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Standgeräusch

Verfasst: 23. Jul 2020, 22:00
von MGB-Achim-SG
Hallo werte Gemeinde,

Ich schon wieder... sorry

Aber ich hab mit "Standgeräusch" in der Suchfunktion nichts gefunden...

Also,
ich hab mal in meinen Fahrzeugschein geschaut, und da steht 75 db... Standgeräusch
Das ist verdammt wenig. :shock:

Und da bin ich doch beim Nachforschen auf einen Passus gestoßen.

Und zwar das Fahrzeuge von Erstzulassung vor 1980 auf den im Schein angegebenen Wert noch 26 db (21 + 5 ) dazu addieren können.
Das wäre ja schon besser. Würde für mich bedeuten das mein B bis 101 db haben darf. Das müsste doch auch mit einem Auspuff Typ mit kleinem Mittelpott zu schaffen sein.

Ist das hier auch bekannt? Und hat einer da ne gesetzliche Quelle ? Falls ich da was bei der Wiederzulassung brauche.

Vielen Dank schon mal, und wenn ich hier auf den Wecker geh, einfach nicht mehr anklicken, okay?

Grüße Achim

Re: Standgeräusch

Verfasst: 23. Jul 2020, 22:17
von Noddy
Hallo Achim :)

Auf Anhieb habe ich sowas gefunden:

https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/ ... %C3%A4dern

Was steht denn hinter dem dB?

Grüße
Micha

Re: Standgeräusch

Verfasst: 23. Jul 2020, 22:37
von MGB-Achim-SG
Hallo Micha,
danke für die schnelle Antwort.

Ich hab mich da wohl etwas unglücklich ausgedrückt.
Mit der Suchfunktion meinte ich hier die Suchfunktion unter MGDC Forum.

Das von Oldtimer Markt hab ich auch gefunden, und auch in Wikipedia steht da was drüber.
Nur das ist halt keine "offiziell gültige Quelle, so wie z.B. die StVO.

Die ganze Stvo hab ich mir runter geladen, aber das find ich so unübersichtlich, ich komm damit nicht klar.

Vielen Dank für deine Antwort.
Grüße Achim

Re: Standgeräusch

Verfasst: 24. Jul 2020, 08:03
von entenhannes
Moin Achim,
die StVO ist auch nicht das richtige Gesetz. In der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung) wirst du sicher fündig.
Hier belastbare Quellen zu finden, nebst den erforderlichen Querverweisen auf EU Verordnungen bzw. Richtlinien ist eine
Arbeit für verregnete Sonntage.
Gruß
Johannes

Re: Standgeräusch

Verfasst: 24. Jul 2020, 08:46
von Axel Krug
Wenn der MGB nicht auffällig laut ist und einen zumindest serienmäßig aussehenden Auspuff hat spielt doch der eingetragene Wert gar keine Rolle. Oder bist du beim TÜV auf Grund der Lautstärke gescheitert?

Re: Standgeräusch

Verfasst: 24. Jul 2020, 09:22
von Noddy
Hallo :)

Das Thema ist nicht nur beim TÜV relevant, gerade bei uns im Sauerland befassen sich die Streckenposten immer mehr damit, wenn auch mit dem Schwerpunkt Motorräder. Aber manche sind da eifriger als andere und die fühlen sich auch oft als Sachverständige.

Ganz gut erklärt wird die Problematik hier:

https://www.gs-classic.de/tipps/ausp_02.htm

Grüße
Micha

Re: Standgeräusch

Verfasst: 24. Jul 2020, 09:43
von MGB-Achim-SG
Hallo,
zu dem Grund warum ich das brauche;
Mein B ist seit ca. 8 Jahren abgemeldet. Und den will ich jetzt wieder auf die Straße bringen.
Und da will ich möglichst gut vorbereitet sein. Darum die Frage nach der Lautstärke.

Der Text von dem BMW Forum ist gut, den werd ich zusammen mit dem Wikipedia Text (Fahrgeräusche ) zu meinen Unterlagen nehmen.

Vielen Dank,
Grüße Achim

Re: Standgeräusch

Verfasst: 24. Jul 2020, 09:56
von Noddy
Hallo Achim :)

Mein Auto ist 2017 mit Vollabnahme und von der Straßenverkehrsabteilung erteilter Betriebserlaubnis erstmals in Deutschland zugelassen worden. Im Fz- Schein steht das N.

Grüße
Micha

Re: Standgeräusch

Verfasst: 24. Jul 2020, 10:17
von MGB-Achim-SG
Und den Artikel , den Micha weiter oben angegeben hat (Oldtimer Markt ) den hab ich auch mit zu meinen Unterlagen genommen.

Also vielen Dank nochmal, schön das einem in diesem Forum so geholfen wird.

(Ich befürchte das die nächste Frage schon wieder ansteht ) :roll:

Grüße Achim

Re: Standgeräusch

Verfasst: 24. Jul 2020, 20:13
von kuepper.remscheid
Achim : kann es sein das du schon die Flöhe husten hörst ?
Jetzt fahr da hin und gut is !
Das ist eine ganz normale Abnahme, keine Raketentechnik !
Egal wie lange der Wagen abgemeldet war.
Er hatte deutsche Papiere, also ist es alles kein Problem.
Hauptsache verkehrssicher !

Re: Standgeräusch

Verfasst: 24. Jul 2020, 22:16
von MGB-Achim-SG
Das ist eine ganz normale Abnahme, keine Raketentechnik !

:D

Danke für die beruhigenden Worte.

Ich will da nur nicht zig mal hinfahren, deshalb will ich so viel wie möglich im Vorfeld abklären.

Viele Grüße
Achim

Re: Standgeräusch

Verfasst: 24. Jul 2020, 23:22
von JuanLopez
Noddy hat geschrieben: 24. Jul 2020, 09:56 Hallo Achim :)

Mein Auto ist 2017 mit Vollabnahme und von der Straßenverkehrsabteilung erteilter Betriebserlaubnis erstmals in Deutschland zugelassen worden. Im Fz- Schein steht das N.

Grüße
Micha
Hallo,

Ich habe mal in meinen Schein geschaut was da steht. Und war total verblüfft: bei mir sind dass die Positionen U.1 bis U.3. Und da steht 68E und jetzt frage ich mich was das E bedeutet. Und als Standgeräuschdrehzahl steht da eine knapp 4.000 drin. Na ja.

Re: Standgeräusch

Verfasst: 24. Jul 2020, 23:55
von Noddy
Hallo Juan :)

Hier mal ein Ausschnitt aus dem oberen Link.
1980 kam die Nahfeldmessung ins Spiel

Dann nämlich erfolgte die nächste einschneidende Änderung, mit der der Gesetzgeber die „Nahfeldmessung" zur Ermittlung des Standgeräuschs einführte. Ab sofort wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde. Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand". Entsprechend weist in den Papieren von Fahrzeugen dieser
Zeit ein „P" (wie Polizei) hinter dem Standgeräuschwert auf die neue Messmethode hin. Zeitgleich traten neue Grenzwerte in Kraft, die auf einer EG-Richtlinie basierten, worauf ein „E" hinter dem Fahrgeräusch hindeutet.

Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren, aber bereits in dB(A) ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt. Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern und Kleinkrafträdern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen. Beanstandet werden können Fahrzeuge jedoch erst, wenn eine Toleranz von fünf Dezibel überschritten wird.
Klingt nach nem Elektroantrieb :P

Grüße
Micha

Re: Standgeräusch

Verfasst: 26. Jul 2020, 20:31
von firechief
Hi,
ich habe noch nie ein Problem mit Standgeräuschen bei Abnahmen gehabt , auch nicht bei den früher üblichen Gesamtabnahmen.Und da musste der Prüfer für die Abnahme geradestehen !
Heute ist doch alles easy, vor allem bei Oldies , da kennt sich selten einer aus.
Heute ist quasi alles erlaubt, früher bist du für jede Kleinigkeit,
z.B. eine 1 cm zu kurze Abdeckung am Hinterrad beim Motorrad weggeschickt worden.
Bei meinem 80er MGB ist Ukat eingetragen , den hat auch noch keiner gesucht und noch weniger gefunden.
Ich glaub der Augenmerk beim Prüfer liegt auf anderen Sachen: Bremsen , Rahmen , Lager , Lenkung usw
Vor allem , was sollen 68db ?? das ist unter Zimmerlautstärke, mein Rasenroboter hat auch 68db und darf Sonntag fahren.
Also, guck , das Rest stimmt und wage den Schritt :P :P

Re: Standgeräusch

Verfasst: 26. Jul 2020, 21:35
von kuepper.remscheid
Mein Reden !!