondere für die Bewohner von zukünftigen Umweltzonen und den dortigen Gewerbetreibenden keine unbilligen Härten entstehen.
Die Problematik der Oldtimer ist bei den maßgeblichen Dienststellen bekannt, Ihre Bedenken werden daher selbstverständlich in den weiteren Diskussions- und Prüfungsprozess mit dem Ziel, eine akzeptable Lösung zu finden, eingebracht.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Bründl
Referat für Gesundheit und Umwelt
Bayerstraße 28a
80335 München