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Versicherung bei Veranstaltungen
Verfasst: 14. Okt 2013, 14:41
von bernie
Liebe MG-Freunde,
Im Oldtimermarkt erscheint ja jährlich ein großer Versicherungsvergleich.
Was ich dort aber nicht gefunden habe, waren Hinweise auf die Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter beim Befahren von Rennstrecken oder sonstwie abgesperrten Pisten (z.B. Bergstrecken).
Ein Anruf bei meinem Versicherer löste verbales Kopfschütteln aus. "Wenn man auf die Rennstrecke geht, dann will man auch schnell fahren, das versichern wir sicher nicht." Auf meinen Hinweis, dass ich dann mit genau der selben Sicherheit bei meinem Versicherer nicht richtig aufgehoben bin, will man jetzt genau nachfragen.
Dennoch wäre es natürlich interessant, zu erfahren, welcher Versicherer hier jedwede Fahrt auf einer Rennstrecke (Privatstraße) ausschließt und welcher Versicherer das Risiko abdeckt.
Im Nordschleifenforum gibt es sehr unterschiedliche Aussagen. Einige Versicherer zahlen hier Schäden, die im freien Fahren entstehen, da es sich um eine "Landstraße mit Mautgebühr" handele, andere nicht.
Zur Klarstellung: es geht hier nicht um Rennveranstaltungen, die sind in den Standardbedingungen logischerweise ausgeschlossen.
Es geht auch nicht um Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder den Teilnehmern eines freien Fahrens oder einer GLP. Es geht um die Absicherung von Haftpflichtschäden (z.B. an Leitplanken) und Kaskoschäden am eigenen Fahrzeug.
Bei der Vielzahl der mittlerweile angebotenen Veranstaltungen m.E. ein sehr interessantes Thema, zu dem es bislang wenig zu lesen gab.
Wie sind Eure Erfahrungen?
Bernie
P.S.:
Es ist nicht "German Angst", die mich hier treibt, sondern ein Veranstalter, der nachgewiesen haben will, dass die Versicherung Fahrten (keine Rennen) auf (logischerweise) privaten Rennstrecken einschließt.
Re: Versicherung bei Veranstaltungen
Verfasst: 14. Okt 2013, 22:33
von MH
Hi Bernie, aus diesem Grund bin ich nach 25 schadensfreien Jahren von der (arroganten - meine Meinung) OCC
zur Württembergische gewechselt.
Grüße
manfred
Re: Versicherung bei Veranstaltungen
Verfasst: 15. Okt 2013, 08:21
von Matthias
Hallo Manfred,
deine Meinung zum OCC kann ich nicht teilen. Ich nehme OCC als ausgesprochen freundlich, schnell und kooperativ wahr. Auch bei der Schadensregulierung. Auch mein MGF, noch kein Oldtimer, ist dort günstiger versichert, als bei allen "normalen" Versicherern. Dort hätte ich trotz SF23 mehr gezahlt, alspauschal bei OCC.
Re: Versicherung bei Veranstaltungen
Verfasst: 15. Okt 2013, 12:44
von MH
Matthias, hätte ich damals auch unterschrieben. Aber bespreche mal mit denen
das von Bernie geschilderte Wagnis. Hier wurde nur arrogant geantwortet - wie ich
schrieb, mein persönliches Erlebnis.
Auch die Württembergische ist mir total bei der Versicherung zum Range Rover entgegen
gekommen. Also nichts OCC Typisches.
Schadensregulierung soll nach Aussagen von Freunden auch gut sein. Gottseidank habe ich
noch keine Schäden gehabt :-)
Aber da soll jeder seine eigenen Entscheidungen treffen.
Grüße
manfred
Re: Versicherung bei Veranstaltungen
Verfasst: 15. Okt 2013, 13:27
von bernie
Auch wenn ich mit meiner Versicherung noch nicht weiter gekommen bin, hier zumindest einmal ein interessantes Urteil:
Versicherungsschutz bei "Touristenfahrt" auf dem Hockenheimring:
Der Ausschluss in § 2 b III AKB betrifft nur Fahrten im Rahmen einer Veranstaltung, deren Charakter dadurch geprägt wird, dass eine möglichst hohe Geschwindigkeit erreicht wird und danach eine Platzierung der Teilnehmer erfolgt. (Aus den Gründen: ...Die Touristenfahrt des Klägers auf dem Hockenheimring wird vom vereinbarten Risikoausschluss nicht erfasst. Zwar bestehen für den Senat keine Zweifel daran, dass bei einer solchen Veranstaltung trotz der angeordneten Geltung der StVO die eingesetzten, teilweise über eine Rennausstattung verfügenden Kfz einem gesteigerten Risiko unterliegen. Jedoch handelt es sich bei einer Touristenfahrt mangels Wertung, Platzierung und Zeitmessung nicht um eine Rennveranstaltung bzw. eine Fahrtveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dass es den Teilnehmern auch um die Erzielung möglichst hoher Geschwindigkeiten gehen kann, ist nicht ausreichend...).
OLG KARLSRUHE vom 6.9.2007
AZ 12 U 107/07
In meinem aktuellen Vertrag (HDI Gerling über den AvD) sind nur Leistungen bei reinen Rennen ausgeschlossen, sonst gibt es keinerlei Hinweise, bin mal gespannt, was die Herrschaften mir so erzählen werden.
Bernie
Re: Versicherung bei Veranstaltungen
Verfasst: 15. Okt 2013, 20:36
von k.knipping
Hallo.
Ich bin vor vielen Jahren zur Württembergischen Versicherung gewechselt, da meiner Hausversicherung Provinzial Italien nicht vollkaskoversichert war und auch bei Veranstaltungen, die nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten waren, an denen ich oft teilnehme.
Nach 3 Autos und 10 Jahren unfallfrei hatte ich einen Vollkaskoschaden. Nach Zahlung der Versicherungssumme bei hohem Eigenanteil bekam ich die Kündigung. Der ADAC wollte mich trotz langjähriger Mitgliedschaft nicht. Die Begründung: Umbauten, die nicht serienmäßig waren, wie Koni Dämpfer hinten, Sebering Ausführung und Minilite Felgen. Obwohl dies alles schon vor 30 Jahern zu kaufen gab. Ich bin nun bei der OCC. Service gut.
Viele Grüsse aus dem nassen Sauerland
Klaus
Re: Versicherung bei Veranstaltungen
Verfasst: 30. Okt 2013, 15:02
von bernie
Kurzer Zwischenstand:
HDI Gerling als Partner des AvD brütet jetzt seit mehr als 2 Wochen über einer Antwort.
Zwischenzeitlich habe ich mich mal bei der Württembergischen umgeschaut, um ggf. zu wechseln.
Hier die Antwort:
Sobald es sich um ein Rennen, bzw. die Erzielung Höchstgeschwindigkeit als Ziel einer Veranstaltung handelt, gilt wie immer kein Versicherungsschutz. Für Gleichmäßigkeitsfahren/Prüfungen besteht Versicherungsschutz.
Faustregel ist: Sobald der VN/ Teilnehmer auf Rennstrecken einen sog. Haftungsausschluss unterschreiben muss, sind wir als
K-Versicherer bei Schäden leistungsfrei.
Ich habe den Herrschaften geschrieben, dass mittlerweile bei nahezu jeder Veranstaltung so ein Haftungsausschluß zu unterschreiben ist, woraufhin eine sehr sinnige Antwort kam:
Der Interessent sollte uns eine konkrete Veranstaltung nennen, damit wir auch eine definitive Aussage machen können.
(Am Besten die Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung einreichen).
Wenn das dann so lange geht wie beim HDI, dürfte sich das Problem immer wieder von selbst lösen, weil dann die Anmeldefristen überschritten sind.
Ich bleib da mal dran.
Grüße
Bernie
Re: Versicherung bei Veranstaltungen
Verfasst: 30. Okt 2013, 19:03
von bernie
Der Schein ist da !!
Eine trockene Bestätigung, dass für Veranstaltungen, bei denen es nicht um Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit geht, Versicherungsschutz besteht.
Ohne wenn und aber.
Der Mann vom AvD hat wirklich gut und unverdrossen gearbeitet , bis er dem Versicherer (HDI) das Zettelchen endlich abgerungen hatte.
Kann ich also nur empfehlen.
Bernie
Re: Versicherung bei Veranstaltungen
Verfasst: 1. Nov 2013, 09:39
von Jannemann
Hallo Bernie,
vielen Dank für Deinen sehr erhellenden und detailliert und fundiert recherchierten Post! Ich bin mit dem Thema augenscheinlich bislang ein wenig naiv umgegangen...
Ich werde Dein Ergebnis zum Anlass nehmen und mich direkt am Montag beim ADAC um eine analoge Stellungnahme bemühen - ich bin gespannt. Wenn es erfolglos sein sollte (habe durchaus "durchwachsene" Meinungen zur ADAC-Oldie-Versicherung gehört, selbst aber noch keinen Stress gehabt), dann werde ich Dich zwecks Ansprechpartner beim AvD nochmals ansprechen
Lieben Gruss und - für die, die es geniessen können - ein schönes, langes Wochenende,
Jan