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3-Punkt Sicherheitsgurte im MGA

Verfasst: 29. Mär 2008, 13:16
von hamoos
Hallo,
nachdem auch meine Kinder mitfahren, möchte ich 3-Punkt-Sicherheitsgurte im MGA 1600 MKI montieren. Nachdem erst ab dem MKII Befestigungspunkte vorhanden sind, möchte starte ich mal die Anfrage, ob jemand bereits solche Gurte im MKI oder früher montiert hat und wie die Erfahrungen beim Einbau waren. Ein Bild von der Einbauposition wäre natürlich auch eine große Hilfe.

Besten Dank und ein schönes Wochenende,
Harald

Verfasst: 30. Mär 2008, 11:30
von Andreas
Harald,

ich habe seinerzeit das Nachrüstkit von Anglo Parts verbaut, welches dem Kit entsprach, was auch von MG zur Nachrüstung für die MGA 1500 und 1600 angeboten wurde.

Das Kit war problemlos einzuschweissen, die Einbaupositionen sind sehr präzise im Werkstatthandbuch beschrieben, dort gibt es auch Abbildungen.

Bei der Halterung für die Peitsche am Kardantunnel ist darauf zu achten, dass diese nicht im normalerweise verwendeten Sitzverstellbereich befindet, hier ist also ggfs. eine individuelle Abweichung von der Einbauanleitung erforderlich.

Viele Grüße,

Andreas

Verfasst: 30. Mär 2008, 18:09
von hamoos
Hallo Andreas,
ich hab mir das im Werkstatthandbuch angesehen. Wenn ich das richtig verstanden habe, sollen dort zwei Löcher in die Karosserie gebohrt werden um die Platte zu befestigen. Das wäre ja dann von außen sichtbar!?

Du sprichst von einschweissen. Wenn das ebenfalls an der Innenseite der Karosserieoberseite gemacht wird, ist der Lack auch außen ja durch die Hitzeentwicklung dahin. Das kanns ja auch nicht sein.

Steh ich jetzt da total auf der Leitung??

Schöne Grüße,
Harald

Verfasst: 31. Mär 2008, 09:26
von Andreas
...um die Bohrerei zu vermeiden, haben wir die obere Befestigung an die in Fahrtrichtung laufenden Schienen unterhalb des Tonneau Panels geschweisst. Wenn man hier vorsichtig ist, gibt es auch keine Lackverwerfungen. Alternativ kannst Du ja schauen, ob Du mit der für das Coupe vorgesehenen Befestigungsposition (hinteres Radhaus) klarkommst.

Viele Grüße,

Andreas

Verfasst: 31. Mär 2008, 12:33
von Axel Krug
und welche Sitze mit Kopfstützen kommen dann rein, um einen Genickbruch zu vermeiden beim Unfall?
Gruß
Axel

Verfasst: 31. Mär 2008, 15:14
von Simon8
Im "Handbuch" von "Todd Clarke Spares and Restoration" ist auch die Einbauposition beschrieben, meine ich.
Kann man mit so Gurten einen Kindersitz befestigen. So langsam, ist mein Sohn nicht mehr damit zufrieden nur bis zum Sportplatz und zurück zu fahren.....
Simon

Verfasst: 31. Mär 2008, 18:39
von hamoos
Hallo Simon,
ich denk schon, dass man damit auch Kindersitze befestigen kann. Ist ein ganz normaler Drei-Punkt-Sicherheitsgurt wie in jedem anderen PKW.

Gruß,
Harald

Verfasst: 1. Apr 2008, 19:04
von Andreas
Ich habe noch etwas Nettes zum Thema "Gurtnachrüstung" gefunden - sie mag auch ohne Kopfstützen Sinn machen:

"Mitverschulden trotz nicht bestehender Anschnallpflicht (Dezember 2000)
Auswirkungen eines Urteils des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Hinblick auf historische Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Rahmen eines Rechtsstreits anläßlich eines Verkehrsunfalles entschieden, dass den nicht angeschnallten Passagier ein Mitverschulden treffe, trotz des Nichtbestehens einer Anschnallpflicht, wenn er sich beim Unfall Verletzungen zuzieht (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.07.1999 -10 U 55/99 -). Ein Urteil, das auch für Fahrzeugführer historischer Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte Auswirkungen haben dürfte.
In dem vorliegenden Fall fuhr die Klägerin in einem viersitzigen Coupé in der Mitte der Rücksitzbank mit. An ihrem Platz befand sich kein Anschnallgurt. Der Beklagte verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und überschlug sich mehrfach. Die Klägerin erlitt schwere Verletzungen. Die Klägerin machte nun Schadenersatz gegen den beklagten Fahrer wegen dessen Fahrverhaltens geltend.
Der Beklagte und dessen Haftpflichtversicherung hielten der Klägerin entgegen, dass sie ein Mitverschulden treffe, weil sie nicht angeschnallt gewesen sei. Die Klägerin war der Auffassung, dass keine gesetzliche Verpflichtung zum Anschnallen bestand, da für Ihren Platz kein Sicherheitsgurt vorhanden gewesen sei und demzufolge auch kein Mitverschulden vorläge.
Die Vorinstanz, das Landgericht Mannheim, folgte der Ansicht der Klägerin und führte aus, dass ihr kein Mitverschulden vorgeworfen werden könne, da ihr Sitzplatz nicht mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet gewesen sei.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe sah dies anders. Zwar hätten weder der Fahrer, noch die Klägerin, dadurch gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, dass in dem für vier Personen zugelassenen Sportcoupé fünf Personen mitgefahren seien, da eine höchstzulässige Zahl von zu befördernden Personen nicht gesetzlich bestimmt sei. So lange das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werde, könne allein der Umstand, dass mehr Personen befördert würden, als Sicherheitsgurte vorhanden seien, eine Gesetzesverletzung nicht begründen.
Die Klägerin habe allerdings gegen ihre eigenen Interessen verstoßen und sich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, indem sie sich auf einen Platz ohne Sicherheitsgurt begeben habe, so das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Urteilsbegründung. Dies habe letztlich dazu geführt, dass die Klägerin schwerwiegende Verletzungen erlitten habe. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bewertete das Mitverschulden mit einer Quote von 20 %. Das Gericht kürzte die Schadenersatzansprüche der Klägerin entsprechend.
Die beiden Mitfahrerinnen auf der Rückbank hatten sich ebenfalls nicht angeschnallt. Für sie waren jedoch Gurte vorhanden. In einem Paralellverfahren wurde ihr Mitverschulden mit 40 % bewertet, da für sie sowohl eine Anschnallpflicht als auch die Möglichkeit zum Anschnallen bestand.
Das Urteil ist insbesondere deshalb für Fahrer historischer PKW interessant, da viele dieser Fahrzeuge nicht über Sicherheitsgurte verfügen. PKW, die vor dem 01.04.1970 zum Verkehr zugelassen worden sind, sind nicht mit Gurten nachzurüsten. Bei Fahrzeugen zwischen dem 01.04.1970 und dem 01.04.1974 entscheidet das Vorhandensein von entsprechenden Verankerungen über die Nachrüstung.
Nach dem vorliegenden Urteil kann es demnach passieren, dass dem Fahrer eines historischen Fahrzeuges ohne Anschnallgurte im Falle eines Unfalls eine Mithaftung eingeräumt wird, obwohl für ihn die Pflicht zum Anschnallen nicht bestand. Die Mithaftung bezieht sich allerdings nur auf die eigenen Verletzungen. Kommt es in Folge eines Unfalls zu Verletzungen, wird man wohl immer zum Ergebnis kommen, dass Verletzungen durch die Tatsache, dass man nicht angeschnallt war, erheblich erschwert worden sind. Den Gegenbeweis zu führen, wird schwer fallen. Fahrer von historischen Fahrzeugen ohne gesetzlich vorgeschriebene Anschnallgurte sollten deshalb im Straßenverkehr eine erhöhte Vorsicht walten lassen.
Rechtsanwalt Andreas Bode, Burkantat Rechtsanwälte, Hannover
Info der Kommission Kommission Verkehrsrecht des DEUVET"

Verfasst: 2. Apr 2008, 10:29
von bernie
Hi Andreas,

soll das etwa heißen, dass wir demnächst ganz vorsichtig um Dich herum fahren zu müssen?

Im übrigen würde das ja weiter heißen, dass auch Motorradfahrer demnächst mit Einbußen beim Schadensersatz rechnen müssten, sie hätten sich ja in ein modernes Auto mit Gurten setzten können.

Und was machen die Fahrer der 80er Jahre Autos, die noch keinen Airbag haben...erhöhtes Risko??

Kann doch nicht sein...

Verfasst: 2. Apr 2008, 10:42
von Andreas
Vorsichtig um mich herumfahren? Ich <<habe>> Gurte im Auto.

Im Übrigen sind auch bei einigen Motorsportverasntaltungen zumindestens Gurte vom Veranstalter vorgeschrieben.

Zum Motorradfaher: Hier gab es schon in früherer Zeit ähnliche Urteile, als das Fahren ohne Helm noch erlaubt war. Kopfverletzung ohne Helm hieß stets auch Mithaftung.

Der Sicherheitsgurt ist halt das entscheidende Sicherheitsmerkmal. Airbag und Co. perfektionieren den Schutz.

Aber im Grunde ist es doch so: Wenn ich etwas tue, von dem ich weiss, das es gefährlich ist: Warum soll ich denn die Folgen meines Handelns auf die Allgemeinheit abwälzen?

Cheers, Andreas

Verfasst: 2. Apr 2008, 11:17
von Sigi
Weshalb gibt es eine Zulassung "nur für 4 Personen", wenn diese dann doch nicht juristisch durchgesetzt werden kann? Mit anderen Worten: der Staat sagt mir, ich dürfe nur 4 Personen in diesem Auto befördern, aber derselbe Staat sagt mir nach dem Unfall, ach, das ist ja gar nicht durchsetzbar, es ist wurscht, wieviele da drin waren, Hauptsache das Gesamtgewicht wurde nicht überschritten...

Kopfschüttelnde Grüsse

Daniel (der mal Jura zu studieren begonnen hat, aber in weiser Voraussicht das Fach gewechselt hat :wink: )

Verfasst: 3. Apr 2008, 23:56
von Andreas
Der Staat macht immer das, was ihm am besten passt und am wenigsten kostet. Ich weiss nicht, wie s in der Schweiz ist, aber in Deutschland sagt dein zuständiger Finanzbeamte jedes Jahr bei einem bestimmten Kostenmodell für Deine Firma: Kein Problem.

Dann bekommst Du eine Betriebsprüfung, und der Staat sagt: Ei, das geht aber so nicht! Das erkennen wir mal rückwirkend für 3 Jahre und für dieses nicht an, und verlangen Steuer und Zinsen und Zinseszinsen. Du kannst aber Deine Geschäfte nicht rückabwickeln...

Ich vergaß: In der Schweiz hat ja jeder ein Gewehr im Schrank stehen, da traut sich der Steuerbeamte das nicht ;-)

Und deswegen ist es in Deutschland nützlich, sich VORHER um alles zu kümmern, damit man nicht NACHHER von irgendwelchen Behörden angegangen wird. Ob das sinnvoll ist, im Begriffe von ein schönes Leben leben...auf jeden Fall hat man immer was zu tun und kommt nicht auf dumme Gedanken.

Cheers,

Andreas

Verfasst: 18. Jun 2008, 22:26
von bernie
Neues zum Thema:

Wer in einen Oldtimer ohne Sicherheitsgurte steigt, setzt sich nicht schon allein dadurch einem schuldhaft erhöhten Verkehrsrisiko aus. Auch ist es nicht dem Beifahrer anzulasten, wenn das betagte Fahrzeug zügiger unterwegs ist, als das normalerweise zu erwarten wäre. Mit der Begründung wurde vom Landgericht Köln in einem aktuellen Urteil (Az. 2 O 497/06) das Ansinnen einer Haftpflichtversicherung zurückgewiesen, einem in einem Oldtimer mitgefahrenen und bei einem Unfall schwer verletzten Mann lediglich einen Teil seines Schadens zu ersetzen.

Der zugelassene Oldtimer war seinerzeit weder mit Sicherheitsgurten ausgestattet worden, noch gibt es dafür überhaupt Befestigungspunkte in der Fahrzeugkonstruktion. Die nachträgliche Umrüstung wäre nur mit erheblichen technischen Veränderungen möglich, das Liebhaberstück war zum Unfallzeitpunkt deshalb weder umbau- noch nachrüstungspflichtig. Bei dem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Pkw erlitt der neben dem Fahrer sitzende Mann Gesichtsverletzungen, Hautabschürfungen an der Stirn, eine Zahnschmelzfraktur und Kniequetschungen. Er ist seither arbeitsunfähig.

Die zuständige Haftpflichtversicherung wollte ihm jedoch nur einen Teil seiner Ärzte- und Ausfallkosten begleichen. Schließlich hätte er sich der erhöhten Gefahr bewusst sein müssen, als er in dem Auto ohne Sicherheitsgurte mitfuhr. Das sahen die Richter anders. Dem Unfallopfer sei kein Verstoß gegen die normierte Anschnallpflicht gemäß der Straßenverkehrsordnung zur Last zu legen, weil das historische Fahrzeug nicht über Anschnallgurte verfügte, die Sitze aber der zugelassenen Benutzung in diesem Sonderfall entsprachen.

Verfasst: 20. Jun 2008, 00:05
von Wuschl
Das kommt davon wenn man jemand mitnimmt...

Ich sag dazu nur: Bild

LG Joachim

Ps: @ Daniel: Gut so! Ehrliche Arbeit befriedet nämlich den Geist mehr als Jura ;););)